Richtig in die Autobahn einfahren: Vortritt, Beschleunigungsstreifen, Einfädeln
Beim Einfahren in die Autobahn hat der Verkehr auf der Autobahn Vortritt (VRV Art. 36 Abs. 4). Du nutzt den Beschleunigungsstreifen auf seiner ganzen Länge, beschleunigst möglichst auf das Tempo des Autobahnverkehrs und fädelst mit Blinker und Blick über die Schulter in eine ausreichend grosse Lücke ein. Angehalten wird auf dem Einfahrtsstreifen nur, wenn das Einfädeln anders nicht möglich ist.
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Wer hat beim Einfahren Vortritt?
Die Antwort ist eindeutig: der Verkehr auf der Autobahn. Wer über die Einfahrt kommt, ist vortrittsbelastet (VRV Art. 36 Abs. 4) — niemand auf der Autobahn muss für dich bremsen oder die Spur räumen. Deine Aufgabe ist es, dich so einzufädeln, dass der übrige Verkehr weder gefährdet noch behindert wird.
Die Autobahnregeln gelten ab dem Signal «Autobahn» (4.01), das beim Beginn der Einfahrtsrampe steht. Ab hier sind Fussgänger, Velos und alle Fahrzeuge tabu, die keine 80 km/h erreichen können und dürfen (VRV Art. 35 Abs. 1). Das Gegenstück «Ende der Autobahn» (4.02) auf der Ausfahrt hebt die Sonderregeln wieder auf.
Eine wichtige Ausnahme kennt das Gesetz: Bei stockendem Verkehr gilt an der Einfahrt das Reissverschlussprinzip — dann müssen die Fahrzeuge auf der Autobahn die Einfahrenden abwechselnd einfädeln lassen.
Beschleunigungsstreifen: Nutze die ganze Länge
Der Beschleunigungsstreifen ist deine Anlaufbahn: Er ist genau dafür gebaut, dass du auf das Tempo des Autobahnverkehrs beschleunigst, bevor du die Spur wechselst. Nutze ihn deshalb in seiner ganzen Länge — wer nach der Hälfte mit 70 km/h hinüberzieht, zwingt den Verkehr auf dem ersten Streifen zum Bremsen.
Auf dem Beschleunigungsstreifen darfst du rechts an langsameren Fahrzeugen vorbeifahren, solange die Sicherheitslinie den Streifen von der Autobahn trennt (VRV Art. 36 Abs. 5). Das ist kein verbotenes Rechtsüberholen — an der Theorieprüfung eine beliebte Falle.
Ein fixes Einfahrtstempo schreibt das Gesetz nicht vor. Faustregel: so schnell wie der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen, den du gleich benützen wirst. Je kleiner der Tempounterschied, desto kleiner darf die Lücke sein — und desto sicherer wird dein Spurwechsel.
Rechne kurz nach: Bei 120 km/h legt ein Fahrzeug 33 Meter pro Sekunde zurück, bei 80 km/h sind es 22 Meter. Fädelst du mit 40 km/h Tempounterschied ein, schrumpft eine 100-Meter-Lücke hinter dir in rund 9 Sekunden auf null — darum ist Tempo angleichen wichtiger, als möglichst früh drüben zu sein.
Schritt für Schritt: So fädelst du sicher ein
- Früh orientieren: Schon auf der Rampe den Verkehr auf der Autobahn beobachten und den linken Blinker stellen.
- Konsequent beschleunigen: Ziel ist das Tempo des Verkehrs auf dem ersten Fahrstreifen — zögerliches Gasgeben macht jede Lücke unbrauchbar.
- Lücke wählen: Innenspiegel, linker Aussenspiegel — und zwingend der Blick über die linke Schulter. Nur er deckt den toten Winkel ab, in dem ein ganzes Auto verschwinden kann.
- Tempo fein anpassen: Leicht beschleunigen oder Gas wegnehmen, um exakt neben der Lücke zu liegen — möglichst nicht bremsen.
- Flach einfädeln: Erst hinüberziehen, wo die Markierung es erlaubt, in einem flachen Winkel; danach den Blinker zurückstellen.
- Abstand aufbauen: Nach dem Einfädeln rechts bleiben und den Abstand zum Vordermann wiederherstellen (Faustregel: halber Tacho in Metern).
Der Blick über die Schulter ist dabei nicht verhandelbar: Die Spiegel zeigen dir nie das ganze Bild, und gerade auf dem ersten Fahrstreifen fahren oft Fahrzeuge, die du beim Beschleunigen längst überholt zu haben glaubst.
Anhalten auf dem Einfahrtsstreifen: nur wenn es zwingend ist
Grundsatz: Auf dem Beschleunigungsstreifen wird nicht angehalten. Aus dem Stand einzufädeln ist um ein Vielfaches schwieriger, weil dir jede Beschleunigungsreserve fehlt und der Tempounterschied zum rollenden Verkehr maximal wird.
Zwingend nötig kann ein Halt trotzdem werden — etwa wenn der Streifen endet und dichter Kolonnenverkehr keine Lücke lässt. Dann gilt: möglichst weit vorne anhalten, den Blinker laufen lassen und die erste ausreichend grosse Lücke konsequent nutzen. Plane nach einem Halt deutlich mehr Geduld ein — aus dem Stand brauchst du eine erheblich grössere Lücke als im Rollen.
Tabu ist der Pannenstreifen: Er ist Nothalten vorbehalten (VRV Art. 36 Abs. 3). Wer ihn als verlängerte Einfahrt oder zum Vorbeifahren am Stau benutzt, zahlt 140 Franken Ordnungsbusse. Ebenfalls absolut verboten: Wenden und Rückwärtsfahren (VRV Art. 36 Abs. 1) — auch dann, wenn du die Einfahrt versehentlich genommen hast.
Die typischen Anfängerfehler
| Fehler | Warum gefährlich | So machst du es richtig |
|---|---|---|
| Zu langsam einfahren | Der Verkehr auf dem ersten Streifen muss abbremsen — Auffahrgefahr | Beschleunigungsstreifen voll ausfahren, Tempo angleichen |
| «Sicherheitshalber» anhalten | Einfädeln aus dem Stand braucht eine riesige Lücke | Rollend bleiben, Tempo an die Lücke anpassen |
| Blick über die Schulter vergessen | Im toten Winkel verschwindet ein ganzes Auto | Spiegel und Schulterblick vor jedem Spurwechsel |
| Zu früh über die Sicherheitslinie ziehen | Linienüberfahrt und Überraschungseffekt für den Verkehr | Erst wechseln, wo die Markierung es zulässt |
| Direkt auf den zweiten Streifen durchziehen | Doppelter Spurwechsel ohne Not — von hinten kommt hohes Tempo | Zuerst rechts einordnen, später gezielt überholen |
Der häufigste Fehler ist und bleibt das zu langsame Einfahren. Er wirkt harmlos, erzeugt aber genau die Situation, die auf der Autobahn am gefährlichsten ist: grosse Tempodifferenzen auf derselben Spur.
Was macht der Verkehr auf der Autobahn?
Fährst du bereits auf der Autobahn, bist du rechtlich im Vorteil — aber nicht von jeder Rücksicht befreit. Vorausschauendes Fahren heisst hier: Einfahrende früh erkennen und ihnen das Einfädeln erleichtern, wo es ohne Risiko möglich ist.
Konkret: Ist der linke Fahrstreifen frei, darfst du rechtzeitig nach links wechseln; alternativ kannst du dein Tempo leicht anpassen, um eine Lücke zu öffnen. Eine Pflicht dazu besteht bei fliessendem Verkehr nicht — das Erleichtern ist erwünscht und gehört zum partnerschaftlichen Fahren, bleibt aber freiwillig. Genau diese Unterscheidung fragt die Theorieprüfung gern ab.
Anders im Stau: Bei stockendem Verkehr verweist VRV Art. 36 Abs. 4 ausdrücklich auf das Reissverschlussprinzip — dann bist du verpflichtet, einfahrende Fahrzeuge abwechselnd hineinzulassen. Was du als Autobahnfahrer dagegen nie tun solltest: beschleunigen, um eine Lücke «zuzumachen», oder abrupt bremsen, um jemanden hineinzuwinken. Beides überrascht den Verkehr hinter dir.
Die Signale dazu
Typische Prüfungsfallen
- «Der Einfahrende hat Vortritt» ist falsch — der Verkehr auf der Autobahn hat Vortritt, du suchst dir die Lücke (VRV Art. 36 Abs. 4).
- Rechts an langsameren Fahrzeugen vorbeifahren ist auf dem Beschleunigungsstreifen erlaubt, solange die Sicherheitslinie ihn abtrennt — kein verbotenes Rechtsüberholen.
- Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen ist nur als letztes Mittel zulässig — «zur Sicherheit zuerst anhalten» ist an der Prüfung die falsche Antwort.
- Fahrzeuge auf der Autobahn müssen dir das Einfädeln nicht ermöglichen — die Spur freigeben ist erwünscht, aber keine Pflicht. Ausnahme: stockender Verkehr, dann gilt der Reissverschluss.
- Der Pannenstreifen gehört nicht zur Einfahrt: Wer ihn zum Beschleunigen oder Weiterfahren nutzt, zahlt 140 Franken Ordnungsbusse.
Nicht verwechseln
- Nicht verwechseln mit dem Reissverschlussverkehr: Er gilt an der Einfahrt nur bei stockendem Verkehr — bei fliessendem Verkehr hat die Autobahn Vortritt.
- Welche Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahn und Autostrasse gelten, zeigt dir die Übersicht der Tempolimits.
- Warum eine scheinbar grosse Lücke bei 120 km/h schneller schrumpft, als du denkst, rechnet dir die Seite zum Bremsweg vor.
Häufige Fragen
Wer hat beim Einfahren in die Autobahn Vortritt?
Der Verkehr auf der Autobahn. VRV Art. 36 Abs. 4 stellt klar, dass Benützer der Autobahn Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken haben. Du musst dich in eine Lücke einfädeln, ohne jemanden zu behindern — nur bei stockendem Verkehr gilt das Reissverschlussprinzip.
Wie schnell sollte ich beim Einfahren sein?
Das Gesetz nennt keine Zahl. Richtwert ist das Tempo des Verkehrs auf dem rechten Fahrstreifen — meist also deutlich über 80 km/h. Je geringer der Tempounterschied beim Spurwechsel, desto kleiner darf die Lücke sein und desto sicherer ist das Manöver.
Darf ich auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten?
Nur wenn das Einfädeln anders nicht möglich ist, etwa bei dichtem Kolonnenverkehr am Ende des Streifens. Vorsorgliches Anhalten ist falsch: Aus dem Stand brauchst du eine viel grössere Lücke und der Tempounterschied zum Verkehr wird maximal.
Müssen Autos auf der Autobahn für mich Platz machen?
Nein. Bei fliessendem Verkehr gibt es keine Pflicht, die Spur zu wechseln oder zu bremsen — das Erleichtern des Einfädelns ist erwünscht, aber freiwillig. Erst bei stockendem Verkehr schreibt VRV Art. 36 Abs. 4 das abwechselnde Einfädelnlassen nach dem Reissverschlussprinzip vor.
Darf ich über den Pannenstreifen einfahren, wenn der Beschleunigungsstreifen endet?
Nein. Der Pannenstreifen ist ausschliesslich für Nothalte da (VRV Art. 36 Abs. 3). Wer auf ihm fährt, zahlt 140 Franken Ordnungsbusse. Endet der Streifen ohne Lücke, hältst du am Ende des Beschleunigungsstreifens an und wartest auf die nächste ausreichende Lücke.
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