Führerausweis Kategorie D1: Kleinbus bis 16 Plätze
Schulbus, Vereinsbus, Hotelshuttle: Sobald ein Fahrzeug mehr als 8 Plätze hat, reicht die Kategorie B nicht mehr. Hier liest du, wie du die Unterkategorie D1 erwirbst – und warum Lastwagenfahrer sie oft ganz ohne Prüfung bekommen.
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Das Wichtigste in Kürze
Sechs Fakten zur Unterkategorie D1 – vom Mindestalter bis zum Taxi-Bonus.
9 bis 16 Plätze
D1 gilt für Kleinbusse mit mehr als 8, aber höchstens 16 Plätzen – der Führersitz zählt nicht mit. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt.
Ab 21 Jahren
Zusätzlich brauchst du 1 Jahr klaglose Fahrpraxis mit Kategorie B – oder 3 Monate mit Kategorie C bzw. Trolleybussen.
Arztzeugnis Gruppe 2
Vor dem Lernfahrausweis steht die verkehrsmedizinische Untersuchung: u.a. Sehschärfe 0,8/0,5 und 140 Grad Gesichtsfeld.
Zusatztheorie statt Basistheorie
Die Basistheorie musst du nicht wiederholen – es kommt eine Zusatztheorieprüfung zum Personentransport dazu. VKU und Nothelfer entfallen.
Prüfungsfrei mit C
Wer die Kategorie C oder C1 besitzt und mindestens 21 ist, erhält D1 auf Gesuch prüfungsfrei.
Taxi inklusive
Die Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport mit leichten Fahrzeugen (BPT) ist in D1 bereits enthalten.
Was ist die Kategorie D1?
D1 ist die kleine Schwester der Bus-Kategorie D – zugeschnitten auf Kleinbusse im Alltag von Schulen, Vereinen, Hotels und Institutionen.
Die Unterkategorie D1 berechtigt zum Führen von Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8, aber höchstens 16 Plätzen – den Führersitz nicht mitgerechnet (gemäss VZV).
Die Grenze zur Kategorie B ist schnell erklärt: Mit B darfst du Fahrzeuge mit bis zu 8 Plätzen ausser dem Führersitz fahren – also einen klassischen 9-Plätzer-Bus. Hat das Fahrzeug auch nur einen Platz mehr, brauchst du D1. Nach oben endet D1 bei 16 Plätzen; alles darüber gehört zur Kategorie D.
Für schwerere Anhänger gibt es die Ergänzung D1E, und wer im Ausweis den Eintrag «D1 3,5t / 106» entdeckt, findet weiter unten die Erklärung dieses altrechtlichen Besitzstands.
Wer braucht die Kategorie D1 wirklich?
Typische Einsätze liegen zwischen Privatfahrt und Berufsverkehr – genau dort, wo der Kleinbus zum Alltag gehört.
- Schul- und Behindertentransporte mit Kleinbussen über 8 Plätze.
- Vereins- und Mannschaftsbusse – etwa der 14-Plätzer ans Auswärtsspiel.
- Hotel- und Flughafenshuttles sowie Betriebsbusse.
- Soziale Institutionen, die Bewohnerinnen und Bewohner transportieren.
Gut zu wissen: Für das Taxi und andere berufsmässige Personentransporte mit leichten Fahrzeugen braucht es sonst die BPT-Bewilligung – in der Unterkategorie D1 ist sie bereits enthalten. Details dazu liest du im Ratgeber zur Taxiprüfung.
Voraussetzungen für die Kategorie D1
D1 ist eine Profi-Kategorie – entsprechend prüft die Schweiz hier mehr als beim Autoausweis.
| Voraussetzung | Konkret |
|---|---|
| Mindestalter | 21 Jahre |
| Fahrpraxis | 1 Jahr regelmässig und klaglos mit Kategorie B – oder 3 Monate mit Kategorie C bzw. Trolleybussen |
| Verkehrsmedizinische Untersuchung | Anforderungen der Gruppe 2: u.a. Sehschärfe 0,8/0,5, Gesichtsfeld mind. 140 Grad, Hörweite 3 m beidseitig |
| Theorie | Zusatztheorieprüfung Personentransport (Basistheorie muss nicht wiederholt werden) |
| Nicht nötig | Nothelferkurs und VKU entfallen komplett |
Der Abkürzungs-Weg: D1 prüfungsfrei mit Kategorie C
Der wohl am wenigsten bekannte Fakt der Kategorie D1 – und für Berufsfahrer bares Geld wert.
Wer die Kategorie C oder die Unterkategorie C1 besitzt und mindestens 21 Jahre alt ist, erhält D1 auf Gesuch hin prüfungsfrei – ohne Lernfahrausweis, ohne Theorie- und ohne praktische Prüfung. Ein Formular beim Strassenverkehrsamt genügt.
Einzige Ausnahme: Wer C1 nach altem Recht vor dem 1. April 2003 erworben hat, muss die Zusatztheorieprüfung noch ablegen. Und wer die grosse Kategorie D besitzt, darf D1-Fahrzeuge ohnehin fahren – D schliesst D1 ein.
D1E: Kleinbus mit Anhänger über 750 kg
Vereinsbus plus Materialanhänger, Shuttle plus Gepäckanhänger – sobald der Anhänger schwerer als 750 kg ist, brauchst du die Kombinations-Kategorie D1E.
D1E erlaubt Züge aus einem D1-Zugfahrzeug und einem Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht. Dabei gelten zwei klare Grenzen: Das Gesamtzugsgewicht darf höchstens 12'000 kg betragen, und der Anhänger darf nicht für den Personentransport verwendet werden – Personen gehören in den Kleinbus, Material und Gepäck in den Anhänger.
Der Weg zu D1E führt über die praktische Anhängerprüfung. Eine zusätzliche Theorieprüfung gibt es nicht. Für schwerere oder gewerbliche Bus-Züge ist die Kategorie D mit DE zuständig.
Praktisch: Wer bereits die Anhängerprüfung BE bestanden hat und später D1 erwirbt, erhält D1E automatisch dazu – ganz ohne weitere Prüfung. Das funktioniert auch umgekehrt: BE nach D1 schaltet D1E frei.
«D1 3,5t / 106»: Was der Code 106 bedeutet
Viele entdecken die Unterkategorie D1 mit dem Zusatz «3,5t» und dem Code «106» in ihrem Führerausweis – ohne je eine Busprüfung abgelegt zu haben. Das ist kein Fehler, sondern ein Besitzstand.
Wer den Führerausweis der Kategorie B vor dem 1. April 2003 – also nach altem Recht – erworben hat, durfte damals auch Kleinbusse fahren. Diese Berechtigung bleibt erhalten: Beim Umtausch des alten blauen Ausweises in das Kreditkartenformat wird sie als Unterkategorie D1 mit den Codes «3,5t» und «106» eingetragen.
- Erlaubt: Kleinbusse mit 9–16 Plätzen bis 3'500 kg Gesamtgewicht – etwa der gemietete 14-Plätzer fürs Vereinswochenende.
- Nur nichtberufsmässig: Der Code 106 deckt private Fahrten ab. Für berufsmässige Personentransporte braucht es die volle D1-Ausbildung samt CZV.
- Nicht erlaubt: Kleinbusse über 3'500 kg – dafür braucht es die «richtige» Unterkategorie D1 mit Prüfung.
- Im Ausland: Der altrechtliche Eintrag ist ausserhalb der Schweiz nicht überall anerkannt. Für Fahrten im EU-Raum empfiehlt sich eine Abklärung bei den Behörden des Ziellandes – und im Zweifel die volle Kategorie D1.
Kurz: Mit «D1 3,5t / 106» fährst du den leichten Vereins- oder Familienkleinbus in der Schweiz legal – wer schwerere Fahrzeuge oder berufsmässige Fahrten übernehmen will, macht die reguläre D1-Ausbildung auf dieser Seite.
CZV: Wann braucht es den Fähigkeitsausweis?
Der Führerausweis allein genügt nicht immer – entscheidend ist, ob du berufsmässig fährst.
Sobald du mit dem Kleinbus berufsmässig Personen transportierst – etwa als bezahlte Schulbusfahrerin oder am Steuer eines Hotelshuttles –, brauchst du zusätzlich den CZV-Fähigkeitsausweis Personentransport mit der zugehörigen Weiterbildungspflicht (5 Kurstage in 5 Jahren).
Private, unentgeltliche Fahrten sind davon ausgenommen: Der Vereinsbus ans Auswärtsspiel oder der Familienausflug im gemieteten 12-Plätzer brauchen keine CZV – nur den D1-Ausweis. Die Details zur CZV findest du auf unserer Seite zur Kategorie C, wo der Fähigkeitsausweis für den Güterverkehr erklärt ist – die Logik ist beim Personentransport dieselbe.
Lernfahrausweis und praktische Prüfung
Der reguläre Weg führt über Lernfahrten mit erfahrener Begleitung zur praktischen Prüfung auf dem Kleinbus.
- Lernfahrausweis: 24 Monate gültig. Auf Lernfahrten begleitet dich eine Person, die mindestens 23 Jahre alt ist, D1 seit mindestens 3 Jahren besitzt und keinen Ausweis auf Probe mehr hat.
- Prüfungsfahrzeug: Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1 – mindestens 4 Tonnen Gesamtgewicht, 5 Meter Länge und 80 km/h schnell. Auch ein C1-Prüfungsfahrzeug ist zulässig.
- Prüfung: Die praktische Prüfung D1 dauert gemäss asa-Richtlinie Nr. 7 mindestens 90 Minuten, davon 75 Minuten Fahrt und Manöver.
Was dich inhaltlich erwartet – von den busspezifischen Kontrollen bis zum bewerteten Passagierkomfort –, liest du im ausführlichen Ratgeber zur Busprüfung D/D1. Für die Vorbereitung findest du bei DriveLab Fahrlehrer in deiner Region.
B, D1 oder D – welche Kategorie für welchen Bus?
Die Plätze entscheiden – und beim Beruf kommt die CZV dazu.
| Kategorie | Plätze (ohne Führersitz) | Mindestalter | Typisches Fahrzeug |
|---|---|---|---|
| B | bis 8 | 17/18 | 9-Plätzer-Bus, Familienvan |
| D1 | 9 bis 16 | 21 | Kleinbus, Schulbus, Shuttle |
| D | über 16 (unbegrenzt) | 21 | Linienbus, Reisecar |
Faustregel: Bis zum 9-Plätzer reicht die Kategorie B. Der klassische Kleinbus bis 16 Plätze ist D1-Gebiet. Und wer Linienbus oder Reisecar fahren will, geht direkt auf die Kategorie D – dort gilt eine gesetzliche Mindestausbildung von bis zu 52 Fahrlektionen, dafür sind D1, BPT und C1 gleich eingeschlossen.
In 6 Schritten zur Kategorie D1
So läuft der reguläre Weg ab – ohne Abkürzung über die Kategorie C.
Voraussetzungen prüfen
21 Jahre alt und 1 Jahr klaglose B-Praxis (oder 3 Monate C/Trolleybus).
Arztuntersuchung Gruppe 2
Verkehrsmedizinische Untersuchung bei einer anerkannten Ärztin oder einem anerkannten Arzt.
Gesuch einreichen
Beim Strassenverkehrsamt deines Kantons – mit Arztzeugnis.
Zusatztheorie bestehen
Prüfungsstoff Personentransport – die Basistheorie musst du nicht wiederholen.
Lernfahrten & Ausbildung
Mit qualifizierter Begleitung üben und gezielt Lektionen bei einem Fahrlehrer nehmen.
Häufige Fragen zur Kategorie D1
Was darf ich mit der Kategorie D1 fahren?
Reicht die Kategorie B für einen 9-Plätzer-Bus?
Ab welchem Alter kann ich die Kategorie D1 machen?
Ich habe die Kategorie C – muss ich für D1 noch eine Prüfung ablegen?
Brauche ich für D1 ein Arztzeugnis?
Muss ich für D1 nochmals die Theorieprüfung machen?
Brauche ich für den Schulbus oder das Hotelshuttle den CZV-Fähigkeitsausweis?
Darf ich mit D1 auch Taxi fahren?
Darf ich mit D1 einen Anhänger ziehen?
Was ist der Unterschied zwischen D1 und D?
Mit welchem Fahrzeug lege ich die D1-Prüfung ab?
Wie lange ist der Lernfahrausweis D1 gültig?
Was bedeutet der Code 106 bei D1 im Führerausweis?
Was darf ich mit der Kategorie D1E fahren?
Bereit für den Kleinbus?
DriveLab ist der Marktplatz für Fahrstunden und Kurse in der Schweiz: Vergleiche Fahrlehrer, die dich auf die D1-Prüfung vorbereiten – vom ersten Rangieren bis zur Prüfungssimulation.
Alle Angaben ohne Gewähr. Grundlagen: Ausweiskategorien-Portal der Strassenverkehrsämter (asa) –
Kategorie D1 –,
die Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
sowie die asa-Richtlinien Nr. 7 über die Führerprüfungen. Gebühren und Abläufe variieren je nach Kanton; verbindlich ist das Strassenverkehrsamt deines Kantons.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-24.