Theorieprüfung anmelden in der Schweiz: Ablauf, Unterlagen und Gebühren nach Kanton
Angemeldet wird nicht bei der Fahrschule, sondern beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons. Der Ablauf ist überall gleich aufgebaut, die Gebühren und Buchungswege sind es nicht. Diese Seite führt dich durch die vier Schritte und stellt die Kantone nebeneinander.
Kurz beantwortet
Für die Theorieprüfung meldest du dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons an — nicht bei der Fahrschule. Voraussetzung ist ein eingereichtes Gesuch um den Lernfahrausweis mit Sehtest und Nothelferausweis. Nach der Zulassung buchst du den Termin, in den meisten Kantonen online. Die Prüfungsgebühr liegt je nach Kanton zwischen 30 und 46 Franken.
Im Video erklärt
Der Ablauf in vier Schritten
- 1 Sehtest machen Vor der Gesuchseinreichung lässt du dein Sehvermögen summarisch prüfen — bei einer Aerztin oder einem Arzt, oder bei einer diplomierten Augenoptikerin beziehungsweise einem Optometristen mit BSc, die in der Schweiz tätig sind. Geprüft werden Sehschärfe, Gesichtsfeld und Augenbeweglichkeit. Der Sehtest darf bei der Gesuchseinreichung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen (Art. 9 VZV).
- 2 Nothelferkurs besuchen Wer sich zur Basistheorie für die Kategorien A oder B beziehungsweise die Unterkategorien A1 oder B1 anmeldet, muss einen Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen nachweisen. Die Bescheinigung muss von einer vom ASTRA anerkannten Stelle stammen, und der Kurs darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen (Art. 10 VZV).
- 3 Gesuch beim Strassenverkehrsamt einreichen Das Gesuch um den Lernfahrausweis reichst du bei der Zulassungsbehörde deines Wohnsitzkantons ein. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und lässt dich danach zur Theorieprüfung zu (Art. 11 und 11b VZV).
- 4 Termin buchen und antreten Nach der Zulassung buchst du den Prüfungstermin — in den meisten Kantonen über den Online-Schalter des Amts, sonst per Formular oder telefonisch. Die Prüfung legst du am Bildschirm ab. Das Ergebnis muss dir eröffnet werden; ein Nichtbestehen ist zu begründen, auf Verlangen schriftlich (Art. 12a VZV).
Diese Unterlagen verlangt Art. 11 VZV
- Vollständig und wahrheitsgetreu ausgefülltes Gesuchsformular nach Anhang 4 VZV
- Bescheinigung über den Nothelferkurs nach Art. 10 VZV (höchstens sechs Jahre alt)
- Aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm — oder digital, sofern der Kanton das anbietet
- Nachweis des Sehtests, höchstens 24 Monate alt
- Identitätsnachweis nach den Vorgaben des Kantons
Den Nothelferkurs findest du über unsere Nothelferkurs-Uebersicht — dort sind Standorte, Termine und Kosten zusammengestellt.
Was die Theorieprüfung im Kanton kostet
Die Prüfungsgebühr ist kantonal geregelt und unterscheidet sich um mehr als die Hälfte. Die folgende Tabelle stellt die zwölf Kantone nebeneinander, für die wir Amtsseiten pflegen — mit dem direkten Link zum zuständigen Amt.
| Kanton | Theorieprüfung | Genaue Position | Amt |
|---|---|---|---|
| Aargau AG | CHF 30.– | Theorieprüfung (Gruppe) | Amtsseite |
| Basel BS | CHF 46.– | Theorieprüfung (Gruppe, MFP) | Amtsseite |
| Bern BE | CHF 30.– | Theorieprüfung (Basistheorie) | Amtsseite |
| Graubünden GR | CHF 35.– | Theorieprüfung (Gruppentheorie) | Amtsseite |
| Luzern LU | CHF 30.– | Theorieprüfung (in Gruppen) | Amtsseite |
| Schaffhausen SH | CHF 30.– | Theorieprüfung (Gruppe, alle Kategorien) | Amtsseite |
| Schwyz SZ | CHF 30.– | Theorieprüfung | Amtsseite |
| Solothurn SO | CHF 30.– | Theorieprüfung (Basistheorie) | Amtsseite |
| St. Gallen SG | CHF 30.– | Theorieprüfung | Amtsseite |
| Thurgau TG | CHF 35.– | Theorieprüfung (in der Gruppe) | Amtsseite |
| Zug ZG | CHF 30.– | Theorieprüfung (alle Kategorien) | Amtsseite |
| Zürich ZH | CHF 36.– | Theorieprüfung (Basis) | Amtsseite |
Gebühren nach den kantonalen Gebührenverordnungen, zuletzt gegen die amtlichen Quellen geprüft im Juli 2026. Massgeblich ist immer die aktuelle Verordnung des Kantons.
Mindestalter und der früheste Prüfungstermin
Das Mindestalter richtet sich nach Artikel 6 VZV. Für die Kategorien B und BE sind es 17 Jahre, für die Unterkategorie A1 je nach Fahrzeug 15 oder 16 Jahre, für die Kategorien A, C und CE sowie B1, C1 und C1E 18 Jahre. Für die Spezialkategorien G und M gilt 14 Jahre.
Wichtig für die Planung: Die Prüfung der Basistheorie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden (Art. 13 Abs. 1bis VZV). Wer also mit 17 Auto fahren will, kann rund einen Monat vor dem 17. Geburtstag antreten — nicht früher.
Zum Ueben: Der kostenlose Theorie-Uebungstest arbeitet mit dem offiziellen Fragenkatalog, und auf Theorieprüfung Auto steht, was in der Prüfung inhaltlich drankommt. Diese Seite hier deckt bewusst nur den Anmeldeweg ab.
Häufige Fragen
Wo melde ich mich für die Theorieprüfung an?
Beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons, nicht bei der Fahrschule. Die Anmeldung läuft über das Gesuch um den Lernfahrausweis; nach der Zulassung buchst du den Prüfungstermin, in den meisten Kantonen über den Online-Schalter des Amts.
Was kostet die Theorieprüfung?
Je nach Kanton zwischen 30 und 46 Franken. In den meisten Kantonen sind es 30 Franken, in Thurgau und Graubünden 35, in Zürich 36 und im Raum Basel 46. Dazu kommt die separate Gebühr für den Lernfahrausweis.
Wie lange sind Sehtest und Nothelferausweis gültig?
Der Sehtest darf bei der Gesuchseinreichung höchstens 24 Monate zurückliegen (Art. 9 Abs. 3 VZV). Der Nothelferkurs darf höchstens sechs Jahre zurückliegen (Art. 10 Abs. 2 VZV). Beide Fristen zählen ab dem Kursdatum beziehungsweise Testdatum, nicht ab der Ausstellung des Ausweises.
Ab wann darf ich die Theorieprüfung machen?
Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (Art. 13 Abs. 1bis VZV). Für die Kategorie B liegt das Mindestalter bei 17 Jahren, du kannst also rund einen Monat vor dem 17. Geburtstag antreten.
Wer darf den Sehtest durchführen?
Eine Aerztin oder ein Arzt mit eidgenössischem oder anerkanntem ausländischem Diplom, oder eine diplomierte Augenoptikerin beziehungsweise ein Optometrist BSc — in beiden Fällen in der Schweiz tätig (Art. 9 Abs. 1bis VZV). Geprüft werden Sehschärfe, Gesichtsfeld und Augenbeweglichkeit.
Was passiert, wenn ich die Theorieprüfung nicht bestehe?
Das Ergebnis muss dir eröffnet und ein Nichtbestehen begründet werden, auf Verlangen schriftlich (Art. 12a VZV). Für die Wiederholung meldest du dich erneut an und bezahlst die Gebühr noch einmal; die kantonalen Wartefristen erfährst du beim Amt.
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Quellen: VZV (SR 741.51), Art. 6, 9, 10, 11, 12, 12a und 13 — Stand 01.01.2026 · Kantonale Gebühren aus den Gebührenverordnungen der Kantone, zuletzt geprüft im Juli 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext.
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