Hinweissignale in der Schweiz: Bedeutung und Übersicht
Hinweissignale sind die Informationsträger unter den Schweizer Verkehrssignalen: Sie warnen nicht vor Gefahren und sprechen keine direkten Ge- oder Verbote aus, sondern zeigen an, wo besondere Verkehrsregeln gelten und wo sich Einrichtungen wie Parkplätze, Tunnels oder Spitäler befinden. Geregelt sind sie in den Artikeln 45 bis 57 der Signalisationsverordnung (SSV). Trotz ihres informativen Charakters haben viele Hinweissignale eine klare Rechtswirkung: Wer am grünen Signal «Autobahn» vorbeifährt, unterstellt sich automatisch den Autobahnregeln – von der Vignettenpflicht über das Wendeverbot bis zur allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Genau diese «unsichtbaren» Folgen machen die Kategorie für die Theorieprüfung so wichtig.
Äusserlich sind Hinweissignale leicht zu erkennen: Sie sind quadratisch oder rechteckig und meist blau mit weissen Symbolen. Damit unterscheiden sie sich deutlich von den dreieckigen, rot gerandeten Gefahrensignalen und den runden Vorschriftssignalen. Zwei wichtige Ausnahmen bestätigen die Regel: Autobahn- und Autostrassensignale sind grün, und die Wegweiser des Langsamverkehrs für Velos, Mountainbikes und fahrzeugähnliche Geräte sind dunkelrot. Die Vortrittssignale bilden eine eigene Gruppe mit unverwechselbaren Formen wie dem achteckigen Stop-Signal, während Markierungen direkt auf der Fahrbahn angebracht sind und Zusatztafeln die Aussage anderer Signale präzisieren oder einschränken.
Inhaltlich lassen sich die Hinweissignale in drei Gruppen ordnen. Die erste Gruppe kennzeichnet Strassen mit besonderen Regeln: Autobahn und Autostrasse (nur für Motorfahrzeuge, die mindestens 80 km/h erreichen können und dürfen), Bergpoststrasse (den Zeichen und Weisungen des Postauto-Personals ist zu folgen), Tunnel (Lichtpflicht, Wende- und Halteverbot), Einbahnstrasse und Sackgasse. Die zweite Gruppe informiert über Einrichtungen und Flächen: den Standort von Fussgängerstreifen, Unter- und Überführungen, Spital, Ausstellplatz und Pannenbucht sowie die Parkier-Signale vom einfachen weissen P über Parkscheiben- und Gebührenpflicht bis zum Parkhaus. Die dritte und mit Abstand grösste Gruppe bilden die Wegweiser in all ihren Varianten – vom Vorwegweiser über die Einspurtafel bis zum Betriebs-, Hotel- und Velowegweiser.
Gerade bei den Wegweisern lohnt sich das Lernen des Farbcodes, denn er wird an der Theorieprüfung regelmässig abgefragt:
- Grün: Ziele, die über die Autobahn oder Autostrasse erreicht werden.
- Blau: Ziele, die über Hauptstrassen erreicht werden.
- Weiss: Ziele, die über Nebenstrassen erreicht werden.
- Orange: Umleitungen bei Baustellen und Sperrungen.
- Dunkelrot: Routen für den Langsamverkehr wie Velos und Mountainbikes.
Für die Prüfungsvorbereitung besonders wichtig sind die kategorieübergreifenden Stolperfallen. Erstens: Autobahn und Autostrasse sehen als Signale ähnlich aus, unterscheiden sich aber bei den Tempolimits – 120 km/h auf der Autobahn, 100 km/h auf der Autostrasse, wo zudem mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Zweitens: Das Signal «Ende der Autobahn» bedeutet nicht freie Fahrt, sondern die Rückkehr zu den allgemeinen Regeln mit 80 km/h ausserorts. Drittens: Die Ortstafel allein ändert kein Tempolimit; massgebend ist das zusammen mit ihr aufgestellte Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell». Viertens: Der blaue Fussgängerstreifen-Standort wird gern mit dem dreieckigen Gefahrensignal verwechselt – das blaue Signal steht direkt am Streifen, das Gefahrensignal kündigt ihn nur an. Und fünftens: Der Ausstellplatz dient dem Kreuzen und Vorbeilassen, nicht dem Parkieren.
Ein weiterer Prüfungsklassiker ist die Blaue Zone: Beim Signal «Parkieren mit Parkscheibe» muss der Pfeil der Scheibe auf den Strich gestellt werden, der auf die Ankunftszeit folgt – eine fehlende oder falsch eingestellte Parkscheibe kostet eine Ordnungsbusse. Beim «Parkieren gegen Gebühr» gilt die bezahlte Zeit, und auch Nachlösen verlängert die signalisierte Höchstparkzeit nicht. Ebenso praxisrelevant ist die Lichtpflicht im Tunnel: Das Tagfahrlicht leuchtet nur vorne, weshalb beim Tunnel-Signal aktiv das Abblendlicht eingeschaltet werden muss, damit das Fahrzeug auch hinten sichtbar ist.
Der grosse Unterschied zu den anderen Signalkategorien liegt in der Wirkungsweise: Gefahrensignale verlangen erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit, Vorschriftssignale ordnen ein bestimmtes Verhalten unmittelbar an, und Vortrittssignale regeln, wer an einer Verzweigung zuerst fahren darf. Hinweissignale dagegen schaffen Orientierung – und lösen die damit verbundenen Regeln oft im Hintergrund aus. Genau deshalb fragt die Theorieprüfung hier weniger nach dem Aussehen der Signale als nach den Folgen: Was gilt ab dem Signal, was ist erlaubt, was verboten? Wer die einzelnen Einträge dieser Kategorie zusammen mit den typischen Fehlern und den Abgrenzungen zu ähnlichen Signalen durcharbeitet, ist für diese Fragen gut gerüstet.
| Kategorie | Form | Farbe | Bedeutung | Rechtswirkung |
|---|---|---|---|---|
| Gefahrensignale | dreieckig | roter Rand, weisser Grund | warnen vor einer Gefahr | Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen |
| Vorschriftssignale | rund | rot (Verbote) oder blau (Gebote) | verbieten oder gebieten ein Verhalten | befolgen ist Pflicht, Missachtung wird gebüsst |
| Vortrittssignale | unterschiedlich (Dreieck, Achteck, Raute) | rot-weiss bzw. gelb | regeln, wer zuerst fährt | bestimmen den Vortritt an Verzweigungen |
| Hinweissignale | rechteckig | blau oder grün | informieren und führen | zeigen Regeln und Wege an, teils mit Pflichten (z. B. Autobahn) |
| Zusatztafeln | rechteckig, klein | weiss mit schwarzer Schrift | präzisieren das Hauptsignal | gelten nur zusammen mit dem Signal darüber |
| Markierungen | Linien und Flächen | weiss oder gelb | ordnen die Fahrbahn | wirken wie Signale (z. B. Sicherheitslinie: überfahren verboten) |
Alle 102 Signale
4.01 Autobahn
Kennzeichnet den Beginn der Autobahn, die nur Motorfahrzeugen vorbehalten ist, die mindestens 80 km/h erreichen können und dürfen; es gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.
Wo es steht: Steht bei jeder Autobahneinfahrt sowie zur Bestätigung nach grösseren Anschlussstellen.
Typischer Prüfungsfehler: Viele vergessen, dass ab diesem Signal auch die Vignettenpflicht gilt und Wenden, Rückwärtsfahren und freiwilliges Halten verboten sind.
Nicht verwechseln mit: 4.03 Autostrasse, 4.02 Ende der Autobahn
4.02 Ende der Autobahn
Hebt die besonderen Autobahnregeln auf; ab hier gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln.
Wo es steht: Steht am Ende der Autobahn, in der Regel bereits auf dem Ausfahrtsast.
Typischer Prüfungsfehler: Klassische Prüfungsfalle: Nach dem Signal gilt nicht weiterhin 120 km/h, sondern ohne andere Signalisation die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts.
Nicht verwechseln mit: 4.04 Ende der Autostrasse
4.03 Autostrasse
Kennzeichnet den Beginn einer Autostrasse, die wie die Autobahn Motorfahrzeugen vorbehalten ist; es gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Wo es steht: Steht am Beginn der Autostrasse und bei deren Einfahrten.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle die Autostrasse nicht mit der Autobahn: Hier gelten 100 km/h statt 120 km/h, und du musst mit Gegenverkehr rechnen, weil die Fahrbahnen oft nicht getrennt sind.
Nicht verwechseln mit: 4.01 Autobahn, 4.04 Ende der Autostrasse
4.04 Ende der Autostrasse
Hebt die besonderen Regeln der Autostrasse auf; es gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln.
Wo es steht: Steht am Ende der Autostrasse beziehungsweise auf deren Ausfahrten.
Nicht verwechseln mit: 4.02 Ende der Autobahn
4.05 Bergpoststrasse
Kennzeichnet eine Bergpoststrasse, auf der die Zeichen und Weisungen der Führerinnen und Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr (Postauto) zu befolgen sind.
Wo es steht: Steht am Anfang schmaler Bergstrassen, die von öffentlichen Linienbussen befahren werden.
Typischer Prüfungsfehler: Hörst du das Dreiklanghorn, beansprucht das Postauto den Vortritt: An engen oder unübersichtlichen Stellen musst du warten oder nötigenfalls zurücksetzen.
Nicht verwechseln mit: 4.06 Ende der Bergpoststrasse
4.06 Ende der Bergpoststrasse
Hebt die besonderen Regeln der Bergpoststrasse auf; die Weisungsbefugnis des Postauto-Personals gilt hier nicht mehr.
Wo es steht: Steht am Ende der Bergpoststrasse.
Nicht verwechseln mit: 4.05 Bergpoststrasse
4.07 Tunnel
Kennzeichnet einen Tunnel; im Tunnel ist das Abblendlicht obligatorisch, Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten und Halten ist nur im Notfall erlaubt.
Wo es steht: Steht vor dem Tunnelportal, bei längeren Tunneln oft mit Angabe von Name und Länge.
Typischer Prüfungsfehler: Tagfahrlicht genügt im Tunnel nicht: Du musst aktiv das Abblendlicht einschalten, sonst bleibt dein Fahrzeug hinten unbeleuchtet.
4.08 Einbahnstrasse
Kennzeichnet eine Strasse, die nur in Pfeilrichtung befahren werden darf; Gegenverkehr ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wo es steht: Steht am Anfang der Einbahnstrasse; die Gegenrichtung ist mit dem Signal «Einfahrt verboten» gesperrt.
Typischer Prüfungsfehler: Merk dir für die Prüfung: In der Einbahnstrasse darfst du zum Linksabbiegen ganz links einspuren und dort parkieren, wo es die Signalisation oder Markierung erlaubt.
Nicht verwechseln mit: 2.02 Einfahrt verboten, 4.08.1 Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Beispiel)
4.08.1 Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Beispiel)
Kennzeichnet eine Einbahnstrasse, in der Radfahrer in der Gegenrichtung fahren dürfen.
Wo es steht: Steht am Anfang entsprechend freigegebener Einbahnstrassen, meist innerorts.
Typischer Prüfungsfehler: Rechne beim Einbiegen in solche Strassen und beim Abbiegen immer mit entgegenkommenden Velos, auch wenn die Strasse wie eine gewöhnliche Einbahnstrasse wirkt.
Nicht verwechseln mit: 4.08 Einbahnstrasse
4.09 Sackgasse
Kennzeichnet eine Strasse ohne Durchfahrt.
Wo es steht: Steht am Anfang der Sackgasse.
Typischer Prüfungsfehler: Zusatzsymbole auf dem Signal können anzeigen, dass Fussgänger oder Velofahrer die Sackgasse trotzdem durchqueren können.
4.10 Wasserschutzgebiet
Kennzeichnet ein Gewässerschutzgebiet, in dem besondere Vorsicht gilt, insbesondere für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen.
Wo es steht: Steht an Strassen, die durch Grundwasser- und Quellschutzzonen führen.
Typischer Prüfungsfehler: Läuft hier Treibstoff oder Öl aus, musst du sofort die Polizei alarmieren – ein an der Theorieprüfung gern gefragtes Detail.
4.11 Standort eines Fussgängerstreifens
Zeigt den genauen Standort eines Fussgängerstreifens an, auf dem den Fussgängern der Vortritt zu gewähren ist.
Wo es steht: Steht unmittelbar beim Fussgängerstreifen, wo dieser sonst schlecht erkennbar wäre.
Typischer Prüfungsfehler: Verwechsle es nicht mit dem dreieckigen Gefahrensignal 1.22: Das blaue Signal steht direkt am Streifen, das Gefahrensignal kündigt ihn nur an.
Busse bei Missachtung: CHF 140 bei Nichtgewähren des Vortritts gegenüber Fussgängern auf dem Streifen.
Nicht verwechseln mit: 1.22 Fussgängerstreifen
4.12 Fussgänger- Unterführung
Zeigt Fussgängern den Standort einer Unterführung zum Queren der Strasse an.
Wo es steht: Steht bei den Zugängen zur Fussgängerunterführung.
Nicht verwechseln mit: 4.13 Fussgänger- Überführung
4.13 Fussgänger- Überführung
Zeigt Fussgängern den Standort einer Überführung (Passerelle) zum Queren der Strasse an.
Wo es steht: Steht bei den Zugängen zur Fussgängerüberführung.
Nicht verwechseln mit: 4.12 Fussgänger- Unterführung
4.14 Spital
Weist auf ein Spital in der Nähe hin; unnötiger Lärm ist zu vermeiden und auf ein- und ausfahrende Krankentransporte ist Rücksicht zu nehmen.
Wo es steht: Steht an Strassen im Bereich von Spitälern und Kliniken.
Typischer Prüfungsfehler: Denk daran: Im Bereich dieses Signals verzichtest du aufs Hupen und auf unnötigen Lärm, ausser das Warnsignal dient der Unfallverhütung.
4.15 Ausstellplatz
Kennzeichnet einen Ausstellplatz, der auf schmalen Strassen dem Kreuzen und dem Vorbeilassen schnellerer Fahrzeuge dient.
Wo es steht: Steht bei Ausweichstellen an schmalen Berg- und Nebenstrassen.
Typischer Prüfungsfehler: Prüfungsfalle: Auf dem Ausstellplatz darfst du nicht parkieren – er muss für das Kreuzen und Vorbeilassen frei bleiben.
Nicht verwechseln mit: 4.16 Abstellplatz für Pannenfahrzeuge, 4.17 Parkieren gestattet
4.16 Abstellplatz für Pannenfahrzeuge
Kennzeichnet einen Abstellplatz, der ausschliesslich Fahrzeugen mit Panne vorbehalten ist.
Wo es steht: Steht bei Pannenbuchten an Autobahnen und Autostrassen sowie in Tunneln.
Typischer Prüfungsfehler: Die Pannenbucht ist kein Rastplatz: Halten zum Telefonieren oder für eine Pause ist dort nicht erlaubt.
Nicht verwechseln mit: 4.15 Ausstellplatz
4.17 Parkieren gestattet
Kennzeichnet Flächen, auf denen das Parkieren gestattet ist; Einschränkungen zu Zeit, Dauer oder Fahrzeugart ergeben sich aus Zusatztafeln oder Markierungen.
Wo es steht: Steht bei Parkplätzen und Parkfeldern innerorts wie ausserorts.
Typischer Prüfungsfehler: Lies immer die Zusatztafel: Das weisse P allein sagt nichts über Gebühren, Höchstparkzeit oder zugelassene Fahrzeugarten.
Nicht verwechseln mit: 4.18 Parkieren mit Parkscheibe, 4.20 Parkieren gegen Gebühr, 4.21 Parkhaus
4.18 Parkieren mit Parkscheibe
Parkieren ist hier nur mit gut sichtbar hinterlegter Parkscheibe und innerhalb der erlaubten Parkzeit gestattet.
Wo es steht: Steht bei Parkfeldern der Blauen Zone und anderen parkscheibenpflichtigen Parkplätzen.
Typischer Prüfungsfehler: Stell den Pfeil der Parkscheibe auf den Strich, der auf deine Ankunftszeit folgt – nicht auf die exakte Ankunftszeit.
Busse bei Missachtung: CHF 40 bei fehlender oder nicht korrekt eingestellter Parkscheibe.
Nicht verwechseln mit: 4.17 Parkieren gestattet, 4.20 Parkieren gegen Gebühr
4.20 Parkieren gegen Gebühr
Parkieren ist hier nur gegen Bezahlung der Parkgebühr (Parkuhr oder Ticketautomat) und innerhalb der bezahlten Zeit erlaubt.
Wo es steht: Steht bei gebührenpflichtigen Parkplätzen und Parkfeldern, vor allem innerorts.
Typischer Prüfungsfehler: Auch mit gelöstem Ticket gilt die signalisierte Höchstparkzeit – Nachlösen verlängert sie nicht.
Busse bei Missachtung: CHF 40 bei Überschreiten der bezahlten Parkzeit um bis zu zwei Stunden.
Nicht verwechseln mit: 4.17 Parkieren gestattet, 4.18 Parkieren mit Parkscheibe
4.21 Parkhaus
Zeigt ein Parkhaus beziehungsweise eine gedeckte Parkierungsanlage an.
Wo es steht: Steht bei der Einfahrt zum Parkhaus und auf den Zufahrten dorthin.
Nicht verwechseln mit: 4.17 Parkieren gestattet
4.23 Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten (Beispiel Lastwagen)
Kündigt vor der Verzweigung die Route an, welche die abgebildete Fahrzeugart (zum Beispiel Lastwagen) benutzen soll.
Wo es steht: Steht vor Verzweigungen, an denen bestimmte Fahrzeugarten einer besonderen Route folgen sollen.
Nicht verwechseln mit: 4.45 Wegweiser für bestimmte Fahrzeug arten (Beispiel Lastwagen)
4.24 Notfallspur (Beispiel)
Kennzeichnet eine Notfallspur, in der Fahrzeuge mit versagenden Bremsen gefahrlos zum Stillstand kommen können.
Wo es steht: Steht an langen, starken Gefällen vor der Einfahrt in die Notfallspur.
Typischer Prüfungsfehler: Die Notfallspur muss immer frei bleiben – sie darf weder als Fahrstreifen noch als Halteplatz benutzt werden.
4.25 Parkplatz mit Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel (Beispiel)
Kennzeichnet einen Park-and-Ride-Parkplatz mit direktem Anschluss an Bahn, Bus oder Tram.
Wo es steht: Steht bei P+R-Anlagen, meist an Bahnhöfen und Haltestellen am Orts- oder Stadtrand.
Nicht verwechseln mit: 4.46.1 Wegweiser «Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel» (Beispiel), 4.17 Parkieren gestattet
4.27 Ortsbeginn auf Hauptstrassen
Zeigt mit weisser Schrift auf blauem Grund den Ortsbeginn an einer Hauptstrasse an.
Wo es steht: Steht am Beginn des Siedlungsgebiets an der Hauptstrasse, meist zusammen mit dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell».
Typischer Prüfungsfehler: Die Ortstafel allein ändert die Höchstgeschwindigkeit nicht – massgebend ist das zusätzlich signalisierte «50 generell».
Nicht verwechseln mit: 4.29 Ortsbeginn auf Nebenstrassen
4.28 Ortsende auf Hauptstrassen
Zeigt das Ortsende an einer Hauptstrasse an und nennt in der Regel das nächste Ziel.
Wo es steht: Steht am Ende des Siedlungsgebiets an der Hauptstrasse.
Typischer Prüfungsfehler: Beschleunige erst, wenn auch das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung signalisiert ist – die Ortsende-Tafel allein hebt kein Tempolimit auf.
Nicht verwechseln mit: 4.30 Ortsende auf Nebenstrassen
4.29 Ortsbeginn auf Nebenstrassen
Zeigt mit schwarzer Schrift auf weissem Grund den Ortsbeginn an einer Nebenstrasse an.
Wo es steht: Steht am Beginn des Siedlungsgebiets an Nebenstrassen, meist zusammen mit dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell».
Typischer Prüfungsfehler: Auch hier gilt: Erst das Signal «50 generell» setzt das Innerorts-Tempolimit, nicht die Ortstafel selbst.
Nicht verwechseln mit: 4.27 Ortsbeginn auf Hauptstrassen
4.30 Ortsende auf Nebenstrassen
Zeigt das Ortsende an einer Nebenstrasse an.
Wo es steht: Steht am Ende des Siedlungsgebiets an der Nebenstrasse.
Nicht verwechseln mit: 4.28 Ortsende auf Hauptstrassen
4.31 Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrassen
Grün-weisser Wegweiser, der den Weg zur nächsten Autobahn- oder Autostrassen-Einfahrt zeigt.
Wo es steht: Steht an Verzweigungen auf dem Zubringernetz zur Autobahn oder Autostrasse.
Typischer Prüfungsfehler: Merk dir den Farbcode der Wegweiser: Grün führt zur Autobahn, Blau über Hauptstrassen, Weiss über Nebenstrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.32 Wegweiser für Hauptstrassen, 4.33 Wegweiser für Nebenstrassen
4.32 Wegweiser für Hauptstrassen
Blau-weisser Wegweiser für Ziele, die über Hauptstrassen erreicht werden.
Wo es steht: Steht bei Verzweigungen von Hauptstrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.31 Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrassen, 4.33 Wegweiser für Nebenstrassen
4.33 Wegweiser für Nebenstrassen
Weisser Wegweiser mit schwarzer Schrift für Ziele, die über Nebenstrassen erreicht werden.
Wo es steht: Steht bei Verzweigungen von Nebenstrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.31 Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrassen, 4.32 Wegweiser für Hauptstrassen
4.34 Wegweiser bei Umleitungen
Oranger Wegweiser, der bei einer Umleitung die Ersatzroute zum angegebenen Ziel zeigt.
Wo es steht: Steht entlang signalisierter Umleitungsstrecken bei Baustellen oder Sperrungen.
Nicht verwechseln mit: 4.34.1 Wegweiser für Umleitungen ohne Zielangabe
4.34.1 Wegweiser für Umleitungen ohne Zielangabe
Oranger Umleitungswegweiser, der die Ersatzroute nur mit einem Pfeil und ohne Zielangabe markiert.
Wo es steht: Steht entlang der Umleitungsstrecke bei jeder Richtungsänderung.
Nicht verwechseln mit: 4.34 Wegweiser bei Umleitungen
4.35 Wegweiser in Tabellenform
Fasst mehrere Ziele und Richtungen an einer Verzweigung tabellenartig auf einer Tafel zusammen.
Wo es steht: Steht vor oder bei Verzweigungen, wenn mehrere Ziele gleichzeitig angezeigt werden müssen.
4.36 Vorwegweiser auf Hauptstrassen
Kündigt auf blauem Grund die nächste Verzweigung einer Hauptstrasse mit den erreichbaren Zielen an.
Wo es steht: Steht in angemessenem Abstand vor Verzweigungen auf Hauptstrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.37 Vorwegweiser auf Nebenstrassen, 4.38 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen (Beispiele)
4.37 Vorwegweiser auf Nebenstrassen
Kündigt auf weissem Grund die nächste Verzweigung einer Nebenstrasse mit den erreichbaren Zielen an.
Wo es steht: Steht in angemessenem Abstand vor Verzweigungen auf Nebenstrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.36 Vorwegweiser auf Hauptstrassen, 4.39 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen
4.38 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen (Beispiele)
Zeigt vor der Verzweigung einer Hauptstrasse an, welcher Fahrstreifen zu welchem Ziel führt.
Wo es steht: Steht vor mehrstreifigen Verzweigungen auf Hauptstrassen.
Typischer Prüfungsfehler: Ordne dich frühzeitig in den richtigen Fahrstreifen ein – hektische Spurwechsel kurz vor der Verzweigung sind ein häufiger Prüfungsfehler.
Nicht verwechseln mit: 4.39 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen, 4.41 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen
4.39 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen
Zeigt vor der Verzweigung einer Nebenstrasse an, welcher Fahrstreifen zu welchem Ziel führt.
Wo es steht: Steht vor mehrstreifigen Verzweigungen auf Nebenstrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.38 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen (Beispiele), 4.42 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen
4.40 Vorwegweiser mit Anzeige von Beschränkungen
Kündigt an, dass auf einer der angezeigten Routen eine Beschränkung gilt, zum Beispiel eine Gewichts- oder Höhenbeschränkung.
Wo es steht: Steht vor Verzweigungen, damit betroffene Fahrzeuge rechtzeitig eine andere Route wählen können.
Typischer Prüfungsfehler: Fährst du ein grosses oder schweres Fahrzeug, entscheide dich schon hier für die Ausweichroute – nach der Verzweigung ist Umkehren oft nicht mehr möglich.
4.41 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen
Über der Fahrbahn angebrachte Tafel auf Hauptstrassen, die für jeden Fahrstreifen Richtung und Ziel angibt.
Wo es steht: Hängt über den einzelnen Fahrstreifen vor Verzweigungen auf Hauptstrassen.
Typischer Prüfungsfehler: Die Pfeile gelten genau für den Fahrstreifen, über dem sie hängen – wähle deinen Streifen gemäss Tafel und bleib darauf.
Nicht verwechseln mit: 4.42 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen, 4.38 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen (Beispiele)
4.42 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen
Über der Fahrbahn angebrachte Tafel auf Nebenstrassen, die für jeden Fahrstreifen Richtung und Ziel angibt.
Wo es steht: Hängt über den Fahrstreifen vor Verzweigungen auf Nebenstrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.41 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen, 4.39 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen
4.45 Wegweiser für bestimmte Fahrzeug arten (Beispiel Lastwagen)
Weist der abgebildeten Fahrzeugart (zum Beispiel Lastwagen) an der Verzweigung die zu benutzende Route.
Wo es steht: Steht direkt an Verzweigungen, an denen die betreffende Fahrzeugart der signalisierten Route folgen soll.
Nicht verwechseln mit: 4.23 Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten (Beispiel Lastwagen)
4.46 Wegweiser «Parkplatz»
Weist den Weg zu einem Parkplatz.
Wo es steht: Steht an Strassen im Umfeld des Parkplatzes.
Nicht verwechseln mit: 4.17 Parkieren gestattet, 4.46.1 Wegweiser «Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel» (Beispiel)
4.46.1 Wegweiser «Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel» (Beispiel)
Weist den Weg zu einem Park-and-Ride-Parkplatz mit Anschluss an Bahn, Bus oder Tram.
Wo es steht: Steht auf den Zufahrten zu P+R-Anlagen.
Nicht verwechseln mit: 4.25 Parkplatz mit Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel (Beispiel), 4.46 Wegweiser «Parkplatz»
4.47 Wegweiser «Campingplatz»
Weist den Weg zu einem Campingplatz.
Wo es steht: Steht an den Zufahrtsstrassen zum Campingplatz.
Nicht verwechseln mit: 4.48 Wegweiser «Wohnwagenplatz»
4.48 Wegweiser «Wohnwagenplatz»
Weist den Weg zu einem Abstellplatz für Wohnwagen.
Wo es steht: Steht an den Zufahrtsstrassen zum Wohnwagenplatz.
Nicht verwechseln mit: 4.47 Wegweiser «Campingplatz»
4.49 Betriebswegweiser
Weist den Weg zu Betrieben, Firmenarealen oder öffentlichen Einrichtungen abseits der Hauptrouten.
Wo es steht: Steht an Verzweigungen auf der Zufahrt zum betreffenden Betrieb.
Nicht verwechseln mit: 4.49.1 Hotelwegweiser (Beispiel)
4.49.1 Hotelwegweiser (Beispiel)
Weist den Weg zu einem Hotel oder Gastbetrieb.
Wo es steht: Steht an Verzweigungen auf der Zufahrt zum Hotel.
Nicht verwechseln mit: 4.49 Betriebswegweiser
4.50.1 Wegweiser für Fahrräder und Motorfahrräder (Beispiel)
Roter Wegweiser, der Fahrrädern und Motorfahrrädern die signalisierte Route zeigt.
Wo es steht: Steht entlang signalisierter Velorouten an Verzweigungen.
Nicht verwechseln mit: 4.50.3 Wegweiser für Mountainbikes (Beispiel), 4.50.4 Wegweiser für fahrzeugähnliche Geräte (Beispiel)
4.50.3 Wegweiser für Mountainbikes (Beispiel)
Roter Wegweiser, der Routen für Mountainbikes markiert.
Wo es steht: Steht entlang signalisierter Mountainbike-Routen, oft an Natur- und Bergwegen.
Nicht verwechseln mit: 4.50.1 Wegweiser für Fahrräder und Motorfahrräder (Beispiel)
4.50.4 Wegweiser für fahrzeugähnliche Geräte (Beispiel)
Roter Wegweiser für Routen, die mit fahrzeugähnlichen Geräten wie Kickboards oder Inline-Skates befahren werden können.
Wo es steht: Steht entlang entsprechend signalisierter Routen.
Nicht verwechseln mit: 4.50.1 Wegweiser für Fahrräder und Motorfahrräder (Beispiel)
4.50.5 Wegweiser in Tabellenform für einen einzigen Adressatenkreis (Beispiel)
Roter Wegweiser in Tabellenform, der mehrere Ziele für einen einzigen Adressatenkreis (zum Beispiel nur Velos) zusammenfasst.
Wo es steht: Steht an Knotenpunkten des betreffenden Routennetzes.
Nicht verwechseln mit: 4.50.6 Wegweiser in Tabellenform für mehrere Adressatenkreise (Beispiel)
4.50.6 Wegweiser in Tabellenform für mehrere Adressatenkreise (Beispiel)
Roter Wegweiser in Tabellenform, der Ziele für mehrere Adressatenkreise (zum Beispiel Velos und Mountainbikes) auf einer Tafel vereint.
Wo es steht: Steht an Knotenpunkten, wo sich mehrere signalisierte Routen überlagern.
Nicht verwechseln mit: 4.50.5 Wegweiser in Tabellenform für einen einzigen Adressatenkreis (Beispiel)
4.51.1 Wegweiser ohne Zielangabe (Beispiel)
Bestätigt mit einem Pfeil, aber ohne Zielangabe, den Verlauf einer signalisierten Route des Langsamverkehrs.
Wo es steht: Steht an Stellen, wo die Routenführung ohne Zielnennung bestätigt oder präzisiert werden muss.
Nicht verwechseln mit: 4.34.1 Wegweiser für Umleitungen ohne Zielangabe
4.51.2 Vorwegweiser ohne Zielangabe (Beispiel)
Kündigt auf signalisierten Routen für Fahrräder die Fahrtrichtungen an der nächsten Verzweigung an, ohne konkrete Ziele zu nennen.
Wo es steht: Vor Verzweigungen von signalisierten Rad- und Mountainbike-Routen.
Nicht verwechseln mit: 4.51.3 Bestätigungstafel (Beispiel), 4.51.5 Vorwegweiser für Fahrräder und Motorfahrräder sowie fahrzeugähnliche Geräte (Beispiel)
4.51.3 Bestätigungstafel (Beispiel)
Bestätigt, dass man sich weiterhin auf der signalisierten Route für Fahrräder bzw. Mountainbikes befindet.
Wo es steht: Nach Verzweigungen und in längeren Abständen entlang der Route.
Nicht verwechseln mit: 4.51.2 Vorwegweiser ohne Zielangabe (Beispiel), 4.52.5 Bestätigungstafel Fuss- und Wanderweg (Beispiele)
4.51.4 Endetafel Mountainbike-Strecke
Zeigt das Ende einer signalisierten Mountainbike-Strecke an.
Wo es steht: Am Endpunkt der betreffenden Mountainbike-Strecke.
Nicht verwechseln mit: 4.51.3 Bestätigungstafel (Beispiel)
4.52 Verkehrsführung
Zeigt schematisch, wie der Verkehr geführt wird, etwa bei Umleitungen, Sperrungen oder komplexen Knoten.
Wo es steht: Vor der betreffenden Stelle, häufig im Bereich von Baustellen und Umleitungen.
Nicht verwechseln mit: 4.53 Vorwegweiser für Umleitungen
4.52.1 Wegweiser für Fusswegnetze (Beispiel)
Weist Zufussgehenden den Weg innerhalb signalisierter Fusswegnetze.
Wo es steht: An Verzweigungen von Fusswegen, vor allem im Siedlungsgebiet.
Nicht verwechseln mit: 4.52.2 Wegweiser für Wanderwege (Beispiel)
4.52.2 Wegweiser für Wanderwege (Beispiel)
Kennzeichnet mit gelber Signalisation den Verlauf von Wanderwegen.
Wo es steht: An Ausgangspunkten und Verzweigungen von Wanderwegen.
Nicht verwechseln mit: 4.52.1 Wegweiser für Fusswegnetze (Beispiel), 4.52.3 Wegweiser für Bergwanderwege (Beispiel), 4.52.4 Wegweiser für Alpinwanderwege (Beispiel)
4.52.3 Wegweiser für Bergwanderwege (Beispiel)
Kennzeichnet Bergwanderwege, die Trittsicherheit und gute Ausrüstung erfordern; erkennbar an der weiss-rot-weissen Spitze des Wegweisers.
Wo es steht: An Ausgangspunkten und Verzweigungen von Bergwanderwegen.
Nicht verwechseln mit: 4.52.2 Wegweiser für Wanderwege (Beispiel), 4.52.4 Wegweiser für Alpinwanderwege (Beispiel)
4.52.4 Wegweiser für Alpinwanderwege (Beispiel)
Kennzeichnet Alpinwanderwege für erfahrene und alpin ausgerüstete Berggänger; erkennbar an der weiss-blau-weissen Spitze des Wegweisers.
Wo es steht: An Ausgangspunkten und Verzweigungen von Alpinwanderwegen.
Nicht verwechseln mit: 4.52.2 Wegweiser für Wanderwege (Beispiel), 4.52.3 Wegweiser für Bergwanderwege (Beispiel)
4.52.5 Bestätigungstafel Fuss- und Wanderweg (Beispiele)
Bestätigt, dass man dem signalisierten Fuss- oder Wanderweg weiterhin folgt.
Wo es steht: Entlang der Route, insbesondere nach Verzweigungen.
Nicht verwechseln mit: 4.51.3 Bestätigungstafel (Beispiel)
4.52.6 Touristischer Wegweiser (Beispiel)
Weist auf Ziele von touristischer Bedeutung wie Sehenswürdigkeiten oder Ausflugsorte hin.
Wo es steht: An Verzweigungen auf dem Weg zum betreffenden touristischen Ziel.
Nicht verwechseln mit: 4.52.7 Touristische Symboltafel (Beispiel), 4.52.8 Touristische Hinweistafel (Beispiel)
4.52.7 Touristische Symboltafel (Beispiel)
Ergänzt die Wegweisung mit einem Symbol für ein touristisches Ziel oder Angebot.
Wo es steht: In Verbindung mit Wegweisern zum betreffenden touristischen Ziel.
Nicht verwechseln mit: 4.52.6 Touristischer Wegweiser (Beispiel), 4.52.8 Touristische Hinweistafel (Beispiel)
4.53 Vorwegweiser für Umleitungen
Kündigt eine Umleitung an und zeigt schematisch, wie ihr zu folgen ist.
Wo es steht: Vor Beginn der Umleitungsstrecke, häufig bei Baustellen oder Sperrungen.
Nicht verwechseln mit: 4.52 Verkehrsführung
4.54 Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz (Beispiel)
Zeigt vor einem Kreisverkehr die Anordnung der Ausfahrten mit ihren Zielen.
Wo es steht: An der Zufahrt zum Kreisverkehrsplatz.
Typischer Prüfungsfehler: Nutze die Tafel, um dich schon vor dem Kreisel für die richtige Ausfahrt zu orientieren, statt erst im Kreisverkehr zu entscheiden.
4.55 Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung
Zeigt an, dass auf einer abzweigenden Strasse eine Gefahrenstelle besteht oder eine Verkehrsbeschränkung gilt.
Wo es steht: Vor der Verzweigung, von der die betroffene Strasse abzweigt.
Typischer Prüfungsfehler: Beziehe das abgebildete Signal auf die abzweigende Strasse, nicht auf die Strasse, auf der du gerade fährst.
4.56 Nummerntafeln für Europastrassen
Kennzeichnet mit weisser Schrift auf grünem Grund die Nummer einer Europastrasse.
Wo es steht: Entlang von Strassen des europäischen Strassennetzes, oft kombiniert mit Wegweisern.
Nicht verwechseln mit: 4.57 Nummerntafel für Hauptstrassen, 4.58 Nummerntafel für Autobahnen und Autostrassen
4.57 Nummerntafel für Hauptstrassen
Zeigt mit weisser Nummer auf blauem Grund die Nummer einer Hauptstrasse.
Wo es steht: Entlang nummerierter Hauptstrassen sowie auf der zugehörigen Wegweisung.
Nicht verwechseln mit: 4.56 Nummerntafeln für Europastrassen, 4.58 Nummerntafel für Autobahnen und Autostrassen
4.58 Nummerntafel für Autobahnen und Autostrassen
Zeigt mit weisser Nummer auf rotem Grund die Nummer einer Autobahn oder Autostrasse.
Wo es steht: Entlang von Autobahnen und Autostrassen sowie auf der zugehörigen Wegweisung.
Nicht verwechseln mit: 4.56 Nummerntafeln für Europastrassen, 4.57 Nummerntafel für Hauptstrassen
4.59 Nummerntafel für Anschlüsse
Gibt die Nummer eines Autobahn- oder Autostrassenanschlusses an und erleichtert so die Orientierung.
Wo es steht: Bei den Vorwegweisern und Wegweisern des betreffenden Anschlusses.
Nicht verwechseln mit: 4.59.1 Nummerntafel für Verzweigungen
4.59.1 Nummerntafel für Verzweigungen
Gibt die Nummer einer Verzweigung an, an der sich Autobahnen oder Autostrassen teilen.
Wo es steht: Bei der Signalisation der betreffenden Verzweigung.
Nicht verwechseln mit: 4.59 Nummerntafel für Anschlüsse
4.60 Ankündigung des nächsten Anschlusses
Kündigt auf Autobahnen und Autostrassen Namen und Entfernung des nächsten Anschlusses an.
Wo es steht: Am rechten Fahrbahnrand, in der Regel kurz nach dem vorangehenden Anschluss.
Nicht verwechseln mit: 4.61 Vorwegweiser bei Anschlüssen
4.61 Vorwegweiser bei Anschlüssen
Kündigt vor einem Anschluss die Ausfahrt und die dort erreichbaren Ziele an.
Wo es steht: Mehrere hundert Meter vor der Ausfahrt auf Autobahnen und Autostrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.60 Ankündigung des nächsten Anschlusses, 4.62 Wegweiser bei Anschlüssen
4.62 Wegweiser bei Anschlüssen
Zeigt bei der Ausfahrt die Ziele an, die über den Anschluss erreichbar sind.
Wo es steht: Unmittelbar bei der Ausfahrt eines Anschlusses.
Nicht verwechseln mit: 4.61 Vorwegweiser bei Anschlüssen, 4.63 Ausfahrtstafel
4.63 Ausfahrtstafel
Markiert den Beginn der Ausfahrt von der Autobahn oder Autostrasse.
Wo es steht: Am Beginn der Ausfahrt beim Verzögerungsstreifen.
Typischer Prüfungsfehler: Reduziere dein Tempo erst auf dem Verzögerungsstreifen, nicht schon auf der durchgehenden Fahrbahn.
Nicht verwechseln mit: 4.62 Wegweiser bei Anschlüssen
4.64 Trennungstafel
Zeigt an, wie sich die Fahrbahn in verschiedene Richtungen mit den jeweiligen Zielen aufteilt.
Wo es steht: An der Stelle, wo sich Fahrbahnen auf Autobahnen oder Autostrassen trennen, meist über der Fahrbahn.
Nicht verwechseln mit: 4.66 Verzweigungstafel, 4.69 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen
4.65 Entfernungstafel
Listet wichtige Ziele in Fahrtrichtung mit den Entfernungen in Kilometern auf.
Wo es steht: Nach Anschlüssen und Verzweigungen am rechten Fahrbahnrand.
4.66 Verzweigungstafel
Kündigt eine Verzweigung an, an der sich Autobahnen oder Autostrassen in verschiedene Richtungen teilen.
Wo es steht: Vor der Verzweigung auf Autobahnen und Autostrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.64 Trennungstafel, 4.67 Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen
4.67 Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen
Kündigt eine Verzweigung mit den Fahrzielen frühzeitig zum ersten Mal an.
Wo es steht: In grösserer Entfernung vor der Verzweigung.
Nicht verwechseln mit: 4.68 Zweiter Vorwegweiser bei Verzweigungen, 4.66 Verzweigungstafel
4.68 Zweiter Vorwegweiser bei Verzweigungen
Wiederholt die Ankündigung der Verzweigung näher bei der Trennungsstelle.
Wo es steht: Zwischen dem ersten Vorwegweiser und der Verzweigung.
Nicht verwechseln mit: 4.67 Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen, 4.64 Trennungstafel
4.69 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen
Zeigt über jedem Fahrstreifen an, welche Ziele über diesen Streifen erreichbar sind.
Wo es steht: Über der Fahrbahn vor Verzweigungen und Anschlüssen auf Autobahnen und Autostrassen.
Typischer Prüfungsfehler: Ordne dich frühzeitig gemäss Einspurtafel ein, statt kurz vor der Verzweigung noch die Spur zu wechseln.
Nicht verwechseln mit: 4.64 Trennungstafel
4.70 Hinweis auf Notrufsäule
Zeigt Richtung und Entfernung zur nächsten Notrufsäule an.
Wo es steht: Am rechten Fahrbahnrand, insbesondere entlang von Autobahnen und Autostrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.80 Notruf-Telefon (Beispiele)
4.71 Hinweis auf Polizeistützpunkte
Weist auf einen Polizeistützpunkt an der Autobahn oder Autostrasse hin.
Wo es steht: Vor der Zufahrt zum Stützpunkt auf Autobahnen und Autostrassen.
4.72 Kilometertafel
Gibt die Kilometrierung der Strasse an und dient der Standortbestimmung.
Wo es steht: In regelmässigen Abständen am Rand von Autobahnen und Autostrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.73 Hektometertafel
4.73 Hektometertafel
Gibt den Standort auf 100 Meter genau an und hilft, etwa bei einer Panne, den genauen Ort zu melden.
Wo es steht: In kurzen Abständen am Rand von Autobahnen und Autostrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.72 Kilometertafel
4.75 Strassenzustand
Informiert mit wechselbaren Feldern darüber, ob Bergstrassen und Pässe offen sind und ob Winterausrüstung nötig ist.
Wo es steht: Am Beginn der betreffenden Bergstrecke.
Nicht verwechseln mit: 4.76 Vororientierung über den Strassenzustand
4.76 Vororientierung über den Strassenzustand
Informiert frühzeitig über Zustand und Befahrbarkeit mehrerer Pässe oder Bergstrassen.
Wo es steht: An wichtigen Verzweigungen weit vor den betreffenden Bergstrecken.
Nicht verwechseln mit: 4.75 Strassenzustand
4.77 Anzeige der Fahrstreifen (Beispiele)
Zeigt mit grünen Pfeilen und roten Kreuzen an, welche Fahrstreifen befahren werden dürfen und welche gesperrt sind.
Wo es steht: Über den einzelnen Fahrstreifen, vor allem auf Autobahnen und in Tunneln.
Typischer Prüfungsfehler: Ein rotes Kreuz sperrt den Fahrstreifen vollständig — verlasse ihn so bald wie möglich, statt darauf weiterzufahren.
Nicht verwechseln mit: 4.77.1 Anzeige von Fahrstreifen mit Beschränkungen (Beispiel) 415, 4.77.2 Freigabe des Pannenstreifens (Beispiele)
4.77.1 Anzeige von Fahrstreifen mit Beschränkungen (Beispiel) 415
Zeigt Fahrstreifen an, für die Beschränkungen wie tiefere Höchstgeschwindigkeiten gelten.
Wo es steht: Über der Fahrbahn auf Autobahnen und Autostrassen.
Nicht verwechseln mit: 4.77 Anzeige der Fahrstreifen (Beispiele)
4.77.2 Freigabe des Pannenstreifens (Beispiele)
Zeigt an, dass der Pannenstreifen vorübergehend als Fahrstreifen benützt werden darf.
Wo es steht: Über dem Pannenstreifen auf entsprechend ausgerüsteten Autobahnabschnitten.
Typischer Prüfungsfehler: Befahre den Pannenstreifen nur, wenn er ausdrücklich mit grünem Pfeil freigegeben ist — bei rotem Kreuz oder dunkler Anzeige musst du ihn frei lassen.
Nicht verwechseln mit: 4.77 Anzeige der Fahrstreifen (Beispiele)
4.77.4 Anzeige der Überleitung von Fahrstreifen
Kündigt an, dass Fahrstreifen auf die Gegenfahrbahn übergeleitet werden.
Wo es steht: Vor der Überleitungsstelle, in der Regel bei Baustellen auf Autobahnen.
Nicht verwechseln mit: 4.77.3 Anzeige des Fahrstreifenverlaufs bei Baustellen (Beispiele)
4.79 Signal mit Informationshinweis (Beispiel)
Kombiniert ein Signal mit einer zusätzlichen Textinformation, die dessen Anlass oder Geltung erläutert.
Wo es steht: Anstelle des einfachen Signals an der betreffenden Stelle.
4.80 Notruf-Telefon (Beispiele)
Zeigt den Standort eines Notruf-Telefons an.
Wo es steht: Bei Notrufeinrichtungen, insbesondere in Tunneln und auf Rastplätzen.
Nicht verwechseln mit: 4.70 Hinweis auf Notrufsäule
4.81 Tankstelle mit alternativem Treibstoff (Beispiel)
Weist auf eine Tankstelle hin, die auch alternative Treibstoffe oder Lademöglichkeiten anbietet.
Wo es steht: Vor der Zufahrt zur Tankstelle, etwa bei Raststätten und Rastplätzen.
4.82 Radio- Verkehrsinformation
Gibt die Radiofrequenz an, auf der Verkehrsinformationen für den Streckenabschnitt empfangen werden können.
Wo es steht: Am Fahrbahnrand, insbesondere vor und in Tunneln.
4.83 Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem
Kennzeichnet Bereiche oder Strecken, die für Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem vorgesehen sind.
Wo es steht: Bei den entsprechend bezeichneten Strecken oder Parkierungsanlagen.
4.84 Gottesdienst
Weist auf eine Kirche oder Kapelle und die Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch hin.
Wo es steht: An der Strasse in der Nähe des betreffenden Gotteshauses.
4.93 Anzeige der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten
Informiert über die in der Schweiz geltenden allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten für die verschiedenen Strassenarten.
Wo es steht: An den Grenzübergängen bei der Einreise in die Schweiz.
Typischer Prüfungsfehler: Die Tafel informiert nur über die allgemeinen Limiten — massgebend bleibt immer auch die örtliche Signalisation.
4.94 Richtung und Entfernung zum nächsten Notausgang
Zeigt in Tunneln Richtung und Entfernung zu den nächstgelegenen Notausgängen an.
Wo es steht: An der Tunnelwand in regelmässigen Abständen.
Nicht verwechseln mit: 4.95 Notausgang
4.95 Notausgang
Kennzeichnet den Standort eines Notausgangs.
Wo es steht: Direkt beim Notausgang, vor allem in Tunneln.
Nicht verwechseln mit: 4.94 Richtung und Entfernung zum nächsten Notausgang
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