Kreisverkehr-Regeln: Vortritt, Blinken und mehrspurige Kreisel

Der Kreisverkehr ist eine Verzweigung, auf der der Verkehr im Kreisel Vortritt hat: Wer einfahren will, muss die Geschwindigkeit mässigen und die von links herannahenden Fahrzeuge vorlassen (VRV Art. 41b). Erkennbar ist er an der Signalkombination «Kreisverkehrsplatz» (2.41.1) und «Kein Vortritt» (3.02). Beim Einfahren blinkst du nicht — beim Verlassen des Kreisels ist der rechte Blinker Pflicht.

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Wer hat im Kreisverkehr Vortritt?

Im Kreisverkehr gilt nicht «rechts vor links», sondern die umgekehrte Logik: Vortritt hat, wer bereits im Kreisel fährt — und dieser Verkehr kommt aus deiner Sicht von links (VRV Art. 41b Abs. 1). Der Grund liegt in der Bauform: Der Verkehr fliesst gegen den Uhrzeigersinn um die Mittelinsel, darum kann herannahender Verkehr im Kreisel immer nur von links kommen. Vor der Einfahrt musst du die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls anhalten; ein Stop wie am Stop-Signal ist aber nicht verlangt, eine Lücke darfst du fliessend nutzen.

Rechtlich erkennbar ist der Kreisel an der Signalkombination: «Kreisverkehrsplatz» (2.41.1) zusammen mit «Kein Vortritt» (3.02) an jeder Einfahrt. Erst diese Kombination hebt den Rechtsvortritt auf. Fehlt sie — etwa bei einer kreiselförmigen Anlage auf einem Privatareal — gilt grundsätzlich wieder die Grundregel.

Vortrittsberechtigt im Kreisel sind alle Fahrzeuge: Autos, Töffs, Velos und E-Bikes. Ein Velo, das im Kreisel von links herannaht, hat genau denselben Vortritt wie ein Lastwagen.

Blinken im Kreisel: nur beim Verlassen — dann aber immer

Die Blinkregel ist einfacher, als viele meinen:

SituationBlinken?
Einfahren in den KreiselNein — auch nicht, wenn du «links herum» eine späte Ausfahrt nimmst
Fahren im Kreisel ohne SpurwechselNein
Fahrstreifenwechsel im mehrspurigen KreiselJa — wie jeder Spurwechsel
Verlassen des KreiselsJa, rechter Blinker — Pflicht

Das Blinken beim Verlassen ist gesetzlich vorgeschrieben (VRV Art. 41b Abs. 2). Es ist keine Höflichkeit: Wer an einer Einfahrt wartet, kann nur an deinem Blinker erkennen, ob er einfahren kann oder nicht. Setze den rechten Blinker, sobald du die letzte Ausfahrt vor deiner eigenen passiert hast — erst auf der Höhe deiner Ausfahrt ist er zu spät.

Beispiel: Du nimmst die dritte Ausfahrt. Du fährst ohne Blinker ein, passierst Ausfahrt eins und zwei ohne Zeichen und setzt unmittelbar nach der zweiten Ausfahrt den rechten Blinker.

Mehrspurige Kreisel: Spur wählen, bevor du einfährst

Bei Kreiseln mit zwei Fahrstreifen entscheidet die Spurwahl vor der Einfahrt:

  • Rechter Fahrstreifen: für die erste Ausfahrt und in der Regel für geradeaus.
  • Linker (innerer) Fahrstreifen: für späte Ausfahrten und wenn du «links herum» fährst. Massgebend sind immer die Pfeile auf der Fahrbahn und die Wegweiser über den Spuren.

Im Kreisel gilt: Der Wechsel vom inneren auf den äusseren Fahrstreifen ist ein normaler Fahrstreifenwechsel — du musst ihn anzeigen und darfst niemanden auf der äusseren Spur behindern (VRV Art. 44 Abs. 1). Plane deshalb so, dass du rechtzeitig vor deiner Ausfahrt aussen bist.

Der klassische Konflikt: Du fährst innen und willst hinaus, während rechts neben dir ein Fahrzeug auf der Aussenspur weiterfährt. Es hat Vortritt — kannst du nicht gefahrlos wechseln, drehst du eine zusätzliche Runde. Das ist erlaubt und allemal besser, als über die fremde Spur zu schneiden.

Velos im Kreisel: Fahrbahnmitte ist erlaubt

Radfahrer dürfen im Kreisverkehr von der Pflicht zum Rechtsfahren abweichen (VRV Art. 41b Abs. 3) — sie dürfen also in der Mitte der Fahrbahn fahren. Das schützt sie davor, im Kreisel überholt und bei der Ausfahrt geschnitten zu werden. Der Hintergrund ist der tote Winkel: Ein Velo, das rechts am Fahrbahnrand fährt, wird beim Ausfahren leicht übersehen — fährt es mittig, bleibt es für alle im Blickfeld.

Für dich am Steuer heisst das: Bleib hinter dem Velo, überhole im Kreisel nicht und rechne damit, dass das Velo jede Ausfahrt nehmen kann. Beispiel: Ein E-Bike fährt vor dir mittig in den Kreisel ein — du bleibst dahinter, bis es den Kreisel verlassen hat, und beschleunigst erst danach wieder.

Fussgängerstreifen an Ein- und Ausfahrten

An fast jedem Kreisel liegen Fussgängerstreifen direkt an den Ein- und Ausfahrten. Hier gilt SVG Art. 33 Abs. 2: Vor dem Streifen fährst du besonders vorsichtig und hältst nötigenfalls an, um Fussgängern den Vortritt zu lassen, die den Streifen betreten haben oder betreten wollen.

Heikel ist die Ausfahrt: Dein Blick ist beim Verlassen des Kreisels noch beim rollenden Verkehr, während am Streifen bereits jemand wartet. Rechne damit, unmittelbar nach dem Kreisel anhalten zu müssen — und fahre erst in den Kreisel ein, wenn du ihn auch wieder verlassen kannst, ohne auf dem Streifen oder mitten im Kreisel stehen zu bleiben.

Alltagsbeispiel: Du willst den Kreisel an der zweiten Ausfahrt verlassen, am Streifen dahinter wartet eine Fussgängerin mit Kinderwagen. Du blinkst rechts, verlässt den Kreisel langsam und hältst unmittelbar vor dem Streifen an, bis sie die Fahrbahn überquert hat.

Geschwindigkeit, Minikreisel und verpasste Ausfahrten

Der Kreisel funktioniert nur, wenn alle langsam und flüssig fahren. Passe die Geschwindigkeit schon in der Anfahrt an — in den meisten Kreiseln innerorts sind 20 bis 30 km/h realistisch. Wer zu schnell anrollt, kann den Vortritt der Fahrzeuge im Kreisel gar nicht mehr sauber gewähren; überhöhtes Einfahrtstempo gehört zu den häufigsten Unfallursachen an Kreiseln.

Beim Minikreisel ist die Mittelinsel überfahrbar markiert. Sie ist trotzdem keine Abkürzung: Personenwagen und Töffs fahren aussen herum. Den überfahrbaren Innenbereich dürfen nur lange Fahrzeuge wie Lastwagen oder Gelenkbusse benützen, die sonst nicht um die Insel kämen. Halte generell Abstand, wenn ein Lastwagen im Kreisel ausholt — er braucht oft die ganze Fahrbahnbreite.

Und wenn du deine Ausfahrt verpasst? Kein Problem: Du drehst eine zusätzliche Runde und zeigst das Verlassen erneut an. Anhalten, Zurücksetzen oder abruptes Hinüberziehen im Kreisel sind dagegen gefährlich und gelten an der Prüfung als schwere Fehler.

So fährst du den Kreisel an der Prüfung

Arbeite jeden Kreisverkehr nach demselben Ablauf ab:

  1. Anfahrt: Geschwindigkeit mässigen, Spur wählen, Blick nach links.
  2. Einfahrt: Vortritt für alles, was von links im Kreisel naht — ohne Blinker einfahren, sobald eine Lücke da ist.
  3. Im Kreisel: zügig, aber angepasst fahren; Velos nicht überholen; Spurwechsel nur mit Blinker und freier Spur.
  4. Verlassen: rechten Blinker nach der letzten Ausfahrt vor deiner setzen und den Fussgängerstreifen an der Ausfahrt beachten.

Die häufigsten Fehlerpunkte: fehlender Blinker beim Verlassen, zu zögerliches Einfahren trotz Lücke und übersehene Velos. Die Theoriefragen dazu übst du am besten im Theorie-Übungstest.

Vortritt im KreisverkehrWer im Kreisel faehrt, hat Vortritt. Das einfahrende Fahrzeug wartet.BA12B ist im Kreisel und hat Vortritt — A wartet (VRV Art. 41b)Beim Verlassen des Kreisels: blinken!
Einfahrt in den Kreisel: A wartet auf B, das im Kreisel von links herannaht — beim Verlassen blinkt B rechts.

Die Signale dazu

2.41.1 Kreisverkehrsplatz
2.41.1 Kreisverkehrsplatz
3.02 Kein Vortritt
3.02 Kein Vortritt

Typische Prüfungsfallen

  • Im Kreisel hat nicht rechts, sondern links Vortritt: Wer bereits im Kreis fährt, geht vor — der Rechtsvortritt ist durch die Signalkombination aufgehoben.
  • Beim Einfahren wird nie geblinkt — auch nicht links, wenn du «links herum» zur dritten Ausfahrt fährst. Der Blinker kommt erst beim Verlassen.
  • Das Blinken beim Verlassen ist Pflicht, nicht Höflichkeit — wer es weglässt, kassiert an der praktischen Prüfung einen der häufigsten Fehlerpunkte.
  • Ein Velo darf im Kreisel in der Fahrbahnmitte fahren — es zu überholen oder abzudrängen ist ein schwerer Fehler.
  • Der Vortritt im Kreisel gilt nicht gegenüber Fussgängern: An der Ausfahrt musst du am Streifen nötigenfalls anhalten, auch wenn du im Kreisel gerade Vortritt hattest.

Nicht verwechseln

  • Nicht verwechseln mit dem allgemeinen Rechtsvortritt: Der gilt nur, wo keine andere Ordnung signalisiert ist — im Kreisel ist er ausdrücklich aufgehoben.
  • Alle weiteren Fälle, in denen «rechts vor links» nicht gilt, sammelt die Seite Ausnahmen vom Rechtsvortritt.
  • Die Signale «Kein Vortritt», Stop und Hauptstrasse erklärt das Lexikon der Vortrittssignale.

Häufige Fragen

Wann muss ich im Kreisverkehr blinken?

Nur beim Verlassen — dann aber immer mit dem rechten Blinker (VRV Art. 41b Abs. 2). Beim Einfahren und beim Fahren im Kreisel blinkst du nicht; einzig ein Fahrstreifenwechsel im mehrspurigen Kreisel wird wie jeder Spurwechsel angezeigt.

Wer hat im Kreisverkehr Vortritt?

Der Verkehr, der sich bereits im Kreisel befindet — er nähert sich aus deiner Sicht von links. Das gilt für alle Fahrzeuge, auch für Velos und E-Bikes. Vor der Einfahrt musst du die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls anhalten.

Wie fahre ich in einem mehrspurigen Kreisel richtig?

Wähle die Spur vor der Einfahrt: rechts für die erste Ausfahrt und geradeaus, links für späte Ausfahrten — massgebend sind Pfeile und Wegweiser. Im Kreisel ist jeder Spurwechsel anzuzeigen, und die äussere Spur hat beim Wechsel Vortritt. Reicht es nicht für einen sicheren Wechsel, drehst du eine zusätzliche Runde.

Darf ich ein Velo im Kreisel überholen?

Nein, davon ist dringend abzuraten. Velos dürfen im Kreisel die Fahrbahnmitte nutzen (VRV Art. 41b Abs. 3) — genau damit Autos nicht neben ihnen überholen. Bleib dahinter, bis das Velo den Kreisel verlassen hat.

Gilt im Kreisel ohne Signale trotzdem Vortritt von links?

Nein. Die besondere Vortrittsordnung entsteht erst durch die Signalkombination «Kreisverkehrsplatz» (2.41.1) mit «Kein Vortritt» (3.02). Fehlt die Signalisation — etwa auf Privatarealen — gilt grundsätzlich der Rechtsvortritt.

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