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Markierungen: Bodenmarkierungen auf Schweizer Strassen

Markierungen sind die «Signale auf dem Boden»: weisse, gelbe und blaue Linien, Pfeile, Flächen und Symbole, die direkt auf die Fahrbahn aufgetragen werden. Rechtlich stehen sie den Signaltafeln in nichts nach — wer eine Sicherheitslinie überfährt oder auf einer Halteverbotslinie parkiert, missachtet eine verbindliche Verkehrsanordnung und riskiert eine Ordnungsbusse. In der Signalisationsverordnung bilden die Markierungen die Nummerngruppe 6 (6.01 bis 6.36), und in der Theorieprüfung gehören sie zu den am häufigsten geprüften Themen überhaupt: Kaum eine Prüfungsserie kommt ohne Frage zu Linien, Fussgängerstreifen oder gelben Verbotsmarkierungen aus.

Das wichtigste Ordnungsprinzip ist die Farbe. Weisse Markierungen richten sich an den allgemeinen Fahrverkehr: Sicherheits-, Leit-, Doppel- und Vorwarnlinien, Haltelinien, Randlinien, Einspur- und Abweispfeile sowie Sperrflächen. Gelbe Markierungen haben zwei Aufgaben: Sie beschränken den ruhenden Verkehr (Parkverbotslinie, Halteverbotslinie, Zickzacklinie, Parkverbotsfeld) oder reservieren Flächen für besondere Benutzergruppen — Bus-Streifen, Radstreifen, Fussgängerstreifen und Längsstreifen für Fussgänger. Weiss-blau schliesslich ist die doppelte Querlinie, die Beginn und Ende einer Blauen Zone anzeigt. Wer sich diese Farblogik merkt, hat in der Prüfung die halbe Miete: Gelb bedeutet fast immer «hier gilt eine Sonderregel — für den Autoverkehr meist ein Verbot».

Der gefürchtetste Prüfungsblock ist die Unterscheidung der weissen Längslinien in der Fahrbahnmitte:

  • Leitlinie (unterbrochen): darf mit der gebotenen Vorsicht überfahren und überquert werden.
  • Vorwarnlinie (unterbrochen, verlängerte Striche): kündigt eine Sicherheits- oder Doppellinie an — Überholmanöver hier nur noch beginnen, wenn sie sicher vorher beendet werden können.
  • Sicherheitslinie (ununterbrochen): darf weder überfahren noch überquert werden; innerorts kostet die Missachtung CHF 140.
  • Doppellinie (Sicherheitslinie neben Leitlinie): Das Verbot gilt nur für die Fahrzeuge auf der Seite der ununterbrochenen Linie — die Gegenrichtung darf mit Vorsicht überholen.

Dazu kommt die doppelte Sicherheitslinie, die beide Fahrtrichtungen bindet. Die Prüfungsfrage lautet fast immer gleich: «Dürfen Sie hier überholen?» Entscheidend ist nie das Tempo oder die Kurve allein, sondern das Strichbild auf der eigenen Seite der Fahrbahn.

Bei den gelben Markierungen entscheidet ein Detail über Busse oder freie Fahrt: Die unterbrochene, durch Kreuze gegliederte Parkverbotslinie verbietet nur das Parkieren — Halten zum Ein- und Aussteigenlassen oder für den Güterumschlag bleibt erlaubt. Die ununterbrochene Halteverbotslinie verbietet dagegen jedes freiwillige Halten. Die Zickzacklinie kennzeichnet Haltestellen: Dort ist nur das kurze Ein- und Aussteigenlassen erlaubt, sofern kein Bus oder Tram behindert wird; Güterumschlag und Parkieren sind untersagt. Alle Regeln und Bussen rund um den ruhenden Verkehr erklärt der Beitrag Parkieren und Halten.

Ein zweiter Dauerbrenner ist der Fussgängerstreifen. In der Schweiz ist er gelb — nur bei gepflästerten Strassen darf er weiss sein. Fussgänger haben auf dem Streifen Vortritt, ausser gegenüber dem Tram. Vor dem Streifen gilt Überholverbot, davor liegt eine mindestens 10 Meter lange gelbe Halteverbotslinie, und wo diese fehlt, ist das Parkieren näher als 5 Meter vor dem Streifen trotzdem verboten. Wer den Vortritt nicht gewährt, zahlt CHF 140. Rechtzeitiges Anhalten braucht zudem Reserve — wie stark der Bremsweg mit der Geschwindigkeit wächst, wird regelmässig unterschätzt.

Im Unterschied zu den anderen Kategorien des Signallexikons stehen Markierungen nicht am Strassenrand, sondern im unmittelbaren Blickfeld auf der Fahrbahn — und sie wirken fast nie allein. Vortrittssignale wie das Stop-Signal werden durch Haltelinie und die Aufschrift «Stop» ergänzt; Vorschriftssignale wie das Halteverbot finden ihr Gegenstück in der gelben Linie am Fahrbahnrand; Gefahrensignale kündigen oft genau jene unübersichtlichen Stellen an, an denen anschliessend eine Sicherheitslinie liegt; und Hinweissignale zeigen etwa Parkmöglichkeiten an, deren Felder dann weiss oder blau markiert sind. Eine Besonderheit zum Merken: Führungslinien dürfen bei Verzweigungen mit gesetzlichem Rechtsvortritt gar nicht angebracht werden — fehlt jede Markierung, ist das oft ein Hinweis darauf, dass der Rechtsvortritt gilt.

Seit einigen Jahren gehören auch die taktil-visuellen Markierungen (6.30 bis 6.35) zum Bestand: ertastbare, weisse — auf der Fahrbahn gelbe — Rippen- und Noppenstrukturen, die blinde und sehbehinderte Menschen führen. Sie verpflichten den Fahrverkehr zu nichts Zusätzlichem, gehören aber zum Prüfungsstoff, inklusive der Falle, dass die «taktil-visuelle Sicherheitslinie» an der Haltestellenkante nichts mit der weissen Sicherheitslinie für Fahrzeuge zu tun hat. Jüngster Zugang ist die Markierung «Notfallspur», die auf Kieswannen für Fahrzeuge mit technischer Störung hinweist.

Die folgende Übersicht führt alle Markierungen einzeln auf — mit Bedeutung, typischem Standort, den häufigsten Prüfungs- und Praxisfehlern sowie den Ordnungsbussen, wo solche festgelegt sind.

KategorieFormFarbeBedeutungRechtswirkung
Gefahrensignaledreieckigroter Rand, weisser Grundwarnen vor einer GefahrGeschwindigkeit und Fahrweise anpassen
Vorschriftssignalerundrot (Verbote) oder blau (Gebote)verbieten oder gebieten ein Verhaltenbefolgen ist Pflicht, Missachtung wird gebüsst
Vortrittssignaleunterschiedlich (Dreieck, Achteck, Raute)rot-weiss bzw. gelbregeln, wer zuerst fährtbestimmen den Vortritt an Verzweigungen
Hinweissignalerechteckigblau oder grüninformieren und führenzeigen Regeln und Wege an, teils mit Pflichten (z. B. Autobahn)
Zusatztafelnrechteckig, kleinweiss mit schwarzer Schriftpräzisieren das Hauptsignalgelten nur zusammen mit dem Signal darüber
MarkierungenLinien und Flächenweiss oder gelbordnen die Fahrbahnwirken wie Signale (z. B. Sicherheitslinie: überfahren verboten)

Alle 21 Signale

6.01 Sicherheitslinie6.01 Sicherheitslinie

Die Sicherheitslinie ist eine ununterbrochene weisse Linie in der Fahrbahnmitte oder zwischen Fahrstreifen, die von Fahrzeugen weder überfahren noch überquert werden darf.

SSV Art. 73 · FR: Lignes de sécurité · IT: Linea di sicurezza

Wo es steht: An unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen wie Kurven, Kuppen und vor Verzweigungen; innerorts ist sie mindestens 20 m, ausserorts mindestens 50 m lang.

Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle sie nicht mit der unterbrochenen Leitlinie: Die unterbrochene Linie darfst du mit Vorsicht überfahren, die ununterbrochene Sicherheitslinie nie — auch nicht, um ein Überholmanöver noch abzuschliessen.

Busse bei Missachtung: CHF 140 bei Überfahren oder Überqueren der Sicherheitslinie innerorts.

Nicht verwechseln mit: 6.02 Doppelte Sicherheitslinie, 6.04 Doppellinie, 6.05 Vorwarnlinie

6.02 Doppelte Sicherheitslinie6.02 Doppelte Sicherheitslinie

Die doppelte Sicherheitslinie besteht aus zwei ununterbrochenen weissen Linien, trennt die beiden Fahrtrichtungen und darf von keiner Seite her überfahren oder überquert werden.

FR: Double ligne de sécurité · IT: Doppia linea di sicurezza

Wo es steht: Auf Fahrbahnen mit drei oder mehr Fahrstreifen sowie auf zweistreifigen Strassen mit besonderen Sicherheitsbedürfnissen.

Typischer Prüfungsfehler: Nicht mit der Doppellinie verwechseln: Bei der doppelten Sicherheitslinie gilt das Überfahrverbot für beide Fahrtrichtungen, bei der Doppellinie nur für die Seite mit der ununterbrochenen Linie.

Busse bei Missachtung: CHF 140 bei Überfahren oder Überqueren innerorts.

Nicht verwechseln mit: 6.01 Sicherheitslinie, 6.04 Doppellinie

6.04 Doppellinie6.04 Doppellinie

Die Doppellinie kombiniert eine Sicherheitslinie mit einer Leitlinie: Von der Seite der ununterbrochenen Linie her darf sie weder überfahren noch überquert werden, von der Seite der unterbrochenen Leitlinie her ist beides mit Vorsicht erlaubt.

SSV Art. 73 · FR: Ligne double · IT: Linea doppia

Wo es steht: Wo die Sichtverhältnisse nur in einer Fahrtrichtung eine Einschränkung erfordern, etwa in langgezogenen Kurven oder vor Kuppen.

Typischer Prüfungsfehler: Prüfungsklassiker: Ob du überholen darfst, hängt allein davon ab, auf welcher Seite der Doppellinie du fährst — liegt die ununterbrochene Linie auf deiner Seite, ist Überholen über die Linie tabu.

Busse bei Missachtung: CHF 80 für Halten bzw. CHF 120 für Parkieren neben der Doppellinie, wenn keine 3 m breite Durchfahrt frei bleibt.

Nicht verwechseln mit: 6.01 Sicherheitslinie, 6.02 Doppelte Sicherheitslinie, 6.05 Vorwarnlinie

6.05 Vorwarnlinie6.05 Vorwarnlinie

Die Vorwarnlinie ist eine weisse unterbrochene Linie mit verlängerten Strichen, die eine folgende Sicherheits- oder Doppellinie ankündigt und selbst noch mit Vorsicht überfahren werden darf.

SSV Art. 73 · FR: Ligne d’avertissement · IT: Linea d’avvertimento

Wo es steht: Unmittelbar vor Sicherheits- und Doppellinien; ausserorts ist sie vorgeschrieben, innerorts freiwillig.

Typischer Prüfungsfehler: Beginne bei der Vorwarnlinie kein Überholmanöver mehr, das du nicht sicher vor Beginn der Sicherheitslinie abschliessen kannst — genau diese Situation ist ein Klassiker in der Theorieprüfung.

Nicht verwechseln mit: 6.01 Sicherheitslinie, 6.04 Doppellinie

6.06 Einspurpfeile6.06 Einspurpfeile

Weisse Einspurpfeile legen fest, in welche Richtung der jeweilige Fahrstreifen bei der Verzweigung befahren werden muss; gelbe Einspurpfeile richten sich ausschliesslich an Busse im öffentlichen Linienverkehr.

SSV Art. 74 · FR: Flèches de présélection · IT: Frecce di preselezione

Wo es steht: Auf Einspurstrecken vor Verzweigungen, meist zusammen mit Haltelinien und Lichtsignalen.

Typischer Prüfungsfehler: Falsch eingespurt heisst in Pfeilrichtung weiterfahren: Ein Spurwechsel im letzten Moment über die Linien der Einspurstrecke ist verboten — korrigiere die Route erst nach der Verzweigung.

Busse bei Missachtung: CHF 100, wenn die Fahrt bei der Verzweigung nicht in Richtung der Einspurpfeile fortgesetzt wird.

Nicht verwechseln mit: 6.07 Abweispfeile

6.07 Abweispfeile6.07 Abweispfeile

Weisse, schräg angeordnete Abweispfeile kündigen an, dass der Fahrstreifen in der angezeigten Richtung verlassen werden muss.

SSV Art. 74 · FR: Flèches de rabattement · IT: Frecce di rientro

Wo es steht: Am Ende von Fahrstreifen, etwa vor Fahrbahnverengungen, Verkehrsinseln oder am Ende von Überhol- und Beschleunigungsstreifen.

Typischer Prüfungsfehler: Abweispfeile werden gern mit Einspurpfeilen verwechselt: Einspurpfeile zeigen die Fahrtrichtung an der Verzweigung, Abweispfeile fordern dich zum rechtzeitigen Fahrstreifenwechsel auf.

Nicht verwechseln mit: 6.06 Einspurpfeile

6.08 Bus-Streifen6.08 Bus-Streifen

Der mit gelben Linien und der Aufschrift «BUS» markierte Fahrstreifen ist den Bussen im öffentlichen Linienverkehr und gegebenenfalls den Strassenbahnen vorbehalten.

SSV Art. 74b · FR: Voie réservée aux bus · IT: Corsia riservata ai bus

Wo es steht: Auf stark befahrenen Innerortsachsen entlang von Bus- und Tramlinien.

Typischer Prüfungsfehler: Auch im Stau ist der Bus-Streifen keine Abkürzung: Befahren ist verboten, Überqueren (z. B. zum Abbiegen) nur dort erlaubt, wo die gelbe Linie unterbrochen ist.

Busse bei Missachtung: CHF 60 für das unerlaubte Befahren des Bus-Streifens.

Nicht verwechseln mit: 6.09 Radstreifen

6.09 Radstreifen6.09 Radstreifen

Der Radstreifen wird durch eine unterbrochene oder ununterbrochene gelbe Linie abgegrenzt; die ununterbrochene Linie darf von anderen Fahrzeugen weder überfahren noch überquert werden.

SSV Art. 74a · FR: Bande cyclable · IT: Corsia ciclabile

Wo es steht: Am rechten Fahrbahnrand; auf Verzweigungsflächen nur dort, wo einmündende Fahrzeuge keinen Vortritt haben.

Typischer Prüfungsfehler: Achte auf das Strichbild: Die unterbrochene gelbe Linie darfst du beim Rechtsabbiegen mit Vorsicht überqueren, die ununterbrochene nie.

Busse bei Missachtung: CHF 60 für das Überfahren der ununterbrochenen Linie, CHF 120 für das Parkieren auf dem Radstreifen.

Nicht verwechseln mit: 6.08 Bus-Streifen, 6.22 Parkverbotslinie

6.10 Haltelinie6.10 Haltelinie

Die weisse ununterbrochene Haltelinie quer zur Fahrbahn zeigt an, wo Fahrzeuge beim Signal «Stop», bei Lichtsignalen oder Bahnübergängen halten müssen; kein Fahrzeugteil darf die Linie überragen.

FR: Ligne d’arrêt · IT: Linea di arresto

Wo es steht: Beim Stop-Signal (ergänzt durch die Aufschrift «Stop» auf der Fahrbahn), vor Lichtsignalanlagen, Bahnübergängen und Einspurstrecken.

Typischer Prüfungsfehler: Beim Stop musst du an der Haltelinie vollständig anhalten — ein Rollstopp gilt als Missachtung, auch wenn du weiter vorne für die bessere Sicht nochmals hältst.

Busse bei Missachtung: CHF 60 für nicht vollständiges Anhalten beim Stop-Signal (Rollstopp).

Nicht verwechseln mit: 6.12 Ununterbrochene Längslinie

6.15 Randlinie6.15 Randlinie

Die weisse ununterbrochene Randlinie zeigt den Rand der Fahrbahn an.

FR: Ligne de bordure · IT: Linea di margine

Wo es steht: Am rechten und linken Fahrbahnrand, besonders ausserorts sowie auf Autobahnen zur Abgrenzung des Pannenstreifens.

Typischer Prüfungsfehler: Die weisse Randlinie verbietet nichts — verwechsle sie nicht mit der gelben ununterbrochenen Halteverbotslinie, die am Fahrbahnrand jedes freiwillige Halten untersagt.

Nicht verwechseln mit: 6.25 Halteverbotslinie, 6.16.4 Abweislinie

6.17 Fussgängerstreifen6.17 Fussgängerstreifen

Der Fussgängerstreifen — gelbe, bei Pflästerung allenfalls weisse Balken parallel zum Fahrbahnrand — kennzeichnet den Übergang, auf dem Fussgänger gegenüber Fahrzeugen Vortritt haben, nicht aber gegenüber dem Tram.

FR: Passage pour piétons · IT: Passaggio pedonale

Wo es steht: An Stellen mit regelmässigem Fussgänger-Querverkehr; davor liegt in der Regel eine mindestens 10 m lange gelbe Halteverbotslinie.

Typischer Prüfungsfehler: Vor dem Streifen gilt Überholverbot, und du musst bereits anhalten, wenn jemand erkennbar überqueren will — nicht erst, wenn die Person auf der Fahrbahn steht.

Busse bei Missachtung: CHF 140, wenn Fussgängern am Streifen der Vortritt nicht gewährt wird.

Nicht verwechseln mit: 6.19 Längsstreifen für Fussgänger

6.19 Längsstreifen für Fussgänger6.19 Längsstreifen für Fussgänger

Der Längsstreifen für Fussgänger reserviert auf Strassen ohne Trottoir einen durch gelbe ununterbrochene Linien abgegrenzten und mit Schrägbalken gekennzeichneten Fahrbahnstreifen für den Fussverkehr.

SSV Art. 77 · FR: Bande longitudinale pour piétons · IT: Corsie pedonali

Wo es steht: Entlang von Strassen ohne Trottoir, etwa auf Brücken, in Baustellenbereichen oder auf schmalen Ausserortsstrecken.

Typischer Prüfungsfehler: Nicht mit dem Fussgängerstreifen verwechseln: Der Längsstreifen verläuft der Strasse entlang und ist kein Übergang — beim Überqueren der Fahrbahn haben Fussgänger hier keinen Vortritt.

Busse bei Missachtung: CHF 120 für das Parkieren auf dem Längsstreifen, wenn der Fussgängerverkehr behindert wird.

Nicht verwechseln mit: 6.17 Fussgängerstreifen

6.20 Sperrflächen6.20 Sperrflächen

Sperrflächen sind weiss schraffierte und umrandete Flächen, die den Verkehr optisch führen und kanalisieren; sie dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden.

SSV Art. 78 · FR: Surfaces interdites au trafic · IT: Superficie vietata

Wo es steht: Auf Verzweigungsflächen, vor Verkehrsinseln, an Ein- und Ausfahrten von Autobahnen sowie überall, wo Fahrströme getrennt werden.

Typischer Prüfungsfehler: Die Sperrfläche ist weder Abkürzung beim Abbiegen noch Warte- oder Parkraum — auch kurzes Befahren oder Halten darauf ist verboten.

Busse bei Missachtung: CHF 140 bei Überfahren oder Überqueren einer Sperrfläche innerorts.

Nicht verwechseln mit: 6.16.4 Abweislinie, 6.23 Parkverbotsfeld

6.21 Zickzacklinie6.21 Zickzacklinie

Die gelbe Zickzacklinie kennzeichnet Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs: Parkieren ist verboten, Halten nur zum Ein- und Aussteigenlassen erlaubt, sofern kein öV-Fahrzeug behindert wird.

SSV Art. 79 · FR: Ligne en zigzag · IT: Linea a zig-zag

Wo es steht: Am Fahrbahnrand entlang von Bus- und Tramhaltestellen.

Typischer Prüfungsfehler: Zickzack heisst mehr als Parkverbot: Auch Güterumschlag ist hier untersagt — erlaubt ist nur das kurze Ein- und Aussteigenlassen von Personen, wenn kein Bus behindert wird.

Busse bei Missachtung: CHF 120 für Parkieren auf der Zickzacklinie, CHF 80 für behinderndes Halten beim Ein- und Aussteigenlassen oder für Güterumschlag.

Nicht verwechseln mit: 6.22 Parkverbotslinie, 6.25 Halteverbotslinie

6.22 Parkverbotslinie6.22 Parkverbotslinie

Die gelbe, durch Kreuze unterbrochene Parkverbotslinie am Fahrbahnrand verbietet das Parkieren an der markierten Stelle; Halten bleibt erlaubt.

SSV Art. 79 · FR: Ligne interdisant le parcage · IT: Linea vietante il parcheggio

Wo es steht: Am Fahrbahnrand, etwa vor Einfahrten, an Engstellen oder wo parkierte Fahrzeuge Sicht und Verkehr behindern würden.

Typischer Prüfungsfehler: Merkhilfe für die gelben Linien: unterbrochen mit Kreuzen = nur Parkverbot, ununterbrochen = Halteverbot — wer die beiden verwechselt, verschenkt in der Prüfung einen sicheren Punkt.

Busse bei Missachtung: CHF 40 für Parkieren bis 2 Stunden, gestaffelt bis CHF 100 bei bis zu 10 Stunden.

Nicht verwechseln mit: 6.25 Halteverbotslinie, 6.21 Zickzacklinie, 6.23 Parkverbotsfeld

6.23 Parkverbotsfeld6.23 Parkverbotsfeld

Das gelbe Parkverbotsfeld mit Diagonalkreuz verbietet das Parkieren auf der markierten Fläche.

SSV Art. 79 · FR: Case interdite au parcage · IT: Spazio con divieto di parcheggio

Wo es steht: Vor privaten Zufahrten, Feuerwehr- und Rettungszufahrten sowie auf reservierten Flächen wie Taxistandplätzen, dort oft mit Aufschrift oder Symbol.

Typischer Prüfungsfehler: Trägt das Feld eine Aufschrift wie «Taxi» oder eine Kontrollschildnummer, darfst du dort nur Personen ein- und aussteigen lassen oder Güter umschlagen, wenn die Berechtigten nicht behindert werden.

Busse bei Missachtung: CHF 40 für Parkieren bis 2 Stunden, gestaffelt bis CHF 100 bei bis zu 10 Stunden.

Nicht verwechseln mit: 6.22 Parkverbotslinie, 6.20 Sperrflächen

6.24 Doppelte Querlinie6.24 Doppelte Querlinie

Die weiss-blaue doppelte Querlinie kennzeichnet Beginn und Ende einer Blauen Zone; die blaue Linie liegt jeweils auf der Innenseite der Zone.

SSV Art. 79 · FR: Double ligne transversale · IT: Doppia linea trasversale

Wo es steht: Quer zur Parkierfläche am Anfang und am Ende von Blauen Zonen.

Typischer Prüfungsfehler: Kein Halte- oder Stoppzeichen: Die weiss-blaue Querlinie zeigt nur, wo die Blaue Zone beginnt oder endet — mit der weissen Haltelinie hat sie nichts zu tun.

Nicht verwechseln mit: 6.10 Haltelinie

6.25 Halteverbotslinie6.25 Halteverbotslinie

Die gelbe ununterbrochene Halteverbotslinie am Fahrbahnrand verbietet jedes freiwillige Halten an der markierten Stelle.

SSV Art. 79 · FR: Ligne interdisant l’arrêt · IT: Linea vietante la fermata

Wo es steht: An Stellen, wo schon kurzes Halten gefährlich wäre oder den Verkehr behindert, etwa an Engstellen; auch vor Fussgängerstreifen ist dieselbe Linienart vorgeschrieben.

Typischer Prüfungsfehler: Halteverbot heisst: kein Anhalten zum Telefonieren, Warten oder Aussteigenlassen — erlaubt ist nur verkehrsbedingtes Halten, zum Beispiel im Stau.

Busse bei Missachtung: CHF 80 für Halten, CHF 120 für Parkieren auf der Halteverbotslinie.

Nicht verwechseln mit: 6.22 Parkverbotslinie, 6.15 Randlinie, 6.21 Zickzacklinie

6.26 Aufstellbereich für Radfahrer (Beispiele)6.26 Aufstellbereich für Radfahrer (Beispiele)

Der Aufstellbereich für Radfahrer ist ein durch gelbe Haltelinien markiertes Feld vor Lichtsignalen, in dem sich Rad- und Motorfahrradfahrer bei Rot nebeneinander aufstellen dürfen.

SSV Art. 75 · FR: Sas pour cyclistes (exemples) · IT: Zona di attesa per velocipedi (esempi)

Wo es steht: Vor Lichtsignalanlagen zwischen der gelben und der ersten weissen Haltelinie, in der Regel mit einmündendem Radstreifen.

Typischer Prüfungsfehler: Mit dem Auto musst du bei Rot vor der ersten, weissen Haltelinie warten — das gelbe Feld bleibt den Rad- und Motorfahrradfahrern vorbehalten.

Nicht verwechseln mit: 6.10 Haltelinie, 6.09 Radstreifen

6.30 Taktil-visuelle Leitlinien (Beispiel)6.30 Taktil-visuelle Leitlinien (Beispiel)

Taktil-visuelle Leitlinien sind ertastbare, weisse (auf der Fahrbahn gelbe) Markierungen, die blinde und sehbehinderte Menschen über Fussgängerflächen führen.

SSV Art. 72a · FR: Lignes de guidage tactilo-visuelles (exemple) · IT: Linee di direzione visivo-tattili (esempio)

Wo es steht: Auf Fussgängerflächen wie Bahnhofplätzen, Haltestellen und breiten Trottoirs, wo bauliche Leitelemente fehlen.

Nicht verwechseln mit: 6.31 Taktil-visuelle Sicherheitslinien (Beispiel), 6.34 Taktil-visuelle Aufmerksamkeitsfelder (Beispiel)

6.31 Taktil-visuelle Sicherheitslinien (Beispiel)6.31 Taktil-visuelle Sicherheitslinien (Beispiel)

Taktil-visuelle Sicherheitslinien grenzen für blinde und sehbehinderte Menschen den Gefahrenbereich entlang von Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs ab.

SSV Art. 72a · FR: Lignes de sécurité tactilo-visuelles (exemple) · IT: Linee di sicurezza visivo-tattili (esempio)

Wo es steht: Entlang der Halte- und Perronkanten von Bus-, Tram- und Bahnhaltestellen.

Typischer Prüfungsfehler: Trotz gleichem Namen keine Linie für den Fahrverkehr: Die taktil-visuelle Sicherheitslinie richtet sich an sehbehinderte Fussgänger — verwechsle sie nicht mit der weissen Sicherheitslinie 6.01.

Nicht verwechseln mit: 6.01 Sicherheitslinie, 6.30 Taktil-visuelle Leitlinien (Beispiel)

Signale systematisch lernen — mit dem Übungstest

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