Führerausweis Kategorie M Schweiz

Führerausweis Kategorie M: Mofa und Töffli ab 14

Der Mofa-Ausweis ist der einfachste Führerausweis der Schweiz: eine Theorieprüfung, kein Lernfahrausweis, keine Fahrprüfung. Und er ist wichtiger, als viele denken – ohne Kategorie M darfst du auch kein schnelles 45-km/h-E-Bike fahren.

  • Nur eine Theorieprüfung
  • Ab 14 Jahren
  • Pflicht fürs 45-km/h-E-Bike

Das Wichtigste in Kürze

Sechs Fakten zum Mofa-Ausweis – inklusive der E-Bike-Regel, die auch Erwachsene betrifft.

1

Ab 14 Jahren

Die Theorieprüfung darfst du frühestens einen Monat vor dem 14. Geburtstag ablegen.

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Nur Theorie, keine Fahrprüfung

Es gibt keine praktische Prüfung und keinen Lernfahrausweis – nach der bestandenen vereinfachten Basistheorie M bekommst du den Ausweis direkt.

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Töffli und schnelle E-Bikes

M gilt für Motorfahrräder: das klassische Mofa bis 50 cm³/30 km/h und E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h.

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E-Bike-Pflicht in jedem Alter

Fürs schnelle E-Bike brauchst du mindestens Kategorie M – egal ob 14 oder 40. Wer B oder eine andere Kategorie hat, ist automatisch abgedeckt.

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Wenig Aufwand

Kein Nothelferkurs, kein VKU – nur ein Sehtest (max. 24 Monate alt) und die Theorieprüfung.

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Ein Leben lang gültig

Die bestandene Basistheorie M verfällt nie – und jede andere Ausweiskategorie schliesst M automatisch ein.

Was ist die Kategorie M?

M ist die Einstiegskategorie für motorisierte Zweiräder – und erlebt dank der schnellen E-Bikes ein Comeback.

Die Spezialkategorie M umfasst Motorfahrräder (gemäss VZV) – dazu zählen Mofas mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ und 30 km/h sowie E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h.

Jahrzehntelang war M schlicht «der Töffli-Ausweis» für 14-Jährige. Heute hat die Kategorie eine zweite, viel grössere Zielgruppe: Alle, die ein schnelles E-Bike fahren wollen und keinen anderen Führerausweis besitzen. Denn rechtlich ist das 45-km/h-E-Bike ein Motorfahrrad – und damit ausweispflichtig.

Wie bei den Schwester-Kategorien G und F gilt: Wer bereits eine höhere Kategorie besitzt – etwa die Kategorie B –, hat M automatisch mit dabei. Die Gesamtübersicht findest du unter Führerausweis Schweiz.

Welche Fahrzeuge darf ich mit M fahren?

Drei Fahrzeuggruppen fallen unter die Kategorie M – und eine, die oft fälschlich dazugezählt wird.

Fahrzeug Mit M erlaubt? Wichtig zu wissen
Mofa / Töffli (bis 50 cm³, 30 km/h) Ja Der Klassiker – ab 14 Jahren.
Schnelles E-Bike (Tretunterstützung bis 45 km/h) Ja Ausweispflichtig in jedem Alter – M genügt.
Langsame E-Bikes / E-Trottinette (bis 25 km/h) Ja Ab 16 ganz ohne Ausweis erlaubt – mit M schon ab 14.
45-km/h-Roller Nein Rechtlich ein Kleinmotorrad → Unterkategorie A1 (ab 15).

Der häufigste Irrtum: Ein 45-km/h-Roller mit Sitz und Gasgriff ist kein Motorfahrrad, sondern ein Kleinmotorrad der Unterkategorie A1 – dafür brauchst du den A1-Ausweis samt praktischer Grundschulung. M deckt nur Töffli und schnelle E-Bikes ab.

Schnelles E-Bike: Diese Regeln gelten

Das 45-km/h-E-Bike ist der Hauptgrund, warum Erwachsene heute noch den M-Ausweis machen. Diese Vorschriften musst du kennen.

  • Ausweispflicht: Mindestens Kategorie M – in jedem Alter. Ohne Ausweis drohen Bussen und Versicherungsprobleme.
  • Helmpflicht: Ein Velohelm nach Norm SN EN 1078 genügt rechtlich – ein Motorradhelm ist nicht vorgeschrieben.
  • Licht am Tag: Seit dem 1. April 2022 ist das Fahrlicht auch tagsüber Pflicht.
  • Tachopflicht: Seit 1. April 2024 neu zugelassene schnelle E-Bikes brauchen einen Geschwindigkeitsmesser – ältere müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.
  • Kontrollschild: Schnelle E-Bikes fahren mit gelbem Mofa-Kontrollschild und Vignette.

Merkhilfe: Bis 25 km/h Tretunterstützung = Velo-Regeln (ab 16 ausweisfrei). Ab 45 km/h Tretunterstützung = Motorfahrrad mit M-Pflicht, Helm und Kontrollschild. Die Nachrüstfrist für den Tacho (1. April 2027) betrifft auch E-Bikes, die schon lange im Verkehr sind.

Die Mofaprüfung: eine Theorieprüfung genügt

Die vereinfachte Basistheorie M ist auf Motorfahrräder zugeschnitten – gut vorbereitet ist sie schnell bestanden.

Der Ablauf ist bewusst einfach: Sehtest machen, Gesuch beim Strassenverkehrsamt einreichen, Theorieprüfung bestehen – fertig. Es gibt keinen Lernfahrausweis und keine praktische Prüfung; nur wenn die Behörde ernsthafte Zweifel an deiner Fahrkompetenz hat, kann sie ausnahmsweise eine Prüfungsfahrt anordnen. Die bestandene Theorie bleibt unbeschränkt gültig.

Wie die Prüfung im Detail abläuft, welche Themen drankommen und mit welchen Lernstrategien du sicher bestehst, liest du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Mofaprüfung / Töffliprüfung.

Was kostet der Mofa-Ausweis?

Die Gebühren legt dein Kanton fest – als Anhaltspunkt die offiziellen Ansätze des Kantons Aargau.

Posten Gebühr (Beispiel Kanton Aargau)
Gesuch inkl. erster Theorieprüfung CHF 30.–
Jede weitere Theorieprüfung CHF 30.–
Führerausweis (Kreditkartenformat) CHF 25.–

Dazu kommen der Sehtest beim Optiker oder Arzt und allfälliges Lernmaterial für die Theorie. Verbindlich sind immer die Gebühren des Strassenverkehrsamts deines Kantons.

M oder A1 – was brauchst du wirklich?

Mit 14 ist M gesetzt. Ab 15 stellt sich die Frage: Töffli bleiben oder auf den Roller wechseln?

Kategorie M Unterkategorie A1 (ab 15)
Fahrzeuge Mofa (30 km/h), schnelles E-Bike (45 km/h) Kleinmotorräder/Roller bis 45 km/h, 50 cm³/4 kW
Prüfungsweg Nur vereinfachte Theorieprüfung Nothelfer, Theorie, VKU, praktische Grundschulung, Fahrprüfung
Aufwand & Kosten Sehr gering Deutlich höher – dafür mehr Fahrzeugauswahl

Wer es eilig hat und vor allem mobil sein will, fährt mit M am günstigsten. Wer ab 15 einen richtigen Roller fahren möchte, steigt in die Unterkategorie A1 ein – dort wartet mit 16 dann auch die 125er-Klasse. Für die A1-Vorbereitung findest du auf DriveLab Motorrad-Fahrlektionen in deiner Region.

In 4 Schritten zum Mofa-Ausweis

Vom Sehtest bis zum Ausweis – so einfach ist der Weg zur Kategorie M.

1

Sehtest machen

Beim Optiker oder Arzt – höchstens 24 Monate alt bei der Gesuchseinreichung.

2

Gesuch einreichen

Beim Strassenverkehrsamt deines Kantons – die Theorie darfst du einen Monat vor dem 14. Geburtstag ablegen.

3

Theorie lernen

Mit den Tipps aus unserem Mofaprüfungs-Ratgeber bereitest du dich gezielt vor.

4

Basistheorie M bestehen

Nach der bestandenen Prüfung erhältst du den Führerausweis direkt – ohne Fahrprüfung.

Häufige Fragen zur Kategorie M

Was darf ich mit dem Führerausweis Kategorie M fahren?
Alle Motorfahrräder: das klassische Töffli mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ und höchstens 30 km/h sowie schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Zusätzlich darfst du mit dem M-Ausweis schon vor 16 langsame E-Bikes und E-Trottinette fahren, die sonst erst ab 16 erlaubt sind.
Gibt es für die Kategorie M eine praktische Prüfung?
Nein. Du legst nur die vereinfachte Basistheorie M ab, eine an Motorfahrräder angepasste Theorieprüfung. Einen Lernfahrausweis gibt es nicht, und der Führerausweis wird dir direkt nach der bestandenen Theorie erteilt. Nur wenn die Behörde an deiner Fahrkompetenz zweifelt, kann sie ausnahmsweise eine praktische Prüfung anordnen.
Wie lange ist die bestandene Mofa-Theorieprüfung gültig?
Unbeschränkt. Die bestandene Basistheorie M verfällt nie – anders als etwa die Basistheorie der Kategorie F, die nur zwei Jahre gültig ist.
Brauche ich für den Mofa-Ausweis einen Nothelferkurs oder den VKU?
Nein, beides brauchst du nicht. Verlangt wird nur ein Sehtest, der bei der Gesuchseinreichung höchstens 24 Monate alt sein darf.
Brauche ich fürs 45-km/h-E-Bike wirklich einen Führerausweis?
Ja, in jedem Alter: Ein E-Bike mit Tretunterstützung bis 45 km/h gilt rechtlich als Motorfahrrad und darf nur mit mindestens Kategorie M gefahren werden. Wer bereits einen anderen Führerausweis besitzt – zum Beispiel Kategorie B –, hat M aber automatisch mit dabei und braucht nichts Zusätzliches.
Reicht auf dem schnellen E-Bike ein Velohelm?
Ja. Auf dem schnellen E-Bike gilt Helmpflicht, rechtlich genügt aber ein Velohelm nach der Norm SN EN 1078 – ein Motorradhelm ist nicht vorgeschrieben. Auf dem langsamen E-Bike bis 25 km/h ist der Helm freiwillig, aber empfohlen.
Ab wann brauchen schnelle E-Bikes einen Tacho?
Schnelle E-Bikes, die seit dem 1. April 2024 neu zugelassen wurden, brauchen einen Geschwindigkeitsmesser. Ältere müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden; befreit sind nur Motorfahrräder, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden.
Darf ich mit dem M-Ausweis einen 45-km/h-Roller fahren?
Nein. 45-km/h-Roller sind rechtlich Kleinmotorräder und gehören zur Unterkategorie A1, die du ab 15 Jahren machen kannst. Die Kategorie M deckt nur Motorfahrräder ab – also Töffli und schnelle E-Bikes.
Geht der Mofa-Ausweis auch schon vor dem 14. Geburtstag?
Nur ausnahmsweise: Die kantonale Behörde kann den M-Ausweis vor 14 erteilen, wenn dir kein anderes Verkehrsmittel zumutbar ist – etwa bei einem sehr abgelegenen Schulweg. Der Kanton Bern kennt dafür die «vorzeitige Mofaprüfung». Regulär darfst du die Theorieprüfung frühestens einen Monat vor deinem 14. Geburtstag ablegen.
Habe ich die Kategorie M automatisch, wenn ich den Autoausweis besitze?
Ja. Jede andere Ausweiskategorie schliesst M ein – A, B, C und D genauso wie A1, B1, C1, D1 und die Spezialkategorien F und G. Einen separaten M-Ausweis brauchst du nur, wenn du gar keinen anderen Führerausweis hast.
Was kostet der Mofa-Ausweis?
Die Gebühren legt dein Kanton fest. Im Kanton Aargau zahlst du zum Beispiel CHF 30 für das Gesuch inklusive erster Theorieprüfung, CHF 30 für jede weitere Theorieprüfung und CHF 25 für den Ausweis im Kreditkartenformat. Dazu kommt der Sehtest beim Optiker oder Arzt.

Bereit für die Mofaprüfung?

Im Ratgeber zur Mofaprüfung findest du den Prüfungsablauf und die besten Lerntipps. Und wenn später der Roller- oder Autoausweis ansteht: DriveLab ist der Marktplatz für Fahrstunden und Kurse in der Schweiz.

Alle Angaben ohne Gewähr. Grundlagen: Ausweiskategorien-Portal der Strassenverkehrsämter (asa) – Kategorie M –, die Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie kantonale Merkblätter zur Kategorie M. Gebühren und Abläufe variieren je nach Kanton; verbindlich ist das Strassenverkehrsamt deines Kantons.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-22.