Abblendlicht und Fernlicht: Wann welches Licht Pflicht ist
Das Abblendlicht ist das normale Fahrlicht: Es leuchtet die Strasse aus, ohne andere zu blenden, und schaltet die Beleuchtung vorn und hinten ein. In der Schweiz ist es Pflicht vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und im Tunnel (VRV Art. 30). Tagsüber gilt seit 2014 ein generelles Licht-Obligatorium — dafür genügt auch das Tagfahrlicht.
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Licht-Obligatorium: Seit 2014 fährst du immer mit Licht
Seit dem 1. Januar 2014 gilt in der Schweiz das Licht-Obligatorium am Tag: Motorfahrzeuge müssen während der Fahrt stets beleuchtet sein (SVG Art. 41 Abs. 1). Tagsüber genügt dafür das Tagfahrlicht; wer keines hat, schaltet das Abblendlicht ein (VRV Art. 30).
Das Obligatorium gilt für alle Motorfahrzeuge — vom Töff bis zum Lastwagen. Velos und andere nicht motorisierte Fahrzeuge müssen dagegen nur vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle und bei schlechten Sichtverhältnissen beleuchtet sein.
Wer am Tag ohne Licht fährt, riskiert eine Ordnungsbusse von 40 Franken. Deutlich gravierender ist fehlendes Licht nachts oder bei schlechter Sicht: Dann bist du für andere kaum sichtbar und musst je nach Gefährdung mit mehr als einer Ordnungsbusse rechnen.
Hintergrund des Obligatoriums ist die Sichtbarkeit: Ein beleuchtetes Fahrzeug wird im Rückspiegel, an Verzweigungen und im Schatten deutlich früher erkannt. Für Motorräder galt die Lichtpflicht schon vorher — gerade Zweiräder werden im Verkehr leicht übersehen und profitieren am stärksten davon.
Wann ist Abblendlicht Pflicht — und warum reicht Tagfahrlicht nicht?
Das Abblendlicht ist Pflicht «vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln» (VRV Art. 30 Abs. 1). Schlechte Sichtverhältnisse heisst: Regen, Schneefall, Nebel — aber auch ein dunkles Waldstück oder ein Gewitterhimmel am Nachmittag.
In all diesen Situationen genügt das Tagfahrlicht nicht, aus einem einfachen Grund: Es leuchtet nur vorn. Dein Auto hat dann hinten kein Licht und ist für den nachfolgenden Verkehr kaum sichtbar. Auch das Standlicht allein reicht während der Fahrt nie.
Tückisch ist die Lichtautomatik: Ihr Helligkeitssensor erkennt die Dämmerung, aber oft weder Nebel noch starken Regen — denn Nebel ist hell. Bei schlechter Sicht am Tag musst du das Abblendlicht deshalb von Hand einschalten. Verlass dich auch nicht auf das beleuchtete Cockpit: Viele Instrumente leuchten heute dauerhaft, obwohl hinten kein Licht brennt.
Denk dabei ans Sichtfahrgebot: Fahre nur so schnell, dass du innerhalb der überblickbaren Strecke anhalten kannst. Mit Abblendlicht siehst du nachts nur rund 50 bis 75 Meter weit — das begrenzt dein Tempo unabhängig von der signalisierten Limite.
Fernlicht: Wann erlaubt — und wann musst du abblenden?
Bei Bedarf darfst du die Fernlichter einschalten, typischerweise nachts auf unbeleuchteter Strecke ausserorts; in Ortschaften sollst du nach Möglichkeit darauf verzichten (VRV Art. 30). Das Fernlicht verlängert deine Sichtweite von rund 50 bis 75 Metern mit Abblendlicht auf gut 100 Meter und mehr — Richtwerte, die je nach Fahrzeug variieren.
Ausschalten musst du die Fernlichter (VRV Art. 30):
- rechtzeitig vor dem Kreuzen mit anderen Strassenbenützern — dazu zählen auch Fussgänger und Velofahrer — sowie vor einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn,
- beim Hintereinanderfahren, damit du den Vordermann nicht über seine Spiegel blendest,
- beim Rückwärtsfahren.
«Rechtzeitig» ist bewusst offen formuliert. Als Praxisregel gilt: Blende ab, sobald du ein entgegenkommendes Fahrzeug erkennst — auf unbeleuchteter Strecke etwa auf 200 Meter. Vor Kuppen und unübersichtlichen Kurven kündigt sich Gegenverkehr durch seinen Lichtschein an: Blende ab, bevor du das Fahrzeug selbst siehst. Beide Distanzangaben sind Faustregeln aus der Fahrpraxis, keine Gesetzeswerte.
Zwei Ergänzungen aus der Praxis: Die Lichthupe — kurzes Aufblenden — ist als Warnsignal nur erlaubt, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert; nach Eintritt der Dunkelheit darfst du ohnehin nur noch mit Lichtsignalen statt mit der Hupe warnen (VRV Art. 29). Und moderne Fernlichtassistenten (adaptives oder Matrix-Fernlicht) blenden zwar automatisch ab — verantwortlich bleibst du: Erkennt der Assistent einen Fussgänger oder ein unbeleuchtetes Velo nicht, musst du von Hand abblenden.
Situation → richtiges Licht: die Übersicht
| Situation | Richtiges Licht |
|---|---|
| Tag, gute Sicht | Tagfahrlicht oder Abblendlicht |
| Abenddämmerung, Nacht, Morgendämmerung | Abblendlicht |
| Tunnel — auch gut beleuchtet | Abblendlicht |
| Regen, Schneefall, Nebel (schlechte Sicht) | Abblendlicht, von Hand eingeschaltet |
| Sicht durch Nebel, Schneetreiben oder starken Regen erheblich eingeschränkt | Abblendlicht; zusätzlich sind Nebellicht und Nebelschlusslicht erlaubt |
| Nachts ausserorts, kein Gegenverkehr, niemand voraus | Fernlicht erlaubt |
| Gegenverkehr, Hintereinanderfahren, Rückwärtsfahren | Abblenden: zurück aufs Abblendlicht |
| Nachts ausserorts abgestelltes Fahrzeug | Standlicht oder Parklicht auf der Verkehrsseite (VRV Art. 31) |
Die letzte Zeile gehört schon zum Kapitel Parkieren und Halten: Innerorts genügen beim abgestellten Fahrzeug in der Regel die Rückstrahler.
Nebellicht und Nebelschlusslicht: nur bei stark eingeschränkter Sicht
Nebellichter und Nebelschlusslichter darfst du nur verwenden, «wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist» (VRV Art. 30). Einen fixen Meterwert nennt die Verordnung nicht — massgebend ist die erhebliche Einschränkung der Sicht.
Das Nebelschlusslicht ist extrem hell und blendet den nachfolgenden Verkehr stark. Schalte es aus, sobald die Sicht wieder besser ist oder ein Fahrzeug dicht hinter dir fährt und dich sicher sieht. Wer bei gewöhnlichem Wetter mit Nebelschlusslicht unterwegs ist, blendet andere und riskiert eine Busse.
Fahre im Zweifel mit Abblendlicht und schalte die Nebellichter dazu — so bist du vorn und hinten korrekt beleuchtet und blendest niemanden.
Was kostet fehlendes oder falsches Licht?
Fahren ohne Licht am Tag kostet eine Ordnungsbusse von 40 Franken. Fehlt das Abblendlicht nachts, im Tunnel oder bei schlechter Sicht, wiegt der Verstoss schwerer: Je nach Gefährdung bleibt es nicht bei einer Ordnungsbusse, sondern es droht eine Anzeige. Auch wer das Fernlicht nicht rechtzeitig abblendet und andere blendet, riskiert eine Busse.
Kontrolliere die Beleuchtung vor der Fahrt: Ein ausgefallenes Abblend- oder Rücklicht kann dich ebenfalls eine Busse kosten — und an der praktischen Prüfung gehört die Lichtkontrolle zur Fahrzeugübernahme. Die konkreten Beträge für Lichtverstösse findest du im Bussgeldrechner.
Typische Prüfungsfallen
- Im Tunnel ist Abblendlicht Pflicht — auch am Tag und auch im hell beleuchteten Tunnel. Tagfahrlicht genügt nicht, weil dein Auto hinten unbeleuchtet bleibt.
- Die Lichtautomatik erkennt Nebel und starken Regen oft nicht — bei schlechter Sicht am Tag musst du das Abblendlicht manuell einschalten.
- Abblenden musst du auch vor Fussgängern, Velofahrern und einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn — nicht nur vor Autos.
- Beim Hintereinanderfahren ist Fernlicht tabu: Du blendest den Vordermann über die Rückspiegel — abgeblendet wird nicht erst, wenn er blinkt oder bremst.
- Das Nebelschlusslicht ist nur bei erheblich eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneetreiben oder starken Regen erlaubt — bei gewöhnlichem Regen blendet es und muss aus.
Nicht verwechseln
- Das Licht bestimmt, wie weit du siehst — wie viel Strecke du zum Anhalten brauchst, rechnet dir die Seite zum Bremsweg vor: Fahre nur so schnell, dass du innerhalb der Sichtweite anhalten kannst.
- Bevor du überhaupt bremst, vergeht die Reaktionszeit — bei 80 km/h legst du dabei rund 22 Meter zurück. Details auf der Seite zum Reaktionsweg.
- Nachts und bei Nebel sind die Tempolimits nur die Obergrenze — angepasste Geschwindigkeit heisst dann oft deutlich langsamer.
Häufige Fragen
Muss ich am Tag mit Licht fahren?
Ja. Seit dem 1. Januar 2014 müssen Motorfahrzeuge während der Fahrt stets beleuchtet sein (SVG Art. 41). Tagsüber genügt das Tagfahrlicht; ohne Licht riskierst du eine Ordnungsbusse von 40 Franken.
Reicht das Tagfahrlicht im Tunnel?
Nein. Im Tunnel ist das Abblendlicht vorgeschrieben — auch tagsüber und auch in beleuchteten Tunneln. Das Tagfahrlicht leuchtet nur vorn; mit ihm bleibt dein Fahrzeug im Tunnel hinten unbeleuchtet.
Wann muss ich das Fernlicht abblenden?
Rechtzeitig vor dem Kreuzen mit anderen Strassenbenützern, beim Hintereinanderfahren und beim Rückwärtsfahren (VRV Art. 30). Als Faustregel blendest du bei Gegenverkehr auf etwa 200 Meter ab — das Gesetz nennt keinen Meterwert, sondern verlangt «rechtzeitig».
Wann darf ich das Nebelschlusslicht einschalten?
Nur wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist. Sobald die Sicht besser wird, schaltest du es wieder aus — sonst blendest du den nachfolgenden Verkehr.
Gilt die Lichtpflicht am Tag auch für Velos?
Nein. Velos und andere nicht motorisierte Fahrzeuge müssen nur vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen beleuchtet sein. Das Licht-Obligatorium am Tag gilt für Motorfahrzeuge.
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