Führerausweis Kategorie B1 Schweiz: Fahrzeuge, Lernfahrausweis & Prüfung
B1 ist die Schweizer Kategorie für Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge bis 670 kg Leergewicht. Hier findest du alle Voraussetzungen, den Weg zur Prüfung und wie du sicher startest – mit oder ohne Fahrstunde.
- Online buchbar
- Flexible Termine
- Fahrstunde mit eigenem Fahrzeug möglich
Das Wichtigste in Kürze
B1 in 30 Sekunden – die wichtigsten Fakten zur Schweizer Führerausweis-Kategorie B1.
Welche Fahrzeuge?
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 670 kg (VZV, in Kraft seit 01.04.2024).
Mindestalter
18 Jahre für den Lernfahrausweis B1.
Allein fahren
Mit dem Lernfahrausweis B1 darfst du in der Regel ohne Begleitperson fahren.
Prüfungsfahrzeug
Klein- oder dreirädriges Motorfahrzeug bis 670 kg Leergewicht mit mindestens 60 km/h.
B1 ≠ Kategorie B
B1 berechtigt nicht zu klassischen Personenwagen der Kategorie B. Wer Kategorie B besitzt, darf B1-Fahrzeuge führen.
Voraussetzungen
Sehtest, Nothelferkurs, Basistheorieprüfung und Verkehrskunde (VKU) – ausser du hast bereits Kategorie A1.
Fahrstunde optional
Pflichtfahrstunden gibt es nicht – eine professionelle Lektion lohnt sich aber für Einstieg, Manöver und Prüfungsvorbereitung.
Was ist die Kategorie B1?
B1 ist eine eigenständige Schweizer Führerausweiskategorie für eine spezielle Fahrzeugklasse. Sie ist bewusst von Kategorie B (Auto), A1 (kleines Motorrad / Roller) und den Kleinkategorien F und M abgegrenzt.
Gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) in der Fassung der Änderung AS 2024 31 – in Kraft seit dem 1. April 2024 – umfasst die Kategorie B1:
«Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg.»
Damit grenzt sich B1 deutlich ab:
- Es geht nicht um klassische Personenwagen (das ist Kategorie B).
- Es geht nicht um Roller oder kleine Motorräder bis 125 cm³ (das ist Kategorie A1).
- Und es geht nicht um langsame Fahrzeuge bis 45 km/h (Kategorien F und M).
B1 zielt auf eine sehr spezifische Gruppe von Fahrzeugen: leichte dreirädrige Motorfahrzeuge sowie Kleinmotorfahrzeuge, die schneller als 45 km/h fahren, aber unterhalb der Grenze für klassische Autos liegen. Welches konkrete Modell rechtlich unter B1 fällt, ergibt sich immer aus dem Fahrzeugausweis. Im Zweifel vor dem Kauf das Strassenverkehrsamt fragen.
Welche Fahrzeuge darf ich mit B1 fahren?
Der Führerausweis Kategorie B1 deckt eine klar definierte Fahrzeuggruppe ab. Entscheidend ist immer das, was im Fahrzeugausweis steht – nicht das, was auf der Strasse «aussieht wie ein Auto» oder «aussieht wie ein Motorrad».
| Fahrzeugart | Mit B1 erlaubt? | Wichtige Bedingungen | Typisches Beispiel |
|---|---|---|---|
| Kleinmotorfahrzeug | Ja | Im Sinne der VZV, Leergewicht max. 670 kg. | Leichte vierrädrige Motorfahrzeuge unterhalb der Auto-Grenze. |
| Dreirädriges Motorfahrzeug | Ja | Leergewicht max. 670 kg. | Bestimmte dreirädrige Fahrzeuge (z.B. Trike-Konstruktionen) im Rahmen der Schweizer Zulassung. |
| Klassischer Personenwagen (Kat. B) | Nein | Auch wenn das Fahrzeug leichter als 670 kg wäre: B1 berechtigt nicht zu Kategorie-B-Fahrzeugen. | Übliche Personenwagen. |
| Motorrad / Roller (Kat. A1, A 35 kW, A) | Nein | B1 ist keine Motorrad-Kategorie. | 125er-Roller, klassisches Motorrad. |
| Kategorie F / M | Nicht über B1 | Eigene Kategorien für Fahrzeuge bis 45 km/h bzw. Mofas. | Langsame Motorfahrzeuge, Mofas. |
Massgebend ist immer der Eintrag im Fahrzeugausweis und die aktuelle VZV. Die obigen Beispiele dienen der Orientierung und ersetzen keine offizielle Auskunft des Strassenverkehrsamts.
B1 vs. B, A1, F und M – was ist der Unterschied?
«Brauche ich B1 oder doch B?» – das ist die häufigste Frage. Hier ist die Übersicht.
| Kategorie | Wofür? | Mindestalter | Was darf ich damit fahren? |
|---|---|---|---|
| B1 | Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge | 18 | Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge bis 670 kg Leergewicht. |
| B | Personenwagen («Auto») | 18 | Klassische Personenwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht. Schliesst B1 grundsätzlich ein. |
| A1 | Kleines Motorrad / Roller | 16 | Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW; abhängig von Datum und Variante. Keine B1-Fahrzeuge. |
| F | Langsame Motorfahrzeuge | 14 / 16 (je nach Variante) | Motorfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Keine B1-Fahrzeuge. |
| M | Mofa | 14 | Motorfahrräder bis 30 km/h. Keine B1-Fahrzeuge. |
Konkrete Altersangaben und Reichweiten der einzelnen Kategorien können Sonderfälle haben. Massgebend ist die VZV in der jeweils aktuellen Fassung.
Voraussetzungen für den Lernfahrausweis B1
Der Weg in den Lernfahrausweis B1 läuft in der Schweiz nach einem klaren Schema. Diese Punkte musst du erfüllen.
Mindestalter 18 Jahre
Den Lernfahrausweis Kategorie B1 erhältst du frühestens ab 18 Jahren.
Sehtest
Vor dem Gesuch musst du einen Sehtest absolvieren – z.B. bei einer Optikerin oder einem Optiker. Das Resultat wird auf einem Formular bestätigt.
Nothelferkurs
Ein gültiger Nothelfernachweis (10 Stunden) ist Pflicht. Der Kurs darf zum Zeitpunkt des Gesuchs nicht älter als 6 Jahre sein.
Gesuch beim Strassenverkehrsamt
Mit Sehtest, Nothelfernachweis, Identitätsnachweis und Foto reichst du das Gesuch beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons ein.
Basistheorieprüfung
Vor dem Lernfahrausweis schreibst du die Basistheorieprüfung – ausser du besitzt schon eine Kategorie, die diese abdeckt (z.B. A1).
Verkehrskunde (VKU)
Der achtstündige Verkehrskundeunterricht ist Voraussetzung für die praktische Prüfung. Wer Kategorie A1 besitzt, ist in der Regel davon befreit. Wichtig: Ab dem 01.01.2027 wechselt die Reihenfolge – der VKU ist dann vor der Theorieprüfung zu absolvieren.
Kantonale Gebühren und administrative Details unterscheiden sich. Verbindliche Auskünfte gibt das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Darf ich mit dem Lernfahrausweis B1 alleine fahren?
Eine der häufigsten Fragen – und eine der wichtigsten zu beantworten.
Ja: Der Lernfahrausweis Kategorie B1 berechtigt in der Regel zum alleinigen Fahren. Anders als beim Lernfahrausweis Kategorie B brauchst du keine Begleitperson, die ständig neben dir sitzt. Damit du startklar bist, müssen aber alle Voraussetzungen erfüllt sein (Lernfahrausweis ausgestellt, Basistheorie bestanden, Fahrzeug korrekt eingelöst und versichert).
Was «alleine fahren dürfen» nicht heisst: dass eine erste Fahrt ohne Übung leichtfällt. Gerade beim Wechsel auf ein neues, ungewohntes Fahrzeug – Sichtverhältnisse, Bremsen, Fahrzeugmasse, Verkehr – stossen viele schnell an Grenzen.
Sicher starten – mit DriveLab
Du kannst bei DriveLab eine Fahrstunde buchen und ins Kommentarfeld schreiben, dass du mit deinem eigenen B1-Fahrzeug kommst. Auf Wunsch kann dich ein Fahrlehrer abholen, damit du beim ersten Mal nicht allein starten musst.
So läuft die B1-Prüfung ab
Die praktische Prüfung B1 wird vom kantonalen Strassenverkehrsamt abgenommen. Der Ablauf ist in seinen Eckpunkten klar definiert.
Vorbereitung
Sammle Fahrpraxis – idealerweise auf demselben Fahrzeug, das du an der Prüfung führst. Gewöhne dich an Beschleunigung, Bremsen, Lenkverhalten, Sichtverhältnisse und Wenden.
Prüfungsfahrzeug
Verlangt ist ein Klein- oder dreirädriges Motorfahrzeug mit max. 670 kg Leergewicht und mindestens 60 km/h Höchstgeschwindigkeit (VZV, Anhang 12). Das Fahrzeug muss verkehrssicher und korrekt eingelöst sein.
Verkehrsfahrt
Die Expertin / der Experte begleitet dich und beurteilt sichere Fahrweise, Verkehrsbeobachtung, Geschwindigkeit, Spurwahl, Anpassung an die Situation und vorausschauendes Verhalten.
Häufige Fehler
Zu schnell in unübersichtlichen Situationen, ungenügender Schulterblick, schlechte Spurwahl im Kreisel, unsauberes Bremsen vor Hindernissen, fehlende Beobachtung beim Anfahren.
Checkliste vor der Prüfung
- Fahrzeugausweis und Versicherung gültig.
- Lichter, Bremslicht, Blinker, Hupe und Pneus geprüft.
- Lernfahrausweis und Identitätsnachweis dabei.
- Sichtprüfung im Fahrzeug: Spiegel, Sitzposition, Gurt (sofern vorhanden).
- Treffpunkt mit dem Strassenverkehrsamt rechtzeitig anpeilen, Reservezeit einplanen.
Die obigen Punkte sind eine Praxis-Orientierung. Sie ersetzen weder das offizielle Pflichtenheft des kantonalen Strassenverkehrsamts noch die Anweisungen der Expertin oder des Experten.
Was kostet die Kategorie B1?
B1 ist günstiger als ein Auto-Führerausweis – verteilt sich aber auf mehrere Posten. Konkrete Frankenbeträge variieren je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Vorbereitung.
| Kostenblock | Was ist enthalten? | Hinweis |
|---|---|---|
| Sehtest | Optikerin/Optiker oder Augenarzt | Einmaliger Posten. |
| Nothelferkurs | 10 Stunden Lebensrettende Sofortmassnahmen | Gültigkeit: 6 Jahre. |
| Gesuch & Lernfahrausweis | Gebühren beim Strassenverkehrsamt | Kantonal unterschiedlich. |
| Basistheorieprüfung | Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt | Wiederholung kostet erneut. |
| Verkehrskundeunterricht (VKU) | 8 Stunden, in der Regel Pflicht | Entfällt, wenn bereits eine entsprechende Kategorie (z.B. A1) vorhanden ist. |
| Optionale Fahrstunden | z.B. erste Fahrt, Manöver, Prüfungsvorbereitung | Bei DriveLab buchbar – mit eigenem Fahrzeug möglich. |
| Praktische Prüfung | Gebühr Strassenverkehrsamt | Wiederholung kostet erneut. |
Die exakten Beträge legen Strassenverkehrsamt, Kursanbieter und Fahrschule fest. Eine seriöse Pauschal-Aussage ist nicht möglich – plane für B1 trotzdem mit mehreren hundert Franken Vorbereitungskosten.
Wann lohnt sich eine B1-Fahrstunde?
Auch ohne Pflicht gibt es viele gute Gründe, mindestens eine professionelle B1-Fahrstunde zu nehmen.
Erste Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug
Begleitet starten statt allein – sicher mit dem unbekannten Fahrzeug vertraut werden, ohne Stress.
Unsicherheit im Verkehr
Spurwahl, Kreisel, Autobahnauffahrten, dichter Verkehr in Zürich, Zug oder Luzern – ein Fahrlehrer gibt sofort Feedback.
Manöver gezielt üben
Wenden, Rückwärtsfahren, Parkieren – das, was an der Prüfung typischerweise gefragt ist.
Prüfungsvorbereitung
Eine oder zwei Lektionen vor der praktischen Prüfung helfen enorm: Du fährst die Strecken, kennst die Knackpunkte, weisst, worauf die Expertin / der Experte achtet.
Stadtverkehr
Innerstädtisch fahren ist anspruchsvoll. Begleitete Lektionen lohnen sich gerade hier.
Gewöhnung an Fahrzeugmasse
B1-Fahrzeuge fahren sich anders als ein Auto. Sicht, Bremsweg, Beschleunigung – alles will einmal sauber durchgespielt werden.
So buchst du deine B1-Fahrstunde
Buche online und schreibe ins Kommentarfeld, dass du mit deinem eigenen B1-Fahrzeug kommst. Wenn du nicht alleine starten möchtest, vermerke das ebenfalls – ein Fahrlehrer kann dich auf Wunsch abholen.
In 6 Schritten zur Kategorie B1
So sieht der Weg von «Ich überlege mir B1» bis zum bestandenen Ausweis konkret aus.
Nothelferkurs
Wenn dein Nothelfer abgelaufen oder nie absolviert ist: jetzt machen.
Sehtest & Gesuch
Sehtest absolvieren, Gesuch um Lernfahrausweis B1 beim Strassenverkehrsamt einreichen.
Basistheorieprüfung
Theorie lernen und beim Strassenverkehrsamt prüfen lassen (entfällt bei bestehender geeigneter Kategorie).
Lernfahrausweis B1
Mit bestandener Theorie wird der Lernfahrausweis ausgestellt – Alleinfahrberechtigung gemäss VZV.
VKU & Übung / Fahrstunden
Verkehrskundeunterricht absolvieren (sofern erforderlich) und Fahrpraxis sammeln. Bei Bedarf eine Fahrstunde mit DriveLab buchen.
Praktische Prüfung
Anmeldung über das Strassenverkehrsamt. Mit bestandener Prüfung wird der Führerausweis Kategorie B1 ausgestellt.
Häufige Fragen zur Kategorie B1
Was darf ich mit Kategorie B1 fahren?
Ist B1 dasselbe wie ein Auto-Führerausweis (Kategorie B)?
Darf ich mit dem Lernfahrausweis B1 alleine fahren?
Brauche ich Fahrstunden für die Kategorie B1?
Welches Fahrzeug brauche ich für die B1-Prüfung?
Wie schwer darf ein B1-Fahrzeug sein?
Ist B1 in Kategorie B enthalten?
Brauche ich VKU (Verkehrskundeunterricht) für B1?
Wie lange ist der Lernfahrausweis B1 gültig?
Kann ich bei DriveLab eine B1-Fahrstunde buchen?
Was schreibe ich bei der Buchung ins Kommentarfeld?
Kann mich ein Fahrlehrer für die erste Fahrt abholen?
Bereit für deine erste sichere Fahrt mit dem B1-Fahrzeug?
Buche online und schreibe ins Kommentarfeld, dass du mit deinem eigenen Fahrzeug kommst. Wenn du beim ersten Mal nicht alleine starten möchtest, kann eine Abholung durch den Fahrlehrer organisiert werden.
Rechtsstand: Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) i.V.m. der Änderung
AS 2024 31
(in Kraft seit 01.04.2024). Verbindliche Auskünfte gibt das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Letzte Überprüfung dieser Seite: 2026-05-07.