Kategorie B · Praktische Prüfung

Praktische Autoprüfung in der Schweiz: so bestehst du beim ersten Mal

Mindestens 60 Minuten Fahrt, ein Verkehrsexperte, ein Entscheid direkt danach: Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie die praktische Prüfung der Kategorie B abläuft, wie wirklich bewertet wird – ganz ohne Punktesystem – und wie du mit ruhigem Puls bestehst.

  • Basiert auf den asa-Prüfungsrichtlinien 2025
  • Gebühren-Vergleich aus 6 Kantonen
  • Mit Selbsttest: Bist du bereit?

Das Wichtigste in Kürze

Die praktische Autoprüfung in 30 Sekunden – die sieben Fakten, die du kennen musst. Alles rund um Voraussetzungen, Lernfahrausweis und den Weg bis hierhin findest du im Überblick zur Kategorie B.

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Dauer

Mindestens 60 Minuten inklusive Begrüssung und Verabschiedung – davon seit dem 1. März 2024 mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr.

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Aufbau

Drei Phasen: Einfahren (ca. 10 %), Verkehr und Manöver (ca. 40–50 %), gesteigerte Anforderungen (ca. 40–50 %) – immer vom Leichten zum Schweren.

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Manöver

Mindestens zwei Manöver aus dem Katalog: Rückwärtsfahren, Wenden, Parkieren, Zielhalten, Notbremsung, Fahrzeug sichern.

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Bewertung

Kein Punktesystem: Fehler werden in drei Kategorien eingeteilt. Ein schwerer Fehler kann reichen, leichte zählen nur bei Häufung.

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Autobahn & Assistenz

Autobahnfahren inklusive Ein- und Ausfahrt ist Pflichtstoff. Seit dem 1. Juli 2025 sind auch Fahrassistenzsysteme prüfungsrelevant.

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Entscheid

Du erfährst das Resultat sofort nach der Fahrt, mit Begründung. Bestanden heisst: Du darfst direkt alleine losfahren.

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Kosten

Je nach Kanton CHF 90 bis CHF 150 – Zug ist am günstigsten, St. Gallen am teuersten.

Im Video erklärt

So läuft der Prüfungstag ab – Schritt für Schritt

Die Theorieprüfung und der Verkehrskundeunterricht (VKU) liegen hinter dir, der Termin steht. So sieht der Tag der praktischen Prüfung konkret aus – vom Eintreffen bis zum Entscheid.

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Ankommen und melden

Sei frühzeitig am Prüfungsort (Luzern verlangt zum Beispiel mindestens 5 Minuten vor Beginn). Dabei haben: Identitätskarte oder Pass, gültiger Lernfahrausweis, Prüfungsaufgebot – und der Fahrzeugausweis, falls du nicht mit dem Fahrschulauto kommst.

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Begrüssung durch den Verkehrsexperten

Der Experte begrüsst dich freundlich und ruhig, möglichst ausserhalb des Fahrzeugs, und erklärt dir, wie die Prüfung abläuft und wie er seine Anweisungen gibt. Er kontrolliert deinen Lernfahrausweis (Identität, Gültigkeit) und achtet darauf, dass du fahrfähig bist – etwa nicht übermüdet.

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Fahrzeugkontrolle

Stichprobenweise musst du zeigen, dass du dich auf sicheres Fahren vorbereiten kannst: Reifen, Beleuchtung, Blinker, Hupe, Flüssigkeiten (Motoröl, Kühlmittel, Waschflüssigkeit), Sitz-, Spiegel- und Gurteinstellung – und die Einstellungen der Assistenzsysteme.

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Einfahrphase

Rund die ersten 10 Prozent der Prüfung sind bewusst einfach gehalten: Du gewöhnst dich an die Situation, der Experte verschafft sich ein Bild von deinem Ausbildungsstand. Kein Stress – Überraschungen zu Beginn sind laut Richtlinie ausdrücklich nicht vorgesehen.

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Prüfungsfahrt mit steigenden Anforderungen

Jetzt kommt der Hauptteil: Kreuzungen, Kreisel, Stoppstrassen, Abbiegen auch unter schwierigen Verhältnissen, Fahren in Steigung und Gefälle, Überland mit 80 km/h und die Autobahn mit Ein- und Ausfahrt – dazu die Manöver. Ein missglücktes Manöver darfst du in der Schlussphase wiederholen.

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Entscheid mit Begründung

Nach der Fahrt stellst du den Motor ab, dann folgt das Beurteilungsgespräch in ruhiger Atmosphäre: «bestanden» oder «nicht bestanden» – immer mit Begründung. Bestehst du, unterzeichnet der Experte ein Dokument, mit dem du sofort alleine fahren darfst, bis der Kartenausweis per Post kommt.

Gut zu wissen: Der Experte plant jede Prüfung anhand deines Dossiers. Er weiss also vorher, ob es dein erster, zweiter oder dritter Versuch ist – und woran es beim letzten Mal gescheitert ist. Route und Programm werden entsprechend gewählt. Genau deshalb lohnt es sich, an den konkreten Schwachpunkten zu arbeiten statt einfach «mehr zu fahren».

Was der Verkehrsexperte wirklich beurteilt

Die Prüfung ist kein Willkür-Akt: Ablauf, Stoff und Bewertung sind schweizweit durch die asa-Richtlinien Nr. 7 normiert – aktuell in der Fassung vom 22. November 2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025. Wer weiss, was drinsteht, kann sich gezielt vorbereiten.

Die Prüfung folgt einem klaren Grundsatz: vom Leichten zum Schweren, vom Einfachen zum Komplexen – und nicht alles auf einmal. Die Anforderungen steigen mit der Prüfungsdauer. Konkret gliedert sich die Fahrt in drei Phasen:

Phase Inhalt Anteil an der Prüfung
1 – Einfahren Angewöhnung, Kommunikation mit dem Experten; Manöver nur, wenn du belastbar wirkst ca. 10 %
2 – Verkehr & Manöver Verhalten im Verkehr und Manövrieren ca. 40–50 %
3 – Verstärkte Anforderungen Fahrdynamik, anspruchsvollere Situationen, gegebenenfalls Wiederholung eines Manövers ca. 40–50 %

Inhaltlich schaut der Experte auf das Gesamtbild: Fährst du defensiv, rücksichtsvoll und vorausschauend? Sitzt deine Blicksystematik – Spiegel, Schulterblick, Rundumblick in der richtigen Reihenfolge? Gewährst du den Vortritt sicher, hältst du Abstand, passt du die Geschwindigkeit an Strasse, Verkehr und Sicht an, blinkst du rechtzeitig, bremst du vorausschauend? Auch die umweltschonende Fahrweise (Gangwahl, unnötigen Lärm vermeiden, Start-Stopp sinnvoll nutzen) fliesst in die Beurteilung ein.

Drei Dinge stehen dagegen ausdrücklich nicht auf dem Programm – sie räumen mit verbreiteten Ängsten auf:

  • Der Experte erteilt keinen Fahrunterricht. Er prüft, korrigiert aber nicht laufend wie eine Fahrlehrerin. Dafür muss er in unklaren oder sehr schwierigen Situationen – Baustellen, fehlende Markierungen – aktiv Führungshilfe geben. Solche Stellen werden nicht als Falle benutzt.
  • Trick-Anweisungen sind ein Mythos. Der Experte darf dich nie zu vorschriftswidrigem Verhalten anleiten, etwa zum Abbiegen in eine verbotene Richtung.
  • Er greift nur ein, wenn es gefährlich wird – wenn dein Verhalten zu einer Verkehrsgefährdung oder zu Sachschaden führen würde. Bis dahin sitzt er als Begleiter neben dir, nicht als ständiger Aufpasser.

Neu seit dem 1. Juli 2025: Assistenzsysteme sind Prüfungsstoff. Du musst die im Prüfungsauto verbauten Fahrassistenzsysteme (etwa Spurhalter, adaptiver Tempomat, Notbremsassistent) kennen, korrekt anwenden und ihre Grenzen erklären können. Der Experte entscheidet, wann Systeme ein- oder ausgeschaltet werden. Im Fehlerkatalog ist das verankert: Greift der Notbremsassistent wegen deiner Unaufmerksamkeit ein, ist das ein schwerer Fehler; ungenügende Kenntnisse der Systeme zählen als mittelschwerer Fehler.

Die Manöver: mindestens zwei aus diesem Katalog

Bei der Kategorie B werden die speziellen Manöver stichprobenartig geprüft – mindestens zwei davon kommen sicher dran. Welche zwei, entscheidet der Experte. Deine einzige sinnvolle Strategie: alle sechs beherrschen.

Manöver Was der Experte sehen will
Rückwärtsfahren In gerader Richtung, in Kurven und beim Abbiegen an Verzweigungen nach rechts oder links – mit Rundumblick und ohne das Ausschwenken des Vorderwagens zu vergessen.
Wenden Mit Vorwärts- und/oder Rückwärtsgang, zügig und ohne den übrigen Verkehr unnötig zu behindern; vorher prüfen, ob die Fläche frei ist.
Parkieren Parallel, schräg und senkrecht zum Fahrbahnrand; einen Parkplatz vorwärts oder rückwärts verlassen – und zwar auch in Steigung und Gefälle, nicht nur in der Ebene.
Zielhalten Das Fahrzeug genau am verlangten Punkt zum Stehen bringen; die höchstmögliche Bremskraft ist dabei fakultativ.
Überraschungsbremsung Notbremsung aus ca. 50 km/h – kontrolliert, entschlossen und ohne Zögern, soweit es die Verkehrssituation zulässt.
Fahrzeug sichern Gegen Wegrollen und Diebstahl, in der korrekten Reihenfolge gemäss Betriebsanleitung – ein oft unterschätzter Prüfungsteil beim Verlassen des Autos.

Ein Klassiker aus der Praxis: Viele üben das Parallelparkieren in der ebenen Quartierstrasse zur Perfektion – und werden dann am Hang geprüft. Der Manöverkatalog verlangt Parkieren ausdrücklich auch in Steigung und Gefälle. Und im Fehlerraster gilt: ungenügendes Parkieren oder Rückwärtsfahren ist ein schwerer Fehler, mangelhaftes ein mittelschwerer, vereinzelte Ungenauigkeiten sind leicht. Ruhig korrigieren ist erlaubt – Chaos nicht.

Kein Punktesystem: So wird die Autoprüfung wirklich bewertet

«Wie viele Punkte darf ich haben?» ist die falsche Frage – in der Schweiz gibt es an der praktischen Prüfung schlicht keine Punkte. Der Experte beobachtet, hält fest, bewertet und entscheidet am Ende mit Ja oder Nein. Als Massstab dienen drei Fehlerkategorien.

Kategorie Konsequenz Typische Beispiele
I – schwere Fehler
(Missachtungen und Gefährdungen)
Können schon bei einmaligem Auftreten zum Nichtbestehen führen; Gefährdungen führen in der Regel zum negativen Entscheid. Vortritt mit Gefährdung verletzt, unübersichtliche Linkskurve geschnitten, Bremsbereitschaft ungenügend, in die Gegenfahrbahn eingespurt, Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, Notbremsassistent greift wegen Unaufmerksamkeit ein.
II – mittelschwere Fehler
(typischerweise Behinderungen)
Führen bei Wiederholung oder in Kombination unterschiedlicher Fehler zum Nichtbestehen. Rollstopp an der Stoppstrasse, Vortritt innerorts mit Behinderung verletzt, Autobahn-Einfahrt zu zögerlich beschleunigt, Ausfahrt zu früh verlangsamt, Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten.
III – leichte Fehler Führen nur bei Häufung zum Nichtbestehen, fliessen aber in die Gesamtbeurteilung ein. Vereinzelte Fehler beim Einspuren, bei der Richtungsanzeige oder beim Rechtsfahren, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Schlüssel zum Verständnis sind zwei Begriffe, in Alltagssprache übersetzt: Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand, der sich korrekt verhält, wegen dir bremsen oder ausweichen muss. Eine Gefährdung liegt vor, wenn du ein Verletzungsrisiko schaffst. Dieselbe Handlung skaliert deshalb über die Kategorien: Vortritt verletzt mit Gefährdung ist schwer, mit Behinderung mittelschwer, eine blosse Unsicherheit beim Vortritt leicht.

Wichtig für dein Kopfkino: Der Fehlerkatalog ist nicht abschliessend, und der Experte muss immer den Einzelfall bewerten – inklusive Gesamteindruck, Verkehrsdichte und Schwierigkeitsgrad der Route. Du fällst also nicht wegen eines einzelnen vergessenen Blinkers durch. Durchfallen heisst in aller Regel: eine Gefährdung, mehrere mittlere Fehler oder eine Häufung kleiner Fehler.

Wann wird die Prüfung abgebrochen? Und was ist die 80-Prozent-Regel?

Ein Abbruch ist die Ausnahme, nicht die Regel – die Richtlinien nennen abschliessend, wann die Fahrt vorzeitig endet. Und es gibt einen wenig bekannten Rettungsanker, falls die Prüfung ohne dein Zutun platzt.

Abgebrochen wird durch dein Verschulden, wenn du andere in schwerer Weise gefährdet hast (oder das nur durch das Eingreifen des Experten verhindert wurde), bei einem Zusammenstoss mit Sach- oder Personenschaden, bei rücksichtslosem Verhalten, bei Zweifeln an deiner Fahrfähigkeit – oder wenn du selbst den Abbruch verlangst. In all diesen Fällen gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die 80-Prozent-Regel: Platzt die Prüfung ohne dein Verschulden – etwa durch einen fremdverschuldeten Unfall, einen Fahrzeugdefekt oder extremes Wetter – kann sie trotzdem als bestanden erklärt werden. Voraussetzung: Die Anforderungen wurden im Wesentlichen geprüft und erfüllt, und mindestens 80 Prozent der Prüfungsdauer sind absolviert. Reicht es dafür nicht, wird die Prüfung beim nächstmöglichen Termin wiederholt – ohne als Fehlversuch zu zählen.

Bestehensquote: zwei von drei schaffen es

2025 haben 67.0 Prozent die praktische Prüfung der Kategorie B bestanden – insgesamt 87'182 Personen (Statistik der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa, inklusive Fürstentum Liechtenstein). Rund ein Drittel fällt durch.

Jahr Erfolgsquote Kategorie B (praktisch)
2021 66.6 %
2022 66.5 %
2023 67.5 %
2024 67.5 %
2025 67.0 %

Die Einordnung: Die Quote ist seit Jahren bemerkenswert stabil zwischen 66 und 68 Prozent – die Prüfung wird also weder strenger noch lascher. Interessant ist der Vergleich mit den Profi-Kategorien: Bei den Lastwagen- und Kleinbusprüfungen (C1: 88 %, D1: 90 %) bestehen deutlich mehr Kandidaten. Der Unterschied heisst Fahrpraxis und Routine – genau das, was auch bei der Kategorie B den Ausschlag gibt. Wer erst antritt, wenn die Prüfungsreife wirklich da ist, gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den zwei Dritteln.

Gebühren: Das kostet die praktische Prüfung je Kanton

Was die Autoprüfung kostet, hängt vom Kanton ab – die Spanne ist beachtlich: In St. Gallen zahlst du 67 Prozent mehr als in Zug.

Kanton Gebühr praktische Prüfung Kategorie B
Zug (ZG) CHF 90.00
Aargau (AG) CHF 125.00
Luzern (LU) CHF 130.00
Bern (BE) CHF 132.00
Zürich (ZH) CHF 134.00
St. Gallen (SG) CHF 150.00

Dazu kommen je nach Kanton kleinere Nebengebühren – etwa für die Zulassung zur Prüfung oder den Kartenausweis. Zwei Punkte gehen gerne vergessen: Erstens wird die Prüfungsgebühr bei jedem Versuch fällig – ein Fehlversuch kostet also Geld und Wartezeit. Zweitens verrechnen Kantone die Gebühr auch bei unentschuldigtem Fernbleiben oder zu später Abmeldung. Plane zudem früh: In St. Gallen betragen die Wartefristen offiziell bis zu sieben Wochen, und auch Zürich meldet, dass Termine häufig Wochen im Voraus ausgebucht sind.

Durchgefallen – was jetzt?

Ärgerlich, aber kein Weltuntergang: Ein Drittel aller Kandidaten teilt dein Schicksal. Entscheidend ist, was du jetzt daraus machst – und welche Regeln ab dem zweiten Fehlversuch gelten (VZV Art. 23).

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Nach dem 1. Nichtbestehen

Du darfst die Prüfung ohne Sonderauflagen wiederholen. In Zürich musst du zum Beispiel mindestens 10 Arbeitstage Abstand zur nächsten Prüfung einhalten – die Fristen regelt dein Kanton.

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Nach dem 2. Nichtbestehen

Zum dritten Versuch wirst du nur zugelassen, wenn eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer schriftlich bestätigt, dass deine Fahrausbildung abgeschlossen ist.

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Nach dem 3. Nichtbestehen

Ein vierter Versuch ist nur noch möglich, wenn ein Eignungstest deine Fahreignung bestätigt. Fällt der Test negativ aus, erlischt der Lernfahrausweis (VZV Art. 16). Ein lebenslanges Verbot gibt es nicht.

Dein wertvollstes Werkzeug nach einem Fehlversuch ist die Begründung des Experten: Er muss dir konkret sagen, welche Fehler zum negativen Entscheid geführt haben – Nebensächlichkeiten lässt er dabei weg. Das ist dein fertiger Trainingsplan. Bei DriveLab findest du Fahrlehrer in deiner Region – zum Beispiel in Zürich –, die genau diese Punkte gezielt mit dir aufarbeiten. Beachte auch: Der Lernfahrausweis der Kategorie B ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Wie es nach der bestandenen Prüfung weitergeht (Probezeit, WAB-Kurs), liest du im grossen Führerausweis-Guide.

Das Prüfungsauto: Diese Anforderungen gelten

Fahrschulauto oder Privatauto? Beides ist erlaubt – solange das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Das Auto muss eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreichen (VZV Anhang 12) – gedrosselte oder sehr schwache Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
  • Es muss betriebssicher und ordnungsgemäss eingelöst sein und hinten die blaue Tafel mit dem weissen «L» tragen.
  • Der Experte muss die Handbremse vom Beifahrersitz aus leicht erreichen können (VRV Art. 27). Elektrische Feststellbremsen sind zulässig, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und wie eine klassische Handbremse wirken – ein K.-o.-Kriterium für manche Privatautos.
  • Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden; bei winterlichen Verhältnissen braucht es wintertaugliche Bereifung (so etwa die Vorgaben des Kantons Zürich).
  • Kommst du mit dem Privatauto, bringst du den Fahrzeugausweis mit – und du solltest die verbauten Assistenzsysteme dieses Autos erklären und bedienen können.
  • Automat ist kein Nachteil: Seit dem 1. Februar 2019 gibt es keinen Automatik-Eintrag mehr. Wer auf einem Automaten besteht, darf danach auch Handschalter fahren.

Nervosität: Der Experte muss dir sogar helfen

Der vielleicht am wenigsten bekannte Fakt der ganzen Prüfung: Die asa-Richtlinien verpflichten den Verkehrsexperten ausdrücklich, deine Prüfungsnervosität abzubauen. Prüfungsangst ist eingeplant – sie wird dir nicht negativ ausgelegt, solange dein Fahren sicher bleibt.

Was das konkret heisst: Die Begrüssung soll freundlich und ruhig ausfallen, der Experte soll ein vertrauensvolles Verhältnis schaffen, dich richtig motivieren, Angst vermindern und Nervosität abbauen – das sind wörtlich die Gesprächsziele aus der Richtlinie. Machst du einen Fehler, muss er danach aktiv für eine gute Atmosphäre sorgen. Und: Lässt er dich zwischendurch anhalten, ist das oft eine bewusste Hilfe, um Nervosität abzubauen – kein schlechtes Zeichen.

Damit du die Nervosität gar nicht erst gross werden lässt:

  • Tritt erst bei echter Prüfungsreife an. Übermässige Nervosität und sichtbare Unsicherheit führen laut Richtlinie zu erhöhter Aufsicht durch den Experten – ausreichend Fahrpraxis ist die beste Versicherung. Der Selbsttest weiter unten zeigt dir, wo du stehst.
  • Simuliere die Prüfung vorher. Eine Testfahrt unter Prüfungsbedingungen mit einer Fahrlehrerin – Zielfahren nach Wegweisern, keine Hilfestellung, ehrliches Feedback – nimmt dem Ernstfall die Fremdheit. Ideal auch als einmalige Probelektion, wenn du bisher privat gelernt hast.
  • Frag nach, wenn etwas unklar ist. Der Experte muss seine Anweisungen unmissverständlich und rechtzeitig geben und sich vergewissern, dass du sie verstanden hast. Nachfragen ist kein Fehler.
  • Bleib nach einem Patzer im Jetzt. Ein einzelner Fehler beendet die Prüfung nicht – bewertet wird der Gesamteindruck. Wer gedanklich beim letzten Fehler hängt, produziert den nächsten.

Bist du bereit für die praktische Prüfung? Der Selbsttest

10 Fragen, 2 Minuten. Beantworte ehrlich, wie sicher du die geprüften Fähigkeiten beherrschst – genau die Punkte, die der Verkehrsexperte gemäss den Prüfungsrichtlinien beurteilt. Deine Antworten bleiben auf deinem Gerät.

1 Parkieren (parallel, schräg, senkrecht – auch in Steigung oder Gefälle) gelingt dir ruhig und ohne Korrektur-Chaos.
2 Eine Überraschungsbremsung (Notbremsung) aus rund 50 km/h führst du kontrolliert und ohne Zögern aus.
3 Blicksystematik sitzt: Spiegel, toter Winkel und Seitenblick kommen automatisch – auch unter Stress.
4 Vortrittsregeln (Rechtsvortritt, Signale, Fussgängerstreifen) wendest du sicher an – ohne andere zu behindern oder zu gefährden.
5 Kreisel meisterst du flüssig: richtige Spur, Blinker beim Verlassen, Tempo angepasst.
6 Autobahn: Du beschleunigst auf dem Einfahrstreifen zügig, wechselst sicher die Spur und verlangsamst erst auf dem Ausfahrstreifen.
7 Du fährst vorausschauend: Gefahren erkennst du früh, Tempo und Abstand stimmen, deine Bremsbereitschaft sitzt.
8 Zielfahren klappt: Du findest selbständig anhand von Wegweisern den Weg, ohne Anweisungen zu brauchen.
9 Du kennst die Assistenzsysteme deines Prüfungsautos (z. B. Spurhalter, Tempomat, Notbremsassistent) und kannst sie auf Anweisung ein- und ausschalten.
10 Du fährst partnerschaftlich und umweltschonend: früh schalten, rollen lassen, Rücksicht auf Velos und Fussgänger.

Häufige Fragen zur praktischen Autoprüfung

Wie lange dauert die praktische Autoprüfung?
Mindestens 60 Minuten inklusive Begrüssung und Verabschiedung. Seit dem 1. März 2024 müssen davon mindestens 45 Minuten effektive Fahrt im öffentlichen Strassenverkehr sein. Die 60 Minuten sind ein Mindestwert – die Prüfung kann auch etwas länger dauern.
Wie viele Fehler darf ich an der praktischen Prüfung machen?
Es gibt kein Punktesystem. Der Verkehrsexperte teilt Fehler in drei Kategorien ein: Ein einziger schwerer Fehler – zum Beispiel eine Vortrittsverletzung mit Gefährdung – kann zum Nichtbestehen führen. Mittelschwere Fehler führen bei Wiederholung oder in Kombination zum negativen Entscheid, leichte Fehler nur bei Häufung. Entscheidend ist der Gesamteindruck deiner Fahrt.
Was kostet die praktische Autoprüfung?
Je nach Kanton zwischen 90 und 150 Franken: Zug verlangt 90, Aargau 125, Luzern 130, Bern 132, Zürich 134 und St. Gallen 150 Franken. Dazu kommen je nach Kanton kleinere Gebühren, etwa für die Zulassung zur Prüfung oder den Führerausweis im Kreditkartenformat.
Wie viele bestehen die praktische Autoprüfung in der Schweiz?
Im Jahr 2025 lag die Erfolgsquote bei der Kategorie B bei 67 Prozent (Statistik der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa). Rund ein Drittel fällt also durch – die Quote ist seit Jahren stabil zwischen 66 und 68 Prozent.
Muss ich an der Prüfung auf die Autobahn?
Ja. Das Fahren auf Autostrasse und Autobahn inklusive richtiger Ein- und Ausfahrt ist regulärer Prüfungsstoff der Kategorie B. Übe besonders das zügige Beschleunigen auf dem Einfahrstreifen – zu zögerliches Einfahren gilt als typischer mittelschwerer Fehler.
Sind Assistenzsysteme an der Prüfung relevant?
Ja, seit dem 1. Juli 2025. Du musst die im Prüfungsauto verbauten Fahrassistenzsysteme kennen, korrekt anwenden und ihre Grenzen verstehen. Der Verkehrsexperte entscheidet, wann Systeme ein- oder ausgeschaltet werden. Greift etwa der Notbremsassistent wegen deiner Unaufmerksamkeit ein, zählt das als schwerer Fehler.
Kann ich mit dem Privatauto an die Prüfung?
Ja, ein Fahrschulauto ist keine Pflicht. Das Auto muss aber mindestens 120 km/h erreichen, betriebssicher sein und hinten die blaue L-Tafel tragen. Zudem muss der Experte die Handbremse vom Beifahrersitz aus leicht erreichen können – bei elektrischen Feststellbremsen gelten besondere Bedingungen. Den Fahrzeugausweis musst du mitbringen.
Darf ich die Prüfung mit einem Automat-Auto ablegen?
Ja. Seit dem 1. Februar 2019 gibt es keinen Automatik-Eintrag mehr: Wer die Prüfung auf einem Automaten besteht, darf danach auch Autos mit Handschaltung fahren.
Wann erfahre ich, ob ich bestanden habe?
Direkt nach der Prüfungsfahrt. Der Verkehrsexperte teilt dir den Entscheid im Beurteilungsgespräch mit und muss ein Nichtbestehen begründen. Bestehst du, darfst du sofort alleine fahren – das vom Experten unterzeichnete Dokument gilt, bis der Führerausweis im Kreditkartenformat per Post eintrifft.
Was passiert, wenn ich zweimal oder dreimal durchfalle?
Nach dem zweiten Nichtbestehen brauchst du für den dritten Versuch eine Bestätigung deiner Fahrlehrerin oder deines Fahrlehrers, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Nach dem dritten Nichtbestehen ist ein vierter Versuch nur nach einem bestandenen Eignungstest möglich. Fällt dieser Test negativ aus, erlischt der Lernfahrausweis (VZV Art. 23 und Art. 16). Ein lebenslanges Verbot gibt es nicht.
Fällt die Prüfung durch, wenn der Experte eingreift?
Greift der Experte ins Lenkrad oder in die Pedale, war die Situation aus seiner Sicht gefährlich – das führt praktisch immer zum Nichtbestehen. Ein normaler kleiner Fehler beendet die Prüfung dagegen nicht: Die Richtlinien verpflichten den Experten sogar, nach einem Fehler aktiv für eine gute Atmosphäre zu sorgen.
Fährt meine Fahrlehrerin oder mein Fahrlehrer an der Prüfung mit?
Nein. Geprüft wirst du von einer Verkehrsexpertin oder einem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamts – deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer fährt nicht mit. Rechtlich ist die Prüfungsfahrt deine letzte Lernfahrt: Der Experte sitzt als Begleiter neben dir, nicht als Gegner.

Bereit für den Endspurt?

Bei DriveLab findest und vergleichst du Fahrlehrer in deiner Region – für die gezielte Prüfungsvorbereitung, eine Testfahrt unter Prüfungsbedingungen oder die letzte Fahrstunde vor dem grossen Tag.

Quellen: asa-Richtlinien Nr. 7 «Abnahme von Führerprüfungen», Fassung vom 22.11.2024, in Kraft seit 1.1.2025 (asa-Online-Bibliothek); Verkehrszulassungsverordnung VZV (SR 741.51), insbesondere Art. 16, Art. 23 und Anhang 12; asa-Führerprüfungsstatistik 2025; Gebühren gemäss den Strassenverkehrsämtern ZG, AG, LU, BE, ZH und SG (Stand Juli 2026). Alle Angaben ohne Gewähr – massgebend sind die Vorgaben des Strassenverkehrsamts deines Kantons.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-22.