Führerschein umtauschen in der Schweiz
Wer mit Wohnsitz in der Schweiz seinen ausländischen Führerschein behalten will, muss ihn innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Drittstaaten brauchen eine Kontrollfahrt – wir bereiten dich lokal auf der echten Prüfungsstrecke vor.
Auf einen Blick
- Frist 12 Monate ab Wohnsitznahme
- EU / EFTA ohne Kontrollfahrt Sehtest + Antrag genügen
- Drittstaaten Kontrollfahrt ca. 45 Min praktisch
- Gebühr Strassenverkehrsamt CHF 60–150 je Kanton verschieden
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In vier Schritten zum Schweizer Führerausweis
-
1
Antrag beim Strassenverkehrsamt
Beim kantonalen Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzes das Formular „Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises" einreichen.
-
2
Sehtest + Foto + Dokumente
Sehtest bei einem zugelassenen Optiker (24 Monate gültig). Plus aktuelles Passfoto, Kopie des ausländischen Führerscheins, ID/Aufenthaltsausweis.
-
3
Kontrollfahrt (nur Drittstaaten)
Praktische Prüfung mit einem kantonalen Verkehrsexperten, ca. 45 Min. Eine Probelektion auf der echten Prüfungsstrecke erhöht die Erfolgsquote massiv.
-
4
Übergabe & Schweizer Ausweis
Nach Bestehen (oder ohne Pflicht) gibst du den ausländischen Ausweis ab und erhältst innert 2–6 Wochen den Schweizer Kreditkarten-Führerausweis.
Die Kontrollfahrt – das musst du wissen
Eine vereinfachte praktische Prüfung. Ein Verkehrsexperte deines Strassenverkehrsamts beurteilt während ca. 45 Min, ob du die schweizerischen Regeln (Tempo-30, Vortritt, Autobahn, Kreisel) sicher beherrschst. Anders als die reguläre Fahrprüfung gibt es keine Manöver – Fokus liegt auf Sicherheit und Routine.
Drei Erfolgs-Hebel für die Kontrollfahrt
- Probelektion mit DriveLab-Fahrlehrer auf der typischen Prüfungsstrecke deines Strassenverkehrsamts.
- Schweizer Eigenheiten gezielt durchgehen: Vortritt rechts, Tempo-30-Zonen, Beschleunigungsstreifen, Blinkverhalten im Kreisel.
- Mit dem Fahrzeugtyp üben, den du zur Prüfung mitbringst – oder unser DriveLab-Auto nutzen.
EU/EFTA oder Drittstaaten – das ist der Unterschied
EU / EFTA
- Keine Kontrollfahrt erforderlich
- Sehtest + Antrag genügen
- Schweizer Ausweis innert 2–4 Wochen
- Beispielländer: DE, AT, FR, IT, EU-weit
Drittstaaten
- Kontrollfahrt obligatorisch
- Praktische Prüfung mit Experten
- Bei Nichtbestehen: komplette CH-Ausbildung
- Beispielländer: USA, UK, Brasilien, Asien
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Umtausch Zeit?
Ab Wohnsitznahme in der Schweiz hast du 12 Monate. Danach verliert der ausländische Ausweis hier seine Gültigkeit – ohne Umtausch müsstest du die komplette schweizerische Fahrausbildung absolvieren.
Brauche ich als EU-Bürger eine Kontrollfahrt?
Nein. EU- und EFTA-Inhaber tauschen ohne Kontrollfahrt um – Sehtest und Antrag genügen.
Was passiert, wenn ich bei der Kontrollfahrt durchfalle?
Du musst die komplette schweizerische Ausbildung absolvieren: Theoriekurs, VKU, Theorieprüfung und praktische Fahrprüfung. Dein ausländischer Ausweis ist während dieser Zeit ungültig. Eine gezielte Probelektion vor der Kontrollfahrt reduziert dieses Risiko deutlich.
Kann ich die Kontrollfahrt mit meinem eigenen Auto machen?
Ja, sofern es in der Schweiz immatrikuliert und verkehrstauglich ist. Empfehlung: vorher mit dem Fahrlehrer testen, ob Fahrzeug + Fahrstil prüfungsgeeignet sind.
Wie lange dauert die Ausstellung des Schweizer Ausweises?
Nach bestandener Kontrollfahrt (oder bei Ausnahme) erhältst du den Schweizer Führerausweis innerhalb von 2–6 Wochen per Post.
Was kostet der Umtausch insgesamt?
Strassenverkehrsamt CHF 60–150, Sehtest ca. CHF 20, Kontrollfahrt CHF 130–180, optionale Probelektion ab CHF 100. Gesamt typisch CHF 200–500.
Mein Wohnort ist nicht in der Hauptort-Liste – was tun?
Nutze die Suche unter den Hauptorten. Wir zeigen dir den nächstgelegenen DriveLab-Fahrlehrer in jedem Schweizer Ort, in dem wir Auto-Fahrlehrer haben.
Bereit für die Kontrollfahrt?
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