Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz: Alle Tempolimits und wann sie gelten

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz beträgt 50 km/h innerorts, 80 km/h ausserorts, 100 km/h auf Autostrassen und 120 km/h auf Autobahnen (VRV Art. 4a). Diese Werte gelten nur bei günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen und nur dort, wo keine tiefere Geschwindigkeit signalisiert ist — etwa in Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen (20 km/h) oder Fussgängerzonen (Schritttempo).

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Die vier allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten im Überblick

Die Verkehrsregelnverordnung legt vier allgemeine Höchstgeschwindigkeiten fest (VRV Art. 4a Abs. 1). Sie gelten überall dort, wo keine andere Limite signalisiert ist — und ausdrücklich nur «unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen».

WoLimiteSo erkennst du sie
Innerorts50 km/hSignal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1) am Ortsbeginn
Ausserorts80 km/hgilt automatisch nach dem Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.53.1)
Autostrasse100 km/hwird auf der Autostrasse zusätzlich mit Tafeln angezeigt (SSV Art. 22 Abs. 5)
Autobahn120 km/hgilt ab dem grünen Autobahn-Signal

Dazu kommen drei tiefere Regime, die vor allem in Wohnquartieren und Zentren gelten:

ZoneLimiteBesonderheit
Tempo-30-Zone (2.59.1)30 km/hgilt flächig bis zum Ende-Zonen-Signal; an den Verzweigungen gilt meist Rechtsvortritt
Begegnungszone20 km/hFussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche benützen und sind vortrittsberechtigt
FussgängerzoneSchritttempoFahrverkehr nur ausnahmsweise zugelassen

Wichtig: Jede Limite ist ein Maximum, kein Zielwert. Das Gesetz verlangt zusätzlich, dass du die Geschwindigkeit «stets den Umständen» anpasst (SVG Art. 32 Abs. 1). Bei Regen, Nebel, Dunkelheit oder dichtem Verkehr kann darum auch erlaubtes Tempo zu schnell sein.

Ab wann gilt innerorts 50? Die Ortstafel-Logik

Die 50er-Limite beginnt nicht irgendwo, sondern exakt beim Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1). Es steht dort, wo die dichte Überbauung auf einer der beiden Strassenseiten beginnt (SSV Art. 22 Abs. 3). Ab da gilt 50 im ganzen dichtbebauten Gebiet der Ortschaft — bis zum Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.53.1), das dort steht, wo keine Strassenseite mehr dicht bebaut ist (VRV Art. 4a Abs. 2).

Die blaue Ortstafel «Ortsbeginn» (4.27) ist dagegen ein Hinweissignal: Sie nennt den Ortsnamen, setzt aber selbst keine Geschwindigkeitsvorschrift. Massgebend ist immer das runde Signal mit der 50. In der Praxis stehen beide meist am selben Pfosten — wer sich an der Prüfung aber auf die Ortstafel allein beruft, argumentiert falsch.

Und wenn gar kein Signal steht? Auf unbedeutenden Nebenstrassen — etwa landwirtschaftlichen Erschliessungsstrassen oder Waldwegen — dürfen die Signale fehlen (SSV Art. 22 Abs. 4). Die generelle 50er-Limite gilt im dichtbebauten Gebiet trotzdem.

Signal 2.30 oder «50 generell»: Wie lange gilt eine Limite?

Das Signal «Höchstgeschwindigkeit» (2.30) setzt eine abweichende Limite für eine bestimmte Strecke: 60 auf der Ausserortsstrasse, 30 vor dem Schulhaus, 100 auf einem Autobahnabschnitt. Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1) trägt den Zusatz «generell» und markiert die allgemeine Innerorts-Limite.

Für das Ende einer Limite musst du zwei Regeln kennen:

  • Aufhebung durch Signal: Eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit wird mit dem Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit» (2.53) beziehungsweise «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.53.1) aufgehoben — oder durch eine neue Geschwindigkeitstafel ersetzt (SSV Art. 22 Abs. 1).
  • Grundsatz für Vorschriftssignale: Eine angekündigte Vorschrift gilt von der Stelle des Signals bis zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das Signal dort wiederholt (SSV Art. 16 Abs. 2). Darum siehst du Streckenlimiten nach Einmündungen erneut.

Merkhilfe: Nach einer Verzweigung ohne Wiederholung gilt wieder die allgemeine Limite des Strassentyps. Die generelle 50 dagegen endet nicht an Kreuzungen — sie gilt im ganzen Siedlungsgebiet bis zum Ende-Signal. Alle Tempo-Signale mit Abbildung findest du im Lexikon der Vorschriftssignale.

80 statt 120: Limiten für besondere Fahrzeuge

Neben den Limiten pro Strassentyp kennt die VRV Limiten pro Fahrzeugart (VRV Art. 5). Sie gelten überall — auch dort, wo die Strasse mehr erlauben würde:

FahrzeugHöchstgeschwindigkeit
Anhängerzüge, z. B. Auto mit Wohnwagen oder Pferdeanhänger80 km/h
Schwere Motorwagen wie Lastwagen (ausgenommen schwere Personenwagen)80 km/h
Sattelmotorfahrzeuge80 km/h
Fahrzeuge mit Spikesreifen80 km/h
Gewerbliche Traktoren60 km/h
Abschleppen eines Fahrzeugs40 km/h
Nicht immatrikulierte land- und forstwirtschaftliche Anhänger30 km/h

Die wichtigste Konsequenz für Prüfung und Ferienfahrt: Mit Anhänger gilt 80 km/h auch auf der Autobahn. Die 120er-Limite der Strasse hebt die Fahrzeug-Limite nicht auf.

Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit?

Ein hartnäckiger Mythos behauptet, auf der Autobahn müsse man mindestens 80 km/h fahren. Das stimmt so nicht: Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit kennt die Schweiz nicht — auch nicht auf der Autobahn. Richtig ist: Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die mindestens 80 km/h erreichen können und dürfen (VRV Art. 35 Abs. 1). Das ist eine Anforderung an das Fahrzeug, kein Tempo-Zwang — im Stau oder bei Nebel fährst du selbstverständlich langsamer.

Grundlos schleichen darfst du trotzdem nicht: Ohne zwingende Gründe darfst du nicht so langsam fahren, dass du einen gleichmässigen Verkehrsfluss hinderst (VRV Art. 4 Abs. 5). Ein blaues, rundes Signal «Mindestgeschwindigkeit» existiert zwar, ist in der Praxis aber selten.

Geblitzt — was kostet zu viel Tempo?

Vom gemessenen Wert zieht die Polizei zuerst eine Sicherheitsmarge ab: bei fest installierten Radaranlagen in der Regel 5 km/h, bei Lasermessungen 3 km/h (Richtwerte für Tempi bis 100 km/h, darüber etwas mehr). Massgebend ist der Wert nach Abzug. Bis zu einer bestimmten Überschreitung gibt es eine fixe Ordnungsbusse:

Überschreitung (nach Abzug)Innerorts, auch 30er-ZoneAusserorts / AutostrasseAutobahn
1–5 km/h40 CHF40 CHF20 CHF
6–10 km/h120 CHF100 CHF60 CHF
11–15 km/h250 CHF160 CHF120 CHF
16–20 km/hAnzeige240 CHF180 CHF
21–25 km/hAnzeigeAnzeige260 CHF

Darüber folgt eine Anzeige: Die Busse richtet sich dann nach deinen Einkommensverhältnissen, dazu drohen Verwarnung oder Führerausweisentzug. In der 30er-Zone geblitzt? Es gilt die Innerorts-Skala — ab 16 km/h zu viel gibt es keine Ordnungsbusse mehr, sondern ein ordentliches Verfahren. Bei massiver Überschreitung greift der Rasertatbestand: ab 40 km/h zu viel, wo höchstens 30 gilt, ab 50 innerorts, ab 60 ausserorts und ab 80, wo mehr als 80 erlaubt ist (SVG Art. 90 Abs. 4). Was deine konkrete Messung kostet, rechnet dir der Bussgeldrechner aus.

Die Signale dazu

2.30 Höchstgeschwindigkeit
2.30 Höchstgeschwindigkeit
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.59.1 Zonensignal (z.B. Tempo-30-Zone)
2.59.1 Zonensignal (z.B. Tempo-30-Zone)
4.27 Ortsbeginn auf Hauptstrassen
4.27 Ortsbeginn auf Hauptstrassen

Typische Prüfungsfallen

  • Autostrasse ist nicht Autobahn: Auf der Autostrasse gelten 100 km/h, auf der Autobahn 120 — beide Signale sind grün, die Verwechslung ist der Klassiker im Prüfungsbogen.
  • Mit Anhänger gilt 80 km/h auch auf der Autobahn — die Fahrzeug-Limite aus VRV Art. 5 wird durch die 120er-Tafel nicht aufgehoben.
  • Auf unbedeutenden Nebenstrassen kann das Signal «50 generell» fehlen — im dichtbebauten Gebiet gilt die 50er-Limite trotzdem.
  • Die blaue Ortstafel (4.27) setzt keine Limite — massgebend ist das runde Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1).
  • Die generelle 50er-Limite endet nicht an der nächsten Kreuzung, sondern erst beim Ende-Signal — eine mit 2.30 signalisierte Streckenlimite dagegen wird nach Verzweigungen wiederholt, sonst gilt sie nicht weiter.

Nicht verwechseln

  • Wie stark sich das Tempo auf den Anhalteweg auswirkt, zeigt dir die Seite zum Bremsweg: Doppeltes Tempo bedeutet vierfachen Bremsweg.
  • Bevor du überhaupt bremst, legst du den Reaktionsweg zurück — bei 120 km/h rund 33 Meter pro Sekunde Reaktionszeit.
  • Nicht verwechseln mit der Frage, wo du stehen darfst: Das regelt die Seite Parkieren und Halten.

Häufige Fragen

Wie schnell darf man in der Schweiz fahren?

Innerorts 50 km/h, ausserorts 80 km/h, auf Autostrassen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h — jeweils nur bei günstigen Verhältnissen und sofern nichts anderes signalisiert ist. In Tempo-30-Zonen gilt 30, in Begegnungszonen 20, in Fussgängerzonen Schritttempo.

Gilt die 50er-Limite schon ab der blauen Ortstafel?

Rechtlich massgebend ist das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1), nicht die Ortstafel. In der Praxis stehen beide fast immer am selben Standort, sodass der Unterschied kaum auffällt — an der Theorieprüfung musst du ihn aber kennen.

Wie viel Toleranz wird beim Blitzer abgezogen?

Bei fest installierten Radaranlagen in der Regel 5 km/h, bei Lasermessungen 3 km/h (bei Tempi bis 100 km/h, darüber etwas mehr). Gebüsst wird der Wert nach Abzug — entscheidend ist also nicht der Tachowert, sondern die Nettomessung.

Was passiert, wenn ich in der 30er-Zone geblitzt werde?

Es gilt die Innerorts-Skala der Ordnungsbussen: bis 5 km/h zu viel 40 CHF, 6–10 km/h 120 CHF, 11–15 km/h 250 CHF. Ab 16 km/h zu viel gibt es eine Anzeige, und ab 40 km/h zu viel — also ab netto 70 km/h — liegt ein Raserdelikt vor.

Wo gilt in der Schweiz 80 km/h?

Generell ausserorts, also ausserhalb des dichtbebauten Gebiets — ausser auf Autostrassen (100 km/h) und Autobahnen (120 km/h). Zusätzlich gilt 80 km/h als Fahrzeug-Limite für Anhängerzüge, schwere Motorwagen, Sattelmotorfahrzeuge und Fahrzeuge mit Spikesreifen, und zwar auf allen Strassen.

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