Kategorie B · Praktische Prüfung

Praktische Autoprüfung Schweiz: Ablauf, Bewertung und Vorbereitung

Mindestens 60 Minuten insgesamt, davon mindestens 45 Minuten im Verkehr: So läuft die praktische Prüfung der Kategorie B ab. Mit Manöverkatalog, kantonalen Gebühren, Hinweisen zum Prüfungsauto und einem Selbsttest zur Vorbereitung.

  • Basiert auf den asa-Prüfungsrichtlinien 2025
  • Gebühren-Vergleich aus 6 Kantonen
  • 10 Fragen zur eigenen Vorbereitung

Das Wichtigste in Kürze

Die praktische Autoprüfung in 30 Sekunden – die sieben Fakten, die du kennen musst. Alles rund um Voraussetzungen, Lernfahrausweis und den Weg bis hierhin findest du im Überblick zur Kategorie B.

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Dauer

Mindestens 60 Minuten inklusive Begrüssung und Verabschiedung – davon seit dem 1. März 2024 mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr.

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Aufbau

Drei Phasen: Einfahren (ca. 10 %), Verkehr und Manöver (ca. 40–50 %), gesteigerte Anforderungen (ca. 40–50 %) – immer vom Leichten zum Schweren.

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Manöver

Mindestens zwei Manöver aus dem Katalog: Rückwärtsfahren, Wenden, Parkieren, Zielhalten, Notbremsung, Fahrzeug sichern.

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Bewertung

Kein Punktesystem: Fehler werden in drei Kategorien eingeteilt. Ein schwerer Fehler kann reichen, leichte zählen nur bei Häufung.

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Autobahn & Assistenz

Autobahnfahren inklusive Ein- und Ausfahrt ist Pflichtstoff. Seit dem 1. Juli 2025 sind auch Fahrassistenzsysteme prüfungsrelevant.

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Entscheid

Du erfährst das Resultat direkt nach der Prüfung. Nach dem Bestehen darfst du mit dem unterzeichneten Lernfahrausweis oder Prüfbescheid vorläufig in der Schweiz allein fahren.

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Kosten

Die sechs hier verglichenen Kantone verlangen CHF 90 bis CHF 150 für die Prüfung. Weitere Ausweis-, Ausbildungs- und Fahrzeugkosten kommen hinzu.

Im Video erklärt

So läuft der Prüfungstag ab – Schritt für Schritt

Die erforderliche Theorieprüfung und der Verkehrskundeunterricht (VKU) sind erledigt, der Termin steht. Für den regulären Erwerb ist die B-Prüfung frühestens ab 18 möglich. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erhält, muss ihn grundsätzlich zwölf Monate besitzen; Ausnahmen klärst du vor der Anmeldung. Die Prüfungssprache ist in Zürich Deutsch – auch nach englischen Fahrstunden.

Junge Fahrerin am Steuer eines grauen Kompaktwagens auf einer Schweizer Quartierstrasse, eine Begleitperson auf dem Beifahrersitz, verschneite Berge im Hintergrund.
Illustration einer Kategorie-B-Prüfungssituation: Fahrerin am Steuer und Begleitperson rechts.
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Ankommen und melden

Plane genug Zeit für Anreise und Anmeldung ein und befolge dein Aufgebot. Nimm Identitätskarte oder Pass, gültigen Lernfahrausweis bzw. akzeptierten eLFA, Prüfungsaufgebot und den Fahrzeugausweis mit. Auch das Fahrschulauto benötigt gültige Fahrzeugdokumente.

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Begrüssung durch den Verkehrsexperten

Der Experte begrüsst dich freundlich und ruhig, möglichst ausserhalb des Fahrzeugs, und erklärt dir, wie die Prüfung abläuft und wie er seine Anweisungen gibt. Er kontrolliert deinen Lernfahrausweis (Identität, Gültigkeit) und achtet darauf, dass du fahrfähig bist – etwa nicht übermüdet.

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Fahrzeugkontrolle

Du zeigst stichprobenweise, dass du dich auf sicheres Fahren vorbereiten kannst: Reifen, Bremsen, Beleuchtung, Blinker, Hupe, vorhandene Flüssigkeiten, Sitz-, Spiegel-, Kopfstützen- und Gurteinstellung. Auch Beladung und Assistenzsysteme gehören dazu. Massgebend ist das konkrete Auto; ein Elektroauto hat beispielsweise kein Motoröl wie ein Verbrenner.

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Einfahrphase

Die Richtlinie sieht rund 10 Prozent Einfahrphase vor: Du gewöhnst dich an die Prüfungssituation, der Experte beurteilt deinen Ausbildungsstand. Der Einstieg soll schrittweise erfolgen; Verkehrssituationen können trotzdem Aufmerksamkeit erfordern.

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Prüfungsfahrt mit steigenden Anforderungen

Im Hauptteil kommen Kreuzungen, Kreisel, Stoppstrassen, Abbiegen, Steigungen und Gefälle, Überlandstrassen und Autobahn-Ein- und -Ausfahrten hinzu, dazu die Manöver. Eine Wiederholung eines Manövers kann in der Schlussphase vorgesehen werden; es gibt keinen pauschalen Anspruch darauf.

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Entscheid mit Begründung

Nach dem sicheren Abstellen folgt das Beurteilungsgespräch: bestanden oder nicht bestanden, mit Begründung bei negativem Entscheid. Bei Bestehen erhältst du einen unterzeichneten Lernfahrausweis oder Prüfbescheid. Damit darfst du bis zum Eintreffen des Kartenausweises vorläufig in der Schweiz allein fahren. Für Auslandsfahrten reicht dieses Papier nicht automatisch.

Gut zu wissen: Der Experte plant jede Prüfung anhand deines Dossiers. Er weiss also vorher, ob es dein erster, zweiter oder dritter Versuch ist – und woran es beim letzten Mal gescheitert ist. Route und Programm werden entsprechend gewählt. Genau deshalb lohnt es sich, an den konkreten Schwachpunkten zu arbeiten statt einfach «mehr zu fahren».

Was der Verkehrsexperte wirklich beurteilt

Die asa-Richtlinie Nr. 7 beschreibt Ablauf, Stoff und Bewertung schweizweit. Die aktuelle geprüfte Fassung vom 22. November 2024 ist seit 1. Januar 2025 in Kraft. Sie hilft, die Vorbereitung an den tatsächlichen Anforderungen auszurichten.

Die Prüfung folgt einem klaren Grundsatz: vom Leichten zum Schweren, vom Einfachen zum Komplexen – und nicht alles auf einmal. Die Anforderungen steigen mit der Prüfungsdauer. Konkret gliedert sich die Fahrt in drei Phasen:

Phase Inhalt Anteil an der Prüfung
1 – Einfahren Angewöhnung, Kommunikation mit dem Experten; Manöver nur, wenn du belastbar wirkst ca. 10 %
2 – Verkehr & Manöver Verhalten im Verkehr und Manövrieren ca. 40–50 %
3 – Verstärkte Anforderungen Fahrdynamik, anspruchsvollere Situationen, gegebenenfalls Wiederholung eines Manövers ca. 40–50 %

Inhaltlich schaut der Experte auf das Gesamtbild: Fährst du defensiv, rücksichtsvoll und vorausschauend? Sitzt deine Blicksystematik – Spiegel, Schulterblick, Rundumblick in der richtigen Reihenfolge? Gewährst du den Vortritt sicher, hältst du Abstand, passt du die Geschwindigkeit an Strasse, Verkehr und Sicht an, blinkst du rechtzeitig, bremst du vorausschauend? Auch die umweltschonende Fahrweise (Gangwahl, unnötigen Lärm vermeiden, Start-Stopp sinnvoll nutzen) fliesst in die Beurteilung ein.

Die Richtlinie beschreibt auch, welche Unterstützung und Eingriffe der Experte leisten soll:

  • Der Experte erteilt keinen Fahrunterricht. Er prüft, korrigiert aber nicht laufend wie eine Fahrlehrerin. Dafür muss er in unklaren oder sehr schwierigen Situationen – Baustellen, fehlende Markierungen – aktiv Führungshilfe geben. Solche Stellen werden nicht als Falle benutzt.
  • Trick-Anweisungen sind ein Mythos. Der Experte darf dich nie zu vorschriftswidrigem Verhalten anleiten, etwa zum Abbiegen in eine verbotene Richtung.
  • Er greift nur ein, wenn es gefährlich wird – wenn dein Verhalten zu einer Verkehrsgefährdung oder zu Sachschaden führen würde. Bis dahin sitzt er als Begleiter neben dir, nicht als ständiger Aufpasser.

Seit 1. Juli 2025 sind Assistenzsysteme prüfungsrelevant. Kenne die im Auto vorhandenen Systeme, etwa Spurhaltung, adaptiven Tempomat und Notbremsassistent, ihre Grenzen und Bedienung. Der Experte bestimmt ihren Einsatz. Unaufmerksamkeit mit notwendigem Notbremseingriff ist ein schwerer Fehler; bei fehlenden Systemkenntnissen unterscheidet die Richtlinie nach Ausmass des Mangels. Assistenz ersetzt weder Blickkontrolle noch Verantwortung. Übe Einstellungen vorab am stehenden Fahrzeug.

Die Manöver: mindestens zwei aus diesem Katalog

Die speziellen Manöver werden stichprobenweise geprüft, mindestens zwei davon. Bereite alle sechs Bereiche vor, denn die Auswahl trifft der Experte.

Manöver Was der Experte sehen will
Rückwärtsfahren In gerader Richtung, in Kurven und beim Abbiegen an Verzweigungen nach rechts oder links – mit Rundumblick und ohne das Ausschwenken des Vorderwagens zu vergessen.
Wenden Mit Vorwärts- und/oder Rückwärtsgang, zügig und ohne den übrigen Verkehr unnötig zu behindern; vorher prüfen, ob die Fläche frei ist.
Parkieren Parallel, schräg und senkrecht zum Fahrbahnrand; einen Parkplatz vorwärts oder rückwärts verlassen – und zwar auch in Steigung und Gefälle, nicht nur in der Ebene.
Zielhalten Das Fahrzeug genau am verlangten Punkt zum Stehen bringen; die höchstmögliche Bremskraft ist dabei fakultativ.
Überraschungsbremsung Notbremsung aus ca. 50 km/h – kontrolliert, entschlossen und ohne Zögern, soweit es die Verkehrssituation zulässt.
Fahrzeug sichern Gegen Wegrollen und Diebstahl, in der korrekten Reihenfolge gemäss Betriebsanleitung – ein oft unterschätzter Prüfungsteil beim Verlassen des Autos.

Übe Parkieren auch am Hang: Die Richtlinie nennt Steigungen und Gefälle ausdrücklich. Im Fehlerraster werden ungenügende Fahrzeugbeherrschung, mangelhafte Ausführung und vereinzelte Ungenauigkeiten unterschiedlich gewichtet. Korrekturen müssen kontrolliert erfolgen und dürfen niemanden gefährden; eine bestimmte Anzahl erlaubter Korrekturzüge gibt es hier nicht.

Weisser Kleinwagen beim Parkiermanöver auf einem markierten Parkfeld, der Fahrer blickt zur Seite; daneben weitere abgestellte Autos und ein blaues Parkierungssignal.
Illustration zum Parkieren: Die Prüfung kann auch ein Manöver in Steigung oder Gefälle enthalten.

Kein Punktesystem: So wird die Autoprüfung wirklich bewertet

Die praktische Prüfung kennt kein mit der Theorie vergleichbares Fehlerpunktesystem. Der Experte beobachtet die gesamte Fahrt und entscheidet anhand der Anforderungen und drei Fehlerkategorien.

Kategorie Konsequenz Typische Beispiele
I – schwere Fehler
(Missachtungen und Gefährdungen)
Können schon bei einmaligem Auftreten zum Nichtbestehen führen; Gefährdungen führen in der Regel zum negativen Entscheid. Vortritt mit Gefährdung verletzt, unübersichtliche Linkskurve geschnitten, Bremsbereitschaft ungenügend, in die Gegenfahrbahn eingespurt, Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, Notbremsassistent greift wegen Unaufmerksamkeit ein.
II – mittelschwere Fehler
(typischerweise Behinderungen)
Führen bei Wiederholung oder in Kombination unterschiedlicher Fehler zum Nichtbestehen. Rollstopp an der Stoppstrasse, Vortritt innerorts mit Behinderung verletzt, Autobahn-Einfahrt zu zögerlich beschleunigt, Ausfahrt zu früh verlangsamt, Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten.
III – leichte Fehler Führen nur bei Häufung zum Nichtbestehen, fliessen aber in die Gesamtbeurteilung ein. Vereinzelte Fehler beim Einspuren, bei der Richtungsanzeige oder beim Rechtsfahren, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Schlüssel zum Verständnis sind zwei Begriffe, in Alltagssprache übersetzt: Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand, der sich korrekt verhält, wegen dir bremsen oder ausweichen muss. Eine Gefährdung liegt vor, wenn du ein Verletzungsrisiko schaffst. Dieselbe Handlung skaliert deshalb über die Kategorien: Vortritt verletzt mit Gefährdung ist schwer, mit Behinderung mittelschwer, eine blosse Unsicherheit beim Vortritt leicht.

Der Fehlerkatalog ist nicht abschliessend. Der Experte bewertet den Einzelfall, den Gesamteindruck, den Verkehr und die Schwierigkeit der Situation. Die Folgen eines Fehlers sind entscheidend: Auch ein einmalig vergessener Blinker kann schwer wiegen, wenn dadurch eine gefährliche Situation entsteht. Ein harmloser Einzelfehler bedeutet dagegen nicht automatisch das Nichtbestehen.

Wann wird die Prüfung abgebrochen? Und was ist die 80-Prozent-Regel?

Die Richtlinie unterscheidet einen Abbruch durch das Verhalten des Kandidaten von Ereignissen, die er nicht zu verantworten hat. Für den zweiten Fall gilt eine besondere Beurteilungsregel.

Abgebrochen wird durch dein Verschulden, wenn du andere in schwerer Weise gefährdet hast (oder das nur durch das Eingreifen des Experten verhindert wurde), bei einem Zusammenstoss mit Sach- oder Personenschaden, bei rücksichtslosem Verhalten, bei Zweifeln an deiner Fahrfähigkeit – oder wenn du selbst den Abbruch verlangst. In all diesen Fällen gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die 80-Prozent-Regel: Platzt die Prüfung ohne dein Verschulden – etwa durch einen fremdverschuldeten Unfall, einen Fahrzeugdefekt oder extremes Wetter – kann sie trotzdem als bestanden erklärt werden. Voraussetzung: Die Anforderungen wurden im Wesentlichen geprüft und erfüllt, und mindestens 80 Prozent der Prüfungsdauer sind absolviert. Reicht es dafür nicht, wird die Prüfung beim nächstmöglichen Termin wiederholt – ohne als Fehlversuch zu zählen.

Bestehensquote: zwei von drei schaffen es

Die asa-Statistik 2025 verzeichnet 87’182 bestandene B-Prüfungen und eine Erfolgsquote von 67,0 Prozent. Erfasst werden die Schweiz und Liechtenstein, in einigen Kantonen inklusive Kontrollfahrten und ohne Prüfungen der Schweizer Armee.

Jahr Erfolgsquote Kategorie B (praktisch)
2021 66.6 %
2022 66.5 %
2023 67.5 %
2024 67.5 %
2025 67.0 %

Die B-Quote liegt in dieser Fünfjahresreihe zwischen 66,5 und 67,5 Prozent. Daraus lässt sich weder eine unveränderte Prüfungsschwierigkeit noch ein Zusammenhang zwischen einer bestimmten Ausbildung und dem Bestehen ableiten. Auch höhere Quoten bei C1 (88 %) und D1 (90 %) sind wegen unterschiedlicher Kandidaten und Anforderungen keine persönliche Prognose. Die Werte sind keine Erstversuchsquoten und keine DriveLab-Ergebnisse.

Gebühren: Das kostet die praktische Prüfung je Kanton

Vergleich von sechs Kantonen, anhand der amtlichen Quellen am 12. September 2026 geprüft. Die Auswahl zeigt regionale Unterschiede, keinen vollständigen schweizweiten Preisvergleich. Eine ausserkantonale Prüfung benötigt eine Bewilligung; den Kanton kannst du nicht allein nach dem Preis wählen.

Kanton Gebühr praktische Prüfung Kategorie B
Zug (ZG) CHF 90.00
Aargau (AG) CHF 125.00
Luzern (LU) CHF 130.00
Bern (BE) CHF 132.00
Zürich (ZH) CHF 134.00
St. Gallen (SG) CHF 150.00

Hinzu kommen je nach Kanton Ausweis- und Administrationsgebühren sowie Ausbildung und Fahrzeugbereitstellung. Die Prüfungsgebühr fällt grundsätzlich pro Versuch an; auch unentschuldigtes Fernbleiben oder verspätete Abmeldung kann kostenpflichtig sein. Prüfe die Fristen auf dem Aufgebot. St. Gallen nennt mögliche Wartezeiten bis zu sieben Wochen, Zürich ebenfalls häufig Wochen Vorlauf; freie Termine siehst du im jeweiligen Buchungssystem.

Durchgefallen – was jetzt?

Lass dir erklären, welche Beobachtungen zum negativen Entscheid geführt haben. Plane erst danach die weitere Ausbildung und den nächsten Termin. Für den dritten und vierten Versuch gelten zusätzliche Anforderungen.

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Nach dem 1. Nichtbestehen

Du darfst die Prüfung ohne Sonderauflagen wiederholen. In Zürich musst du zum Beispiel mindestens 10 Arbeitstage Abstand zur nächsten Prüfung einhalten – die Fristen regelt dein Kanton.

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Nach dem 2. Nichtbestehen

Zum dritten Versuch wirst du nur zugelassen, wenn eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer schriftlich bestätigt, dass deine Fahrausbildung abgeschlossen ist.

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Nach dem 3. Nichtbestehen

Vor einem vierten Versuch ist ein positiver Fahreignungstest bzw. die verlangte verkehrspsychologische Abklärung nötig. Bei negativem Ergebnis wird der Lernfahrausweis ungültig. Für weitere Schritte gelten die Anordnungen des Amts; in Zürich führt auch eine vierte nicht bestandene Prüfung zum Entzug und einer zweijährigen Sperre vor einem neuen Lernfahrgesuch.

Nutze die Begründung des Experten als Grundlage für einen konkreten Übungsplan. Besprich sie mit einer Fahrlehrperson in deiner Region, zum Beispiel in Zürich. Der B-Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden; ein weiteres Gesuch ist ein eigener Vorgang mit Bedingungen. Nach dem Bestehen folgen beim erstmaligen Erwerb grundsätzlich Probezeit und WAB innerhalb von zwölf Monaten.

Das Prüfungsauto: Diese Anforderungen gelten

Fahrschulauto oder Privatauto? Beides ist erlaubt – solange das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Das Auto muss eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreichen (VZV Anhang 12) – gedrosselte oder sehr schwache Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
  • Es muss betriebssicher und ordnungsgemäss eingelöst sein und hinten die blaue Tafel mit dem weissen «L» tragen.
  • Die Handbremse muss vom Beifahrersitz mit angelegtem Gurt wirksam erreichbar sein. Eine elektrische Feststellbremse muss auch während der Fahrt wirksam bremsen und darf ihre Wirkung nicht durch Gaspedalbetätigung verlieren. Zürich prüft die Funktion bei Autos ohne Doppelpedale. Kläre Zweifel vorab mit Hersteller und Prüfungsstelle; probiere das nicht improvisiert im Verkehr aus.
  • Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden; bei winterlichen Verhältnissen braucht es wintertaugliche Bereifung (so etwa die Vorgaben des Kantons Zürich).
  • Bring den Fahrzeugausweis mit und kenne die verbauten Assistenzsysteme. Bei Mietwagen verlangt Zürich zusätzlich eine schriftliche Benützungsberechtigung. Kläre private Fahrzeuge rechtzeitig mit der Prüfungsstelle.
  • Prüfung im Automat: Seit 1. Februar 2019 wird bei einer regulären Automatikprüfung keine allgemeine Automatikbeschränkung mehr eingetragen. Individuelle, beispielsweise medizinisch begründete Auflagen bleiben verbindlich. Ein Handschaltfahrzeug darfst du nur führen, wenn du es sicher beherrschst.

Nervosität: Vorbereitung und klare Absprachen

Die asa-Richtlinie verlangt eine ruhige, respektvolle Prüfungsatmosphäre. Nervosität kann vorkommen; entscheidend bleibt, dass du sicher und selbständig fahren kannst.

Der Experte soll verständliche Anweisungen geben und nach Fehlern eine konstruktive Atmosphäre bewahren. Ein Halt kann auch dazu dienen, die Nervosität zu reduzieren. Daraus lässt sich das spätere Ergebnis nicht ablesen. Besprich starke Angst oder gesundheitliche Beschwerden frühzeitig mit einer passenden Fachperson; Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Diese Schritte helfen dir, die Situation vorzubereiten:

  • Prüfungsreife gemeinsam einschätzen. Nutze Rückmeldungen aus Fahrstunden und privater Praxis. Der Selbsttest unten sammelt deine eigene Einschätzung und ersetzt keine Fahrt mit einer qualifizierten Fahrlehrperson.
  • Prüfungsablauf vorher erleben. Eine Übungsfahrt unter Prüfungsbedingungen mit einer Fahrlehrperson kann Abläufe vertrauter machen: Zielfahren nach Wegweisern, selbständig entscheiden, danach konkrete Rückmeldung. Eine Probelektion kann bei bisher ausschliesslich privater Ausbildung zur Standortbestimmung dienen; Eignung und Inhalt vorher klären.
  • Frag nach, wenn etwas unklar ist. Der Experte muss seine Anweisungen unmissverständlich und rechtzeitig geben und sich vergewissern, dass du sie verstanden hast. Nachfragen ist kein Fehler.
  • Nach einem Fehler wieder auf den Verkehr konzentrieren. Spekuliere während der Fahrt nicht über das Resultat. Wenn du wegen Beschwerden nicht mehr sicher fahren kannst, sprich es an und halte an einer sicheren Stelle nach Absprache an.

Selbsttest: Welche Prüfungsthemen möchtest du noch üben?

10 Fragen zu deiner eigenen Vorbereitung. Die Punktzahl ordnet nur deine Antworten; sie ist kein amtlicher Eignungstest und sagt kein Bestehen voraus. Besprich unsichere Themen mit deiner Fahrlehrperson. Die Antworten werden von diesem Selbsttest nicht an einen Server gesendet.

1 Du parkierst parallel, schräg und senkrecht kontrolliert, auch in Steigung oder Gefälle.
2 Du kennst die sichere Durchführung einer Notbremsung und hast sie unter geeigneter Anleitung geübt.
3 Spiegel-, Seiten- und Schulterblicke erfolgen zuverlässig und passend zur Situation.
4 Du wendest Vortrittsregeln an Signalen, Rechtsvortritt und Fussgängerstreifen sicher an.
5 Du fährst Kreisel mit passender Spurwahl, angepasstem Tempo und korrekter Richtungsanzeige.
6 Du ordnest dich auf der Autobahn sicher ein, hältst Abstand und planst Ausfahrten rechtzeitig.
7 Du erkennst Gefahren früh und passt Tempo, Abstand und Bremsbereitschaft an.
8 Du kannst nach Wegweisern ein vorgegebenes Ziel anfahren und dabei sicher entscheiden.
9 Du kennst Bedienung und Grenzen der Assistenzsysteme des Prüfungsautos.
10 Du fährst rücksichtsvoll und wirtschaftlich, besonders gegenüber Velos und Fussgängern.

Mit deiner Fahrschule zur Prüfung

Prüfungsbegleitung Kat. B buchen

Diese Angebote sind für bestehende Fahrschüler: Du brauchst ein DriveLab-Konto und mindestens eine nachweislich absolvierte Fahrlektion bei derselben Fahrschule. Stimme den offiziellen Prüfungstermin, das Fahrzeug und den gesamten Zeitbedarf mit deiner Fahrlehrperson ab.

Die Buchung ersetzt die Anmeldung beim Strassenverkehrsamt nicht. Ein Online-Selbsttest bestätigt keine Prüfungsreife.

Deine genaue Prüfungszeit ist im Online-Kalender oft nicht verfügbar. Buche die Prüfungsbegleitung einmalig am gleichen Tag oder möglichst nahe an deinem Prüfungstermin. Kontaktiere danach die Fahrschule mit Datum und Uhrzeit deiner amtlichen Prüfung. Sie prüft die Verfügbarkeit und passt die Begleitung nach Absprache auf die genaue Zeit an. Verbindlich ist die mit der Fahrschule bestätigte Zeit der Prüfungsbegleitung.

Bitte nur einmal buchen. Prüfe bei erneutem Klicken oder einer Fehlermeldung zuerst den Warenkorb und deine Buchungen im Profil, bevor du nochmals buchst oder bezahlst.

Noch keine Fahrlektion bei dieser Fahrschule absolviert? Zuerst eine normale Fahrlektion buchen

Häufige Fragen zur praktischen Autoprüfung

Wie lange dauert die praktische Autoprüfung?
Mindestens 60 Minuten inklusive Begrüssung und Verabschiedung nach asa-Richtlinie, davon seit 1. März 2024 mindestens 45 Minuten Fahrt im öffentlichen Strassenverkehr. Die Prüfung kann länger dauern.
Wie viele Fehler darf ich an der praktischen Prüfung machen?
Es gibt keine feste Fehlerzahl und kein Punktesystem wie in der Theorie. Ein schwerer Fehler kann einmalig zum Nichtbestehen führen, mittelschwere Fehler bei Wiederholung oder Kombination, leichte bei Häufung. Entscheidend sind Situation, Auswirkungen und Gesamteindruck.
Was kostet die praktische Autoprüfung?
Die sechs amtlich geprüften Beispiele kosten am 12. September 2026: Zug CHF 90, Aargau CHF 125, Luzern CHF 130, Bern CHF 132, Zürich CHF 134, St. Gallen CHF 150. Weitere Gebühren, Fahrzeugbereitstellung und Ausbildung können hinzukommen. Das ist kein vollständiger schweizweiter Preisvergleich.
Wie viele bestehen die praktische Autoprüfung?
2025 verzeichnet die asa 87’182 bestandene B-Prüfungen und eine Erfolgsquote von 67,0 Prozent. Die Zahlen umfassen die Schweiz und Liechtenstein, teilweise Kontrollfahrten, ohne Armeeprüfungen. Sie zeigen weder die Erstversuchsquote noch DriveLab-Ergebnisse.
Muss ich an der Prüfung auf die Autobahn?
Autostrasse und Autobahn einschliesslich Ein- und Ausfahrt gehören regulär zu den Anforderungen der Kategorie B. Übe Einordnen, sichere Abstände, angepasste Beschleunigung und das Verlassen der Autobahn mit deiner Fahrlehrperson.
Sind Assistenzsysteme an der Prüfung relevant?
Ja, seit 1. Juli 2025. Du musst die im Prüfungsauto vorhandenen Systeme kennen, sinnvoll bedienen, überwachen und ihre Grenzen verstehen. Der Experte bestimmt den Einsatz. Die Verantwortung und die Beobachtung des Verkehrs bleiben bei dir.
Kann ich mit einem Privatauto an die Prüfung?
Ja, wenn es die Vorgaben erfüllt: mindestens 120 km/h erreichbar, betriebssicher, ordnungsgemäss eingelöst und L-Tafel hinten. Die Handbremse muss vom Beifahrersitz mit Gurt wirksam bedienbar sein; elektrische Systeme haben zusätzliche Funktionsbedingungen. Fahrzeugausweis und kantonale Anforderungen vorab prüfen.
Darf ich die Prüfung mit einem Automat ablegen?
Ja. Seit 1. Februar 2019 entsteht bei einer regulären Automatikprüfung keine allgemeine Automatikbeschränkung mehr. Individuelle Auflagen, etwa aus medizinischen Gründen, bleiben verbindlich. Für das spätere Fahren mit Handschaltung brauchst du die entsprechenden sicheren Bedienungsfähigkeiten.
Wann erfahre ich, ob ich bestanden habe?
Direkt nach der Prüfung. Bei Nichtbestehen wird der Entscheid begründet. Bei Bestehen erlaubt der unterzeichnete Lernfahrausweis oder Prüfbescheid vorläufig das selbständige Fahren in der Schweiz bis zum Eintreffen des Kartenausweises.
Was passiert nach zwei oder drei nicht bestandenen Prüfungen?
Vor dem dritten Versuch muss eine Fahrlehrperson die abgeschlossene Fahrausbildung schriftlich bestätigen. Vor dem vierten Versuch braucht es einen positiven Fahreignungstest bzw. die angeordnete Abklärung. Bei negativem Ergebnis wird der Lernfahrausweis ungültig; weitere Schritte legt das Strassenverkehrsamt fest.
Was bedeutet ein Eingriff des Experten?
Der Experte greift ein, um eine Verkehrsgefährdung oder einen Sachschaden zu verhindern. Ein Eingriff wegen ernsthafter Gefahr kann zum Abbruch und Nichtbestehen führen. Die Bewertung richtet sich nach dem konkreten Grund und den gesamten Umständen; eine normale Richtungsanweisung ist kein solcher Eingriff.
Wer prüft mich, und welche Rolle hat meine Fahrschule?
Eine Verkehrsexpertin oder ein Verkehrsexperte des Strassenverkehrsamts nimmt die Prüfung ab und übernimmt die vorgeschriebene Begleitung im Fahrzeug. Deine Fahrlehrperson bereitet dich vor und kann die Anmeldung unterstützen. Zusätzliche Begleitung oder besondere organisatorische Bedürfnisse klärst du vorab mit dem Amt.

Bereit für den Endspurt?

Bei DriveLab findest und vergleichst du Fahrlehrer in deiner Region – für die gezielte Prüfungsvorbereitung, eine Testfahrt unter Prüfungsbedingungen oder die letzte Fahrstunde vor dem grossen Tag.

Quellen: asa-Richtlinie Nr. 7, asa-Statistik 2025, Kanton Zürich: praktische Prüfung, BFU: Medikamente am Steuer. Die Gebührenquellen sind in der Kantonstabelle verlinkt. Verbindliche Zulassungs- und Terminauskünfte gibt dein Strassenverkehrsamt.
Geprüft am: 2026-09-12.