Vorschriftssignale: Verbote und Gebote im Schweizer Strassenverkehr
Vorschriftssignale sind die verbindlichste Gruppe im Schweizer Signalsystem: Sie ordnen ein bestimmtes Verhalten direkt an. Wo ein Gefahrensignal nur warnt und ein Hinweissignal nur informiert, lässt ein Vorschriftssignal keinen Spielraum – es verbietet, beschränkt oder gebietet. Rechtsgrundlage ist die Signalisationsverordnung (SSV), die für jedes Signal genau festlegt, wen die Vorschrift trifft und wie weit sie reicht. Wer ein Vorschriftssignal missachtet, begeht eine Verkehrsregelverletzung, die je nach Schwere mit einer Ordnungsbusse oder mit einer Verzeigung endet. Für die Theorieprüfung ist diese Kategorie zentral: Ein grosser Teil aller Signalfragen stammt aus dieser Gruppe, und viele Fangfragen leben von kleinen Unterschieden zwischen ähnlich aussehenden Signalen.
Optisch folgt die Kategorie einem klaren Code. Verbote und Beschränkungen sind rund, weiss und rot gerandet: Das Symbol in der Mitte zeigt, wen oder was das Verbot trifft – eine Fahrzeugart, ein Gewicht, eine Abmessung oder eine Geschwindigkeit. Gebote sind rund und blau mit weissem Symbol: Sie schreiben vor, was zu tun ist, etwa eine bestimmte Fahrtrichtung einzuschlagen oder eine Mindestgeschwindigkeit einzuhalten. Dazu kommen die Ende-Signale in Grau-Weiss mit schrägen Balken, die eine zuvor signalisierte Beschränkung wieder aufheben. Als Merkhilfe funktioniert: Rot heisst «nein», Blau heisst «so», Grau heisst «vorbei».
Ebenso prüfungsrelevant wie das einzelne Signal ist sein Geltungsbereich. Vorschriftssignale gelten grundsätzlich ab ihrem Standort – Fahrtrichtungsgebote unmittelbar an der signalisierten Stelle, Abbiegegebote an der nächsten Verzweigung, Streckenbeschränkungen bis zum zugehörigen Ende-Signal oder bis zum erkennbaren Ende der Gefahren- beziehungsweise Baustellenstrecke. Zonensignale, etwa für Tempo-30- oder Parkverbotszonen, wirken flächendeckend im ganzen markierten Gebiet, bis das entsprechende Ende-Zonen-Signal folgt. Zusatztafeln unter dem Signal können die Vorschrift zeitlich, örtlich oder nach Fahrzeugart einschränken oder Ausnahmen zulassen – wie das im Detail funktioniert, zeigt die Kategorie Zusatztafeln.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zu den übrigen Kategorien: Gefahrensignale sind dreieckig und kündigen eine Gefahr nur an, ohne ein Verhalten vorzuschreiben. Vortrittssignale regeln mit ihren unverwechselbaren Spezialformen – umgekehrtes Dreieck, Achteck – wer wartet und wer fährt. Hinweissignale sind eckig und meist blau; sie informieren über Einrichtungen und Verkehrsführung, verpflichten aber nur ausnahmsweise zu einem Verhalten. Markierungen schliesslich übertragen viele dieser Regeln direkt auf die Fahrbahn. Genau an diesen Kategoriegrenzen entstehen die beliebtesten Prüfungsfallen.
Die häufigsten kategorieübergreifenden Stolpersteine im Überblick:
- Rund gegen eckig bei blauen Signalen: Das runde Signal «Geradeausfahren» ist ein Gebot und verbietet jedes Abbiegen, die rechteckige Tafel «Einbahnstrasse» ist ein blosser Hinweis – die Form entscheidet, nicht die Farbe.
- «50 generell» gilt flächendeckend: Das Signal wirkt im ganzen dicht bebauten Innerortsgebiet und nicht nur auf der Strasse, an der es steht – alle Grundlimiten und Sonderfälle sind unter Tempolimits erklärt.
- Fahrzeugarten genau lesen: «Motorwagen» umfasst alle mehrspurigen Motorfahrzeuge und nicht nur Personenwagen; E-Bikes gelten rechtlich als Motorfahrräder und sind von entsprechenden Verboten mitbetroffen.
- Masse und Gewichte inklusive Ladung: Bei Höchstbreite, Höchsthöhe und Höchstlänge zählt die Ladung mit, beim Höchstgewicht das aktuelle Betriebsgewicht – nicht das Leergewicht aus dem Fahrzeugausweis.
- Ende-Signale heben nur das Genannte auf: «Ende der Höchstgeschwindigkeit» beendet das Tempolimit, nicht gleichzeitig auch ein signalisiertes Überholverbot.
- Halte- und Parkverbote: Auch sie gehören zu den Vorschriftssignalen und greifen eng in die allgemeinen Regeln zum Parkieren und Halten ein.
Zum Schluss ein Grundsatz, der in der Prüfung immer wieder abgefragt wird: Signalisierte Vorschriften gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Steht ein Abbiegegebot, ist es zu befolgen, auch wenn die Strasse geradeaus frei wäre; fehlt dagegen jede Signalisation, greifen die Grundregeln – an Verzweigungen etwa der Rechtsvortritt, im Kreisel die Regeln zum Kreisverkehr. Die Einträge weiter unten schlüsseln jedes Vorschriftssignal einzeln auf – mit Bedeutung, typischem Standort, häufigen Fehlern, dem Bussenrahmen nach Ordnungsbussenverordnung und den Signalen, mit denen es am ehesten verwechselt wird. Wer zuerst die Logik von Form und Farbe verinnerlicht und erst danach die Einzelzeichen lernt, beantwortet die Signalfragen der Theorieprüfung deutlich sicherer und erkennt auch unbekannte Signale auf einen Blick richtig.
| Kategorie | Form | Farbe | Bedeutung | Rechtswirkung |
|---|---|---|---|---|
| Gefahrensignale | dreieckig | roter Rand, weisser Grund | warnen vor einer Gefahr | Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen |
| Vorschriftssignale | rund | rot (Verbote) oder blau (Gebote) | verbieten oder gebieten ein Verhalten | befolgen ist Pflicht, Missachtung wird gebüsst |
| Vortrittssignale | unterschiedlich (Dreieck, Achteck, Raute) | rot-weiss bzw. gelb | regeln, wer zuerst fährt | bestimmen den Vortritt an Verzweigungen |
| Hinweissignale | rechteckig | blau oder grün | informieren und führen | zeigen Regeln und Wege an, teils mit Pflichten (z. B. Autobahn) |
| Zusatztafeln | rechteckig, klein | weiss mit schwarzer Schrift | präzisieren das Hauptsignal | gelten nur zusammen mit dem Signal darüber |
| Markierungen | Linien und Flächen | weiss oder gelb | ordnen die Fahrbahn | wirken wie Signale (z. B. Sicherheitslinie: überfahren verboten) |
Alle 70 Signale
2.01 Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
Die Strasse darf in keiner der beiden Richtungen mit Fahrzeugen befahren werden.
Wo es steht: Steht an beiden Enden von Strassen oder Bereichen, die für den gesamten Fahrverkehr gesperrt sind, etwa vor Fussgängerzonen oder gesperrten Quartierstrassen.
Typischer Prüfungsfehler: Viele meinen, es verbiete nur Motorfahrzeugen die Durchfahrt – es gilt aber für alle Fahrzeuge, also auch für Velos, sofern keine Zusatztafel Ausnahmen erlaubt.
Busse bei Missachtung: CHF 100 bei Missachtung des Fahrverbots (Ordnungsbusse).
Nicht verwechseln mit: 2.02 Einfahrt verboten, 2.14 Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Beispiel)
2.02 Einfahrt verboten
Die Einfahrt in die Strasse ist von dieser Seite her für alle Fahrzeuge verboten, während der Verkehr aus der Gegenrichtung fahren darf.
Wo es steht: Steht typischerweise am Ende von Einbahnstrassen sowie an Ausfahrten, die nur in einer Richtung befahren werden dürfen.
Typischer Prüfungsfehler: Klassische Falle: Wer das Signal am Ende einer Einbahnstrasse ignoriert, fährt als Geisterfahrer in den Gegenverkehr – auch mit dem Velo darfst du hier ohne Zusatztafel nicht einfahren.
Busse bei Missachtung: CHF 100 bei verbotener Einfahrt (Ordnungsbusse, sofern niemand gefährdet wird).
Nicht verwechseln mit: 2.01 Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, 4.08 Einbahnstrasse
2.03 Verbot für Motorwagen
Verbietet die Durchfahrt für alle mehrspurigen Motorfahrzeuge, also Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen und Busse.
Wo es steht: Steht an Strassen, die vom mehrspurigen Motorfahrzeugverkehr freigehalten werden sollen, etwa an Feld-, Wald- oder Quartierwegen.
Typischer Prüfungsfehler: «Motorwagen» wird oft als «nur Autos» gelesen – gemeint sind aber alle mehrspurigen Motorfahrzeuge, während Motorräder weiterfahren dürfen.
Nicht verwechseln mit: 2.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder (Beispiel), 2.07 Verbot für Lastwagen
2.04 Verbot für Motorräder
Verbietet die Durchfahrt für Motorräder.
Wo es steht: Steht an Strassen, die etwa aus Lärmschutzgründen für Motorräder gesperrt sind, zum Beispiel in Wohnquartieren oder auf einzelnen Passstrecken.
Typischer Prüfungsfehler: Denk daran, dass nur Motorräder betroffen sind – Motorfahrräder dürfen passieren, solange sie nicht mit einem eigenen Signal ausgeschlossen werden.
Nicht verwechseln mit: 2.06 Verbot für Motorfahrräder, 2.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder (Beispiel)
2.05 Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
Verbietet die Durchfahrt für Fahrräder und Motorfahrräder.
Wo es steht: Steht häufig an Einfahrten zu verkehrsreichen Strassen, Unterführungen oder Tunnels, für die eine parallele Veloroute besteht.
Typischer Prüfungsfehler: E-Bike-Fahrer glauben oft, das Signal betreffe sie nicht – langsame E-Bikes gelten als Leicht-Motorfahrräder und schnelle als Motorfahrräder, beide müssen draussen bleiben.
Nicht verwechseln mit: 2.06 Verbot für Motorfahrräder, 2.60 Radweg
2.06 Verbot für Motorfahrräder
Verbietet die Durchfahrt für Motorfahrräder; normale Fahrräder bleiben zugelassen.
Wo es steht: Steht etwa an Velowegen oder Quartierverbindungen, die vom motorisierten Zweiradverkehr freigehalten werden sollen.
Typischer Prüfungsfehler: Merk dir: Schnelle E-Bikes gelten als Motorfahrräder und sind hier grundsätzlich verboten, während das normale Velo weiterfahren darf.
Nicht verwechseln mit: 2.05 Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder, 2.04 Verbot für Motorräder
2.07 Verbot für Lastwagen
Verbietet die Durchfahrt für Lastwagen, also schwere Motorwagen zum Sachentransport mit über 3,5 t Gesamtgewicht.
Wo es steht: Steht oft an Quartierstrassen, engen Ortsdurchfahrten oder Brücken, die vom Schwerverkehr entlastet werden sollen.
Typischer Prüfungsfehler: Lieferwagen bis 3,5 t sind keine «Lastwagen» im Sinne dieses Signals – sie dürfen trotz Verbot passieren, was in der Prüfung gerne getestet wird.
Nicht verwechseln mit: 2.08 Verbot für Gesellschaftswagen, 2.16 Höchstgewicht
2.08 Verbot für Gesellschaftswagen
Verbietet die Durchfahrt für Gesellschaftswagen, also Cars und Busse zum Personentransport.
Wo es steht: Steht etwa an engen Bergstrassen oder in Quartieren, die für Reisecars gesperrt sind.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle Gesellschaftswagen nicht mit Lastwagen – hier geht es um den Personentransport, nicht um den Gütertransport.
Nicht verwechseln mit: 2.07 Verbot für Lastwagen
2.09 Verbot für Anhänger
Verbietet die Durchfahrt für Motorfahrzeuge, die einen Anhänger ziehen.
Wo es steht: Steht vor allem an steilen, engen oder kurvenreichen Strecken wie Bergstrassen, wo Anhängerzüge gefährlich wären.
Typischer Prüfungsfehler: Das Verbot trifft das Gespann als Ganzes: Auch ein Personenwagen mit kleinem Anhänger muss draussen bleiben, nicht nur der Lastwagenzug.
Nicht verwechseln mit: 2.09.1 Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern
2.09.1 Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern
Verbietet das Mitführen von Anhängern, nimmt aber Sattel- und Zentralachsanhänger vom Verbot aus.
Wo es steht: Steht an Strecken, die für lange Anhängerzüge ungeeignet sind, auf denen kompaktere Sattel- und Zentralachs-Gespanne aber noch verkehren können.
Nicht verwechseln mit: 2.09 Verbot für Anhänger
2.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
Verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge, die kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter transportieren.
Wo es steht: Steht vor allem vor Tunnels und in dicht besiedelten Gebieten, wo ein Unfall mit Gefahrgut besonders schwere Folgen hätte.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechslungsgefahr mit dem Verbot für wassergefährdende Ladung: Hier geht es um Gefahrgut generell, dort speziell um Stoffe, die Gewässer verschmutzen können.
Nicht verwechseln mit: 2.11 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
2.11 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung wie Benzin, Öl oder Chemikalien.
Wo es steht: Steht typischerweise in Grundwasserschutzgebieten sowie entlang von Seen und Flüssen mit Trinkwasserfassungen.
Nicht verwechseln mit: 2.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
2.12 Verbot für Tiere
Verbietet es, Tiere wie Reit- oder Zugtiere und Viehherden auf die Strasse zu führen oder zu treiben.
Wo es steht: Steht dort, wo Tiere den Verkehr gefährden würden, etwa an stark befahrenen Durchgangsstrassen.
2.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder (Beispiel)
Kombiniert mehrere Teilverbote in einem Signal: Weder Motorwagen noch Motorräder dürfen die Strasse befahren.
Wo es steht: Steht an Strassen, die für den Motorfahrzeugverkehr mit Ausnahme der Motorfahrräder gesperrt sind.
Typischer Prüfungsfehler: Achtung: Motorfahrräder sind hier nicht abgebildet und dürfen deshalb weiterfahren – erst die Kombination mit dem Motorfahrrad-Symbol (2.14) schliesst auch sie aus.
Nicht verwechseln mit: 2.14 Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Beispiel), 2.03 Verbot für Motorwagen
2.14 Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Beispiel)
Verbietet die Durchfahrt für sämtliche Motorfahrzeuge einschliesslich Motorfahrräder.
Wo es steht: Steht an Strassen und Wegen, die dem nicht motorisierten Verkehr vorbehalten sind, etwa kombinierten Fuss- und Velowegen.
Typischer Prüfungsfehler: Im Unterschied zum allgemeinen Fahrverbot darfst du hier mit dem Velo fahren – gesperrt ist nur der motorisierte Verkehr.
Nicht verwechseln mit: 2.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder (Beispiel), 2.01 Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
2.15 Verbot für Fussgänger
Verbietet Fussgängern das Betreten der Strasse oder des signalisierten Bereichs.
Wo es steht: Steht etwa an Zufahrten zu Autobahnen und Autostrassen, an Tunnelportalen oder bei Baustellen ohne sichere Gehmöglichkeit.
Typischer Prüfungsfehler: Wird gern mit dem blauen Gebotssignal «Fussweg» verwechselt – dort müssen Fussgänger den Weg benutzen, hier dürfen sie die Strasse gar nicht betreten.
Nicht verwechseln mit: 2.61 Fussweg, 2.15.3 Verbot für fahrzeugähnliche Geräte
2.15.1 Skifahren verboten
Verbietet das Skifahren auf der signalisierten Fläche oder Strecke.
Wo es steht: Steht in Wintersportgebieten, etwa an Strassen, Hängen oder Wegen, die nicht mit Skiern befahren werden dürfen.
Nicht verwechseln mit: 2.15.2 Schlitteln verboten
2.15.2 Schlitteln verboten
Verbietet das Schlitteln auf der signalisierten Fläche oder Strecke.
Wo es steht: Steht in Wintersportgebieten und an abschüssigen Strassen, auf denen Schlitteln den Verkehr gefährden würde.
Nicht verwechseln mit: 2.15.1 Skifahren verboten
2.15.3 Verbot für fahrzeugähnliche Geräte
Verbietet die Benützung fahrzeugähnlicher Geräte wie Inline-Skates, Skateboards, Kickboards oder Trottinette.
Wo es steht: Steht dort, wo fahrzeugähnliche Geräte andere gefährden oder behindern würden, etwa in belebten Fussgängerbereichen oder auf abschüssigen Strassen.
Nicht verwechseln mit: 2.15 Verbot für Fussgänger
2.16 Höchstgewicht
Verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Betriebsgewicht die angegebene Zahl übersteigt.
Wo es steht: Steht vor Brücken und Strassen mit beschränkter Tragfähigkeit.
Typischer Prüfungsfehler: Massgebend ist das aktuelle Betriebsgewicht inklusive Ladung und Insassen – nicht das Leergewicht im Fahrzeugausweis.
Nicht verwechseln mit: 2.17 Achsdruck, 2.07 Verbot für Lastwagen
2.17 Achsdruck
Verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge, bei denen eine Achse stärker belastet ist als angegeben.
Wo es steht: Steht vor Brücken und Strassenstücken, deren Belag oder Tragwerk nur einen beschränkten Achsdruck erträgt.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle Achsdruck nicht mit dem Gesamtgewicht: Ein Fahrzeug kann das Höchstgewicht einhalten und trotzdem mit einer einzelnen Achse zu schwer sein.
Nicht verwechseln mit: 2.16 Höchstgewicht
2.18 Höchstbreite
Verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge, die einschliesslich Ladung breiter sind als angegeben.
Wo es steht: Steht vor Engstellen wie schmalen Brücken, Tunnels oder Baustellendurchfahrten.
Typischer Prüfungsfehler: Die Ladung zählt mit – überbreites Ladegut kann auch ein an sich schmales Fahrzeug über das Limit bringen.
Nicht verwechseln mit: 2.19 Höchsthöhe, 2.20 Höchstlänge
2.19 Höchsthöhe
Verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge, die einschliesslich Ladung höher sind als angegeben.
Wo es steht: Steht vor Unterführungen, Tunnels, Galerien und niedrigen Brückendurchfahrten.
Typischer Prüfungsfehler: Klassiker bei Lieferwagen und Wohnmobilen: Wer die eigene Fahrzeughöhe samt Dachbox nicht kennt, riskiert an Unterführungen teure Anprallschäden.
Nicht verwechseln mit: 2.18 Höchstbreite, 2.20 Höchstlänge
2.20 Höchstlänge
Verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die einschliesslich Ladung länger sind als angegeben.
Wo es steht: Steht vor engen Kurvenstrecken, Serpentinen und Spitzkehren, die lange Fahrzeuge nicht befahren können.
Nicht verwechseln mit: 2.18 Höchstbreite, 2.19 Höchsthöhe
2.30 Höchstgeschwindigkeit
Legt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h fest, die bis zur Aufhebung durch das entsprechende Ende-Signal nicht überschritten werden darf.
Wo es steht: Steht am Beginn von Strecken, auf denen vom allgemeinen Tempolimit abgewichen wird, etwa vor Baustellen, engen Kurven oder Schulanlagen.
Typischer Prüfungsfehler: Denk daran: Das signalisierte Tempo ist eine Obergrenze für günstige Verhältnisse – bei Nässe, Nebel oder dichtem Verkehr musst du langsamer fahren.
Busse bei Missachtung: CHF 40, 120 oder 250 bei Überschreitung innerorts um 1–5, 6–10 bzw. 11–15 km/h; höhere Überschreitungen werden verzeigt.
Nicht verwechseln mit: 2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell, 2.31 Mindestgeschwin digkeit, 2.53 Ende der Höchstgeschwindigkeit
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Kennzeichnet den Beginn des Innerortsbereichs, in dem auf allen Strassen des dicht bebauten Gebiets generell höchstens 50 km/h gilt.
Wo es steht: Steht an den Ortseinfahrten beim Beginn der dichten Überbauung, meist zusammen mit der Ortstafel.
Typischer Prüfungsfehler: Prüfungsfalle: «Generell» heisst flächendeckend im ganzen Innerortsgebiet – das Limit endet erst beim Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell», nicht an der nächsten Verzweigung.
Busse bei Missachtung: CHF 40, 120 oder 250 bei Überschreitung um 1–5, 6–10 bzw. 11–15 km/h; darüber gibt es keine Ordnungsbusse mehr, sondern eine Verzeigung.
Nicht verwechseln mit: 2.30 Höchstgeschwindigkeit, 2.53.1 Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.31 Mindestgeschwin digkeit
Gebietet, mindestens mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren, sofern Verkehr, Strasse und Sicht dies erlauben.
Wo es steht: Steht etwa auf Steigungsstrecken oder über einzelnen Fahrstreifen, die für den flüssigen Verkehr freigehalten werden sollen.
Typischer Prüfungsfehler: Das blaue, runde Signal wird gerne als Tempolimit missverstanden – die Zahl ist hier aber ein Minimum: Wer sie nicht erreichen kann, muss den Streifen oder die Strecke meiden.
Nicht verwechseln mit: 2.30 Höchstgeschwindigkeit, 2.54 Ende der Mindest-geschwindigkeit
2.32 Fahrtrichtung rechts
Gebietet, an dieser Stelle nach rechts zu fahren; andere Fahrtrichtungen sind verboten.
Wo es steht: Steht vor Verzweigungen, Baustellen oder Mittelinseln, wo der Verkehr unmittelbar nach rechts geführt wird.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle das Gebot nicht mit «Hindernis rechts umfahren» – dort wird nur ein Hindernis passiert, hier musst du tatsächlich nach rechts fahren.
Nicht verwechseln mit: 2.34 Hindernis rechts umfahren, 2.37 Rechtsabbiegen
2.33 Fahrtrichtung links
Gebietet, an dieser Stelle nach links zu fahren; andere Fahrtrichtungen sind verboten.
Wo es steht: Steht vor Verzweigungen, Baustellen oder Inseln, wo der Verkehr unmittelbar nach links geführt wird.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle das Gebot nicht mit «Hindernis links umfahren» – dort wird nur ein Hindernis passiert, hier musst du wirklich nach links fahren.
Nicht verwechseln mit: 2.35 Hindernis links umfahren, 2.38 Linksabbiegen
2.34 Hindernis rechts umfahren
Gebietet, ein Hindernis oder eine Insel rechts zu umfahren; danach darf die ursprüngliche Fahrlinie wieder aufgenommen werden.
Wo es steht: Steht auf oder vor Verkehrsinseln, Baustellenabschrankungen und anderen Hindernissen auf der Fahrbahn.
Typischer Prüfungsfehler: Der schräg nach unten weisende Pfeil bedeutet nicht «rechts abbiegen», sondern zeigt nur, auf welcher Seite du am Hindernis vorbeifahren musst.
Nicht verwechseln mit: 2.32 Fahrtrichtung rechts, 2.37 Rechtsabbiegen
2.35 Hindernis links umfahren
Gebietet, ein Hindernis oder eine Insel links zu umfahren; danach darf die ursprüngliche Fahrlinie wieder aufgenommen werden.
Wo es steht: Steht auf oder vor Hindernissen auf der Fahrbahn, etwa bei Baustellen oder Inseln, die links passiert werden müssen.
Typischer Prüfungsfehler: Der schräge Pfeil ist kein Abbiegegebot – er zeigt nur, auf welcher Seite du am Hindernis vorbeifahren musst.
Nicht verwechseln mit: 2.33 Fahrtrichtung links, 2.38 Linksabbiegen
2.36 Geradeausfahren
Gebietet, an der Verzweigung geradeaus weiterzufahren; Abbiegen ist verboten.
Wo es steht: Steht vor Verzweigungen, an denen das Abbiegen – etwa wegen Einbahnstrassen oder Baustellen – ausgeschlossen werden soll.
Typischer Prüfungsfehler: Nicht mit der blauen, rechteckigen Tafel «Einbahnstrasse» verwechseln: Das runde Signal ist ein Gebot und verbietet jedes Abbiegen.
Nicht verwechseln mit: 4.08 Einbahnstrasse
2.37 Rechtsabbiegen
Gebietet, an der Verzweigung nach rechts abzubiegen; Geradeausfahren und Linksabbiegen sind verboten.
Wo es steht: Steht vor oder an Verzweigungen, häufig auch über einzelnen Fahrstreifen, deren Verkehr zwingend rechts abbiegen muss.
Typischer Prüfungsfehler: Merke den Unterschied zu «Fahrtrichtung rechts»: Das Abbiegegebot gilt an der nächsten Verzweigung, das Fahrtrichtungsgebot sofort ab dem Signal.
Nicht verwechseln mit: 2.32 Fahrtrichtung rechts, 2.34 Hindernis rechts umfahren
2.38 Linksabbiegen
Gebietet, an der Verzweigung nach links abzubiegen; Geradeausfahren und Rechtsabbiegen sind verboten.
Wo es steht: Steht vor oder an Verzweigungen, oft auch über einzelnen Fahrstreifen, deren Verkehr zwingend links abbiegen muss.
Typischer Prüfungsfehler: Merke den Unterschied zu «Fahrtrichtung links»: Das Abbiegegebot gilt an der nächsten Verzweigung, das Fahrtrichtungsgebot sofort ab dem Signal.
Nicht verwechseln mit: 2.33 Fahrtrichtung links, 2.35 Hindernis links umfahren
2.39 Rechts- oder Linksabbiegen
Gebietet, an der Verzweigung entweder nach rechts oder nach links abzubiegen; Geradeausfahren ist verboten.
Wo es steht: Steht vor T-Kreuzungen und Strassenenden, an denen die Weiterfahrt geradeaus nicht möglich oder nicht erlaubt ist.
Nicht verwechseln mit: 2.37 Rechtsabbiegen, 2.38 Linksabbiegen
2.40 Geradeaus oder Rechtsabbiegen
Das Signal verpflichtet, an der nächsten Verzweigung geradeaus weiterzufahren oder rechts abzubiegen; Linksabbiegen und Wenden sind dort untersagt.
Wo es steht: Es steht unmittelbar vor der Verzweigung, häufig über dem betreffenden Fahrstreifen oder auf einer Mittelinsel.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle die Kombination nicht mit dem einfachen Gebot «Rechtsabbiegen» (2.37) — hier bleibt auch das Geradeausfahren erlaubt.
Nicht verwechseln mit: 2.41 Geradeaus oder Linksabbiegen, 2.37 Rechtsabbiegen, 2.43 Abbiegen nach links verboten
2.41 Geradeaus oder Linksabbiegen
Das Signal verpflichtet, an der nächsten Verzweigung geradeaus weiterzufahren oder links abzubiegen; Rechtsabbiegen ist dort untersagt.
Wo es steht: Es steht unmittelbar vor der Verzweigung, häufig über dem betreffenden Fahrstreifen oder auf einer Mittelinsel.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle die Kombination nicht mit dem einfachen Gebot «Linksabbiegen» (2.38) — hier bleibt auch das Geradeausfahren erlaubt.
Nicht verwechseln mit: 2.40 Geradeaus oder Rechtsabbiegen, 2.38 Linksabbiegen, 2.42 Abbiegen nach rechts verboten
2.41.1 Kreisverkehrsplatz
Das Signal kennzeichnet einen Kreisverkehrsplatz und verpflichtet, die Kreisfahrbahn im Gegenuhrzeigersinn — also rechts an der Mittelinsel vorbei — zu befahren.
Wo es steht: Es steht unmittelbar vor der Einfahrt in den Kreisel, in der Regel zusammen mit dem Signal «Kein Vortritt» (3.02).
Typischer Prüfungsfehler: Das Kreiselsignal regelt den Vortritt nicht selbst — wartepflichtig bist du wegen des praktisch immer zusätzlich angebrachten «Kein Vortritt» (3.02).
Nicht verwechseln mit: 3.02 Kein Vortritt
2.41.2 Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung (Beispiel)
Das Signal verpflichtet Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung (kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte), der angezeigten Fahrtrichtung zu folgen.
Wo es steht: Es steht vor Verzweigungen, an denen Gefahrguttransporte an Tunneln oder besonders sensiblen Gebieten vorbeigeleitet werden.
2.42 Abbiegen nach rechts verboten
Das Signal verbietet das Abbiegen nach rechts an der Verzweigung oder Einfahrt, vor der es steht.
Wo es steht: Es steht unmittelbar vor der Verzweigung oder Einfahrt, für die das Verbot gilt.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle das rot umrandete Verbotssignal nicht mit dem blauen Gebotssignal «Rechtsabbiegen» (2.37) — das eine verbietet die Richtung, das andere schreibt sie vor.
Nicht verwechseln mit: 2.43 Abbiegen nach links verboten, 2.37 Rechtsabbiegen
2.43 Abbiegen nach links verboten
Das Signal verbietet das Abbiegen nach links an der Verzweigung oder Einfahrt, vor der es steht.
Wo es steht: Es steht unmittelbar vor der Verzweigung oder Einfahrt, für die das Verbot gilt.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle das rot umrandete Verbotssignal nicht mit dem blauen Gebotssignal «Linksabbiegen» (2.38) — das eine verbietet die Richtung, das andere schreibt sie vor.
Nicht verwechseln mit: 2.42 Abbiegen nach rechts verboten, 2.38 Linksabbiegen, 2.46 Wenden verboten
2.44 Überholen verboten
Das Signal untersagt das Überholen von Motorwagen und Strassenbahnen; Fahrräder, Motorfahrräder und einspurige Motorräder dürfen weiterhin überholt werden.
Wo es steht: Es steht an unübersichtlichen oder unfallgefährdeten Abschnitten wie Kuppen, Kurven und Baustellen und gilt bis zum Aufhebungssignal.
Typischer Prüfungsfehler: Viele glauben, unter diesem Signal dürfe man auch keine Velos überholen — erlaubt bleibt das Überholen von Fahrrädern und einspurigen Motorrädern mit genügend Abstand.
Nicht verwechseln mit: 2.45 Überholen für Lastwagen verboten, 2.55 Ende des Überhol-verbotes
2.45 Überholen für Lastwagen verboten
Das Signal verbietet schweren Motorwagen zum Sachentransport (Lastwagen über 3,5 t) das Überholen; für Personenwagen und leichte Fahrzeuge gilt es nicht.
Wo es steht: Es steht vor allem auf Autobahn- und Steigungsabschnitten, wo überholende Lastwagen den Verkehr behindern würden.
Typischer Prüfungsfehler: Das Verbot gilt nur für Lastwagen — nicht für Lieferwagen bis 3,5 t und nicht für Personenwagen mit Anhänger.
Nicht verwechseln mit: 2.44 Überholen verboten, 2.56 Ende des Überholverbotes für Lastwagen
2.46 Wenden verboten
Das Signal untersagt das Wenden auf dem betreffenden Strassenabschnitt bzw. bei der betreffenden Verzweigung.
Wo es steht: Es steht an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen, bei Mittelinseln und auf stark befahrenen Innerortsachsen.
Typischer Prüfungsfehler: Das Signal verbietet nur das Wenden — Linksabbiegen bleibt erlaubt, solange es nicht separat verboten ist.
Nicht verwechseln mit: 2.43 Abbiegen nach links verboten
2.47 Mindestabstand
Das Signal verpflichtet Führer von Motorwagen, zum vorausfahrenden Motorwagen mindestens den angegebenen Abstand einzuhalten.
Wo es steht: Es steht vor allem vor Tunneln und auf Brücken, häufig mit einer Zusatztafel, die die Pflicht auf Lastwagen beschränkt.
Typischer Prüfungsfehler: Der signalisierte Abstand gilt auf der ganzen Strecke und auch bei flüssigem Verkehr — nicht nur bei Kolonnen oder schlechter Sicht.
2.48 Schneeketten obligatorisch
Das Signal verpflichtet Motorfahrzeuge, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten aus Metall oder behördlich zugelassene gleichwertige Vorrichtungen zu montieren.
Wo es steht: Es steht am Beginn winterlicher Berg- und Passstrassen, meist bei einem Platz, der das Montieren der Ketten erlaubt.
Typischer Prüfungsfehler: Gute Winterreifen oder Spikes ersetzen die Kettenpflicht nicht — ohne montierte Ketten darfst du den signalisierten Abschnitt nicht befahren.
Nicht verwechseln mit: 2.57 Ende des Schneeketten-Obligatoriums
2.49 Halten verboten
Das Signal untersagt auf der signalisierten Strecke jedes freiwillige Halten — auch kurzes Anhalten zum Ein- und Aussteigenlassen oder für den Güterumschlag.
Wo es steht: Es steht an Engstellen und stark befahrenen Achsen und gilt auf der Strassenseite, auf der es angebracht ist.
Typischer Prüfungsfehler: Halteverbot ist strenger als Parkverbot: Auch «nur zwei Minuten» jemanden aussteigen lassen ist hier nicht erlaubt.
Busse bei Missachtung: CHF 80 bei freiwilligem Halten im signalisierten Halteverbot.
Nicht verwechseln mit: 2.50 Parkieren verboten
2.50 Parkieren verboten
Das Signal untersagt das Parkieren; kurzes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen oder für den Güterumschlag bleibt erlaubt.
Wo es steht: Es steht innerorts an Strassenabschnitten, wo abgestellte Fahrzeuge den Verkehr behindern würden, und gilt auf der Seite, auf der es angebracht ist.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle die beiden runden blauen Signale nicht: Beim Parkverbot darfst du kurz halten, beim Halteverbot (2.49) gar nicht.
Nicht verwechseln mit: 2.49 Halten verboten, 4.17 Parkieren gestattet
2.51 Zollhaltestelle
Das Signal verpflichtet Fahrzeugführer, bei der Zollstelle anzuhalten und erst nach der Abfertigung bzw. Freigabe weiterzufahren.
Wo es steht: Es steht direkt bei Grenzübergängen im Bereich der Zollabfertigung.
Nicht verwechseln mit: 2.52 Polizei
2.52 Polizei
Das Signal verpflichtet Fahrzeugführer, bei der Polizeistelle bzw. der Kontrollstelle anzuhalten.
Wo es steht: Es wird temporär bei Polizeikontrollen, Unfallstellen und Strassensperren aufgestellt.
Typischer Prüfungsfehler: Beim Signal «Polizei» musst du immer anhalten — nicht erst, wenn dich ein Polizist heranwinkt.
Nicht verwechseln mit: 2.51 Zollhaltestelle
2.53 Ende der Höchstgeschwindigkeit
Das Signal hebt eine zuvor signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf; ab hier gelten wieder die allgemeinen Tempolimiten.
Wo es steht: Es steht am Ende der Strecke, für die eine abweichende Höchstgeschwindigkeit signalisiert war.
Typischer Prüfungsfehler: «Ende» bedeutet nicht freie Fahrt: Ausserorts gilt danach automatisch die allgemeine Limite von 80 km/h.
Nicht verwechseln mit: 2.30 Höchstgeschwindigkeit, 2.53.1 Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell, 2.58 Freie Fahrt
2.53.1 Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Das Signal zeigt an, dass die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts endet; ohne andere Signalisation gilt anschliessend die Ausserorts-Limite von 80 km/h.
Wo es steht: Es steht an Ortsausfahrten am Übergang vom Innerorts- zum Ausserortsbereich.
Typischer Prüfungsfehler: Ein typischer Fehler ist, schon vor der Tafel zu beschleunigen — die 50er-Limite gilt bis zum Standort des Signals.
Nicht verwechseln mit: 2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell, 2.53 Ende der Höchstgeschwindigkeit
2.54 Ende der Mindest-geschwindigkeit
Das Signal hebt die signalisierte Mindestgeschwindigkeit auf; langsameres Fahren ist ab hier wieder zulässig.
Wo es steht: Es steht am Ende des Abschnitts, für den eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben war.
Nicht verwechseln mit: 2.31 Mindestgeschwin digkeit, 2.53 Ende der Höchstgeschwindigkeit
2.55 Ende des Überhol-verbotes
Das Signal hebt das signalisierte Überholverbot auf; Überholen ist wieder erlaubt, sofern die Verkehrslage es zulässt.
Wo es steht: Es steht am Ende des mit «Überholen verboten» belegten Streckenabschnitts.
Typischer Prüfungsfehler: Das Ende des Verbots ist keine Aufforderung zum Überholen — Sicht, Gegenverkehr und Überholweg musst du weiterhin selbst beurteilen.
Nicht verwechseln mit: 2.44 Überholen verboten, 2.56 Ende des Überholverbotes für Lastwagen, 2.58 Freie Fahrt
2.56 Ende des Überholverbotes für Lastwagen
Das Signal hebt das Überholverbot für Lastwagen auf; schwere Motorwagen zum Sachentransport dürfen wieder überholen.
Wo es steht: Es steht am Ende des Abschnitts, für den das Überholverbot für Lastwagen galt.
Nicht verwechseln mit: 2.45 Überholen für Lastwagen verboten, 2.55 Ende des Überhol-verbotes
2.56.1 Ende des Teilfahrverbotes (Beispiel)
Das Signal zeigt das Ende eines Teilfahrverbots an, also eines Fahrverbots, das nur für bestimmte Fahrzeugarten galt.
Wo es steht: Es steht am Ende des Abschnitts, für den das Teilfahrverbot signalisiert war.
Nicht verwechseln mit: 2.58 Freie Fahrt
2.57 Ende des Schneeketten-Obligatoriums
Das Signal zeigt an, dass die Schneekettenpflicht endet und die Ketten wieder demontiert werden dürfen.
Wo es steht: Es steht am Ende des kettenpflichtigen Abschnitts, typischerweise nach der Passhöhe oder talwärts.
Nicht verwechseln mit: 2.48 Schneeketten obligatorisch
2.58 Freie Fahrt
Das Signal «Freie Fahrt» hebt mehrere zuvor signalisierte Beschränkungen gleichzeitig auf; es gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln und Tempolimiten.
Wo es steht: Es steht am Ende von Streckenabschnitten mit mehreren gleichzeitig geltenden Beschränkungen, etwa nach Baustellen.
Typischer Prüfungsfehler: «Freie Fahrt» heisst nicht Fahren ohne Limite — die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten gelten weiterhin.
Nicht verwechseln mit: 2.53 Ende der Höchstgeschwindigkeit, 2.55 Ende des Überhol-verbotes, 2.56.1 Ende des Teilfahrverbotes (Beispiel)
2.59.1 Zonensignal (z.B. Tempo-30-Zone)
Das Zonensignal setzt die abgebildete Vorschrift (z.B. Tempo 30) für ein ganzes zusammenhängendes Gebiet in Kraft; sie gilt auf allen Strassen der Zone bis zum Ende-Zonensignal.
Wo es steht: Es steht an sämtlichen Einfahrten in die Zone.
Typischer Prüfungsfehler: Die Zonenvorschrift endet nicht an der nächsten Verzweigung — sie gilt weiter, bis du am Ende-Zonensignal (2.59.2) vorbeifährst.
Busse bei Missachtung: CHF 120 bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 6-10 km/h.
Nicht verwechseln mit: 2.59.2 Ende-Zonensignal (z.B. Ende Tempo-30-Zone), 2.30 Höchstgeschwindigkeit
2.59.2 Ende-Zonensignal (z.B. Ende Tempo-30-Zone)
Das Signal hebt die Zonenvorschrift auf; danach gelten wieder die allgemeinen Regeln, innerorts insbesondere die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Wo es steht: Es steht an den Ausfahrten der Zone, oft auf der Rückseite des Zonensignals der Gegenrichtung.
Typischer Prüfungsfehler: Nach dem Ende einer Tempo-30-Zone gilt innerorts 50 km/h — nicht 80 km/h und keine freie Fahrt.
Nicht verwechseln mit: 2.59.1 Zonensignal (z.B. Tempo-30-Zone), 2.53 Ende der Höchstgeschwindigkeit
2.59.3 Fussgängerzone
Das Signal reserviert das Gebiet den Fussgängern und Benützern fahrzeugähnlicher Geräte; Fahrzeugverkehr ist nur zugelassen, wenn eine Zusatztafel ihn ausdrücklich erlaubt.
Wo es steht: Es steht an allen Zufahrten zu verkehrsberuhigten Innenstadt- und Begegnungsbereichen.
Typischer Prüfungsfehler: Auch mit Zusatztafel wie «Zubringerdienst gestattet» fährst du höchstens im Schritttempo, und Fussgänger haben immer Vortritt.
Nicht verwechseln mit: 2.61 Fussweg, 2.59.4 Ende der Fussgängerzone
2.59.4 Ende der Fussgängerzone
Das Signal zeigt das Ende der Fussgängerzone an; ab hier gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln.
Wo es steht: Es steht an den Ausgängen des als Fussgängerzone signalisierten Gebiets.
Nicht verwechseln mit: 2.59.3 Fussgängerzone
2.60 Radweg
Das Signal kennzeichnet einen Radweg, den Radfahrer und Motorfahrrad-Fahrende benützen müssen; anderen Fahrzeugen ist er untersagt.
Wo es steht: Es steht entlang von Strassen mit eigener, von der Fahrbahn getrennter Radverkehrsführung.
Typischer Prüfungsfehler: Der signalisierte Radweg ist obligatorisch — als Velofahrer darfst du nicht auf die Fahrbahn ausweichen, solange der Weg benützbar ist.
Nicht verwechseln mit: 2.63 Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen (Beispiel), 2.63.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg (Beispiel), 2.60.1 Ende des Radweges
2.60.1 Ende des Radweges
Das Signal zeigt das Ende des Radweges und damit der Benützungspflicht an; der Radverkehr wechselt auf die Fahrbahn.
Wo es steht: Es steht am Ende des Weges, bevor dieser in die Fahrbahn einmündet.
Nicht verwechseln mit: 2.60 Radweg
2.61 Fussweg
Das Signal kennzeichnet einen Weg, der Fussgängern (und Benützern fahrzeugähnlicher Geräte) vorbehalten ist; Fahrzeuge dürfen ihn nicht benützen.
Wo es steht: Es steht an Wegen abseits der Fahrbahn, etwa in Parkanlagen und an Verbindungswegen.
Typischer Prüfungsfehler: Ein Fussweg ist kein Radweg — Velofahren ist hier grundsätzlich nicht erlaubt.
Nicht verwechseln mit: 2.62 Reitweg, 2.63.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg (Beispiel), 2.59.3 Fussgängerzone
2.62 Reitweg
Das Signal kennzeichnet einen Weg, der Reitern vorbehalten ist; andere Verkehrsteilnehmer haben ihn freizuhalten.
Wo es steht: Es steht an separaten Reitwegen, häufig in Wald- und Naherholungsgebieten.
Nicht verwechseln mit: 2.61 Fussweg
2.63 Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen (Beispiel)
Das Signal kennzeichnet einen Rad- und Fussweg, auf dem beiden Gruppen je eine eigene, markierte Verkehrsfläche zugewiesen ist, die sie benützen müssen.
Wo es steht: Es steht an kombinierten Wegen mit durchgehender Trennung der Flächen, z.B. entlang von Hauptstrassen.
Typischer Prüfungsfehler: Die Trennung ist verbindlich — auf der jeweils anderen Fläche zu fahren oder zu gehen ist nicht erlaubt.
Nicht verwechseln mit: 2.63.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg (Beispiel), 2.60 Radweg, 2.61 Fussweg
2.63.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg (Beispiel)
Das Signal kennzeichnet einen gemeinsamen Rad- und Fussweg ohne getrennte Flächen; Radfahrer und Fussgänger teilen sich die ganze Breite.
Wo es steht: Es steht an kombinierten Wegen, auf denen der Platz für eine Trennung der Verkehrsflächen fehlt.
Typischer Prüfungsfehler: Als Velofahrer musst du hier dein Tempo den Fussgängern anpassen und darfst keine Durchfahrt erzwingen.
Nicht verwechseln mit: 2.63 Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen (Beispiel), 2.60 Radweg, 2.61 Fussweg
2.64 Busfahrbahn
Das Signal reserviert die Fahrbahn bzw. den markierten Streifen den Bussen des öffentlichen Linienverkehrs; andere Fahrzeuge dürfen sie überqueren, aber nicht befahren, sofern keine Zusatztafel (z.B. für Taxis oder Velos) eine Ausnahme erlaubt.
Wo es steht: Es steht über oder neben dem reservierten Streifen, meist kombiniert mit der gelben Aufschrift «BUS» auf der Fahrbahn.
Typischer Prüfungsfehler: Auch «nur kurz» zum Rechtsabbiegen oder zum Vorbeifahren an der Kolonne darfst du den Busstreifen nicht benützen.
Busse bei Missachtung: CHF 60 beim unerlaubten Befahren der Busfahrbahn oder des Bus-Streifens.
2.65 Lichtsignal-System für die zeitweilige Regulierung von Fahrstreifen
Über den einzelnen Fahrstreifen angebrachte Leuchtsignale zeigen an, ob ein Streifen benützt werden darf: Ein grüner Pfeil bedeutet frei, rot gekreuzte Balken bedeuten gesperrt.
Wo es steht: Es hängt über den Fahrstreifen auf Autobahnen, in Tunneln und bei Baustellen mit wechselnder Verkehrsführung.
Typischer Prüfungsfehler: Rot gekreuzte Balken über deinem Streifen bedeuten sofortiger Streifenwechsel — es ist keine Ampel, vor der du warten kannst.
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