Bussgeldrechner Schweiz · OBV 2026 · Auto + Motorrad

Bussgeldrechner Schweiz — was kostet welcher Verstoss?

Alle wichtigen Ordnungsbussen für Auto und Motorrad auf einer Seite: Tempo, Handy am Steuer, Gurt, Parkverstoss, Rotlicht, Vortritt, Motorrad-Pflichten. Oben der interaktive Rechner für Tempo­überschreitungen, unten der komplette Katalog nach Kategorie — alle Beträge gemäss Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 1.

Aktualisiert: Juli 2026 · inkl. neuer Regeln zum Rechtsvorbeifahren · von DriveLab Fahrschule

Schweizer Verkehrsbussen — Symbolbild Polizei mit Radarmessgerät an einer Strasse

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage OBV (SR 314.11) Ordnungs­bussen­verordnung
  • Max. Ordnungsbusse CHF 300 darüber: Strafanzeige
  • Tempo innerorts ab CHF 40 bei +1–5 km/h
  • Handy am Steuer CHF 100 pro Fahrt
  • Gurt nicht angelegt CHF 60 pro Person
  • Rotlicht überfahren CHF 250 rot bei Übertritt
  • Parkbusse CHF 40–120 je nach Verstoss
  • Motorrad ohne Licht CHF 40 Tagfahrlicht-Pflicht
Wichtig: Diese Seite ist eine Orientierung (keine Rechtsberatung). Beträge gemäss Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 1. Bei höheren Verstössen kommen Verfahrenskosten und Massnahmen am Führerausweis dazu.
Neu ab 1. Juli 2026

Was sich ab 1. Juli 2026 ändert: Rechtsvorbeifahren & Rechtsüberholen

Mit der Revision von Ordnungsbussenverordnung (OBV), Verkehrsregelnverordnung (VRV) und Signalisationsverordnung (SSV) gelten neue fixe Bussen rund ums Rechtsvorbeifahren. Der Bund beseitigt damit eine Ungleichbehandlung: Bisher wurde das oft harmlose Rechtsvorbeifahren strafrechtlich verfolgt (Anzeige + mögliche Ausweismassnahmen), während das gefährlichere Rechtsüberholen nur als Ordnungsbusse galt. Neu ist das blosse Vorbeifahren eine fixe Ordnungsbusse.

  • Rechtsvorbeifahren auf Autobahn / Autostrasse CHF 200 neu: fixe Ordnungsbusse statt Strafanzeige
  • Rechtsvorbeifahren auf mehrspurigen Haupt- & Nebenstrassen CHF 100 neu erfasst
  • Rechtsüberholen (ausschwenken & wiedereinbiegen) CHF 140 bleibt verboten
  • Verkehrsinsel links umfahren (Auto / Motorrad) CHF 100 Art. 7 VRV
  • Verkehrsinsel links umfahren (Velo / Mofa) CHF 30

Merke: Wichtige Unterscheidung: Rechtsvorbeifahren = in der eigenen Spur bleiben und an langsameren Fahrzeugen vorbeifahren. Rechtsüberholen = aktiv nach rechts ausschwenken und wieder einbiegen — das bleibt verboten.

Quelle: Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11), Anhang 1, Revision per 1. Juli 2026.

Tempo-Bussenrechner: Geschwindigkeit eingeben

Gib Limite und (gemessene) Geschwindigkeit ein. Der Rechner zeigt dir die Netto-Überschreitung und ob es voraussichtlich eine Ordnungsbusse oder schon ein ordentliches Verfahren ist.

Optional: Tagessatz für Geldstrafe

Bei hohen Geschwindigkeiten greift eine Geldstrafe in Tagessätzen (Strafeinheiten). Der Tagessatz hängt vom Einkommen ab — gib einen Schätzwert ein, um die ungefähre CHF-Höhe zu sehen.

Tempobussen-Katalog (OBV)

Die folgenden Beträge gelten als Ordnungsbussen (fixe Beträge). Entscheidend ist die Netto-Überschreitung (nach Sicherheitsabzug).

Welche Spalte gilt für mich?
  • Tempo-30-Zone: ausgeschilderte 30er-Zone (Wohnquartiere, Schulwege). Eigene SSK-Schwellen bei höheren Überschreitungen.
  • Innerorts: gilt ab Signal „Höchstgeschwindigkeit 50 generell" (Art. 4a VRV). Bei Nebenstrassen ohne Signal gilt sie automatisch ab Beginn der dichten Überbauung — nicht erst beim Ortsschild.
  • Ausserorts: 80 km/h ausserhalb dichter Überbauung; in heiklen Abschnitten oft auf 60 km/h gesenkt. Autostrasse (100 km/h) wird in der OBV gleich behandelt.
  • Autobahn: grün signalisierte Wegweiser, Standardlimite 120 km/h. (Autostrasse = blau signalisiert, 100 km/h.)
Tempobussen Schweiz — Tachometer und 50er-Tempolimit-Schild
Überschreitung (netto) Tempo-30-Zone Innerorts (50) Ausserorts (60/80) / Autostrasse (100) Autobahn (120)
1–5 km/h 40 CHF 40 CHF 40 CHF 20 CHF
6–10 km/h 120 CHF 120 CHF 100 CHF 60 CHF
11–15 km/h 250 CHF 250 CHF 160 CHF 120 CHF
16–20 km/h Anzeige Anzeige 240 CHF 180 CHF
21–25 km/h Anzeige Anzeige Anzeige 260 CHF
ab 26 km/h Anzeige Anzeige Anzeige Anzeige

Merke: Sobald „Anzeige" gilt, ist es nicht mehr der fixe Ordnungsbussenbetrag — es folgen Strafverfahren/Strafbefehl und Zusatzkosten.

01

Handy, Gurt & Licht — Pflichten im Cockpit

Die häufigsten Ordnungsbussen im Auto-Alltag — Handy, Gurt, Licht. Hier reichen oft schon Sekunden für eine teure Busse.

Handy am Steuer — Fahrer mit Smartphone in der Hand am Lenkrad
100 CHF

Telefonieren ohne Freisprechanlage

Handy in der Hand am Steuer — auch an der Ampel.

Anzeige

Tippen / Lesen am Smartphone

Kein eigener OBV-Tatbestand. Geht das Verhalten über reines „in der Hand halten" hinaus, wird es als grobe Verkehrsregelverletzung gewertet und läuft in der Regel als Anzeige (Strafverfahren).

60 CHF

Sicherheitsgurt nicht angelegt

Gilt für alle Insassen, vorne und hinten. Busse pro Person.

60 CHF

Kind ohne Kindersitz / Kissen

Pflicht bis 12 Jahre oder 150 cm Körpergrösse.

40 CHF

Tagfahrlicht / Abblendlicht nicht eingeschaltet

Tagfahrlicht-Pflicht seit 2014 für alle Motorfahrzeuge in der Schweiz.

40 CHF

Falsches Licht (Fernlicht-Missbrauch)

Z. B. Fernlicht in der Stadt oder gegen den Verkehr.

02

Parken & Halten

Parkverstösse sind die häufigste Ordnungsbusse in der Schweiz. Die Höhe hängt vom Schweregrad ab — vom überzogenen Blaue-Zone-Parkschein bis zum Behindertenparkplatz.

Parkbussen Schweiz — Parkzettel auf der Windschutzscheibe eines Autos in Blauer Zone
40 CHF

Parkverbot (Signal 2.50)

Im ausgeschilderten Parkverbot abgestellt.

60 CHF

Halteverbot (Signal 2.49)

Auch kurzes Halten ist hier verboten.

40 CHF

Parkzeit Blaue Zone überzogen — gestaffelt 40 / 60 / 100

40 CHF bis 2 h überzogen, 60 CHF bis 4 h, 100 CHF darüber. Parkscheibe ist Pflicht; falsch eingestellt oder fehlend zählt als überzogene Zeit.

120 CHF

Auf dem Trottoir parkiert

Trottoirparkieren nur erlaubt, wo es ausdrücklich erlaubt ist.

120 CHF

Behindertenparkplatz unbefugt belegt

Ohne gültige Parkkarte für Behinderte.

120 CHF

Auf Radstreifen / Velostreifen abgestellt

Auch zum kurzen Ein-/Ausladen meist verboten.

120 CHF

Parkieren <5 m vor Fussgängerstreifen / Strassenverzweigung

Sichtbehinderung für querende Fussgänger oder kreuzenden Verkehr.

80 CHF

Halten <5 m vor Fussgängerstreifen / Strassenverzweigung

Kurzes Anhalten zählt ebenfalls — niedriger als Parkieren, aber nicht null.

120 CHF

Parkieren an unübersichtlicher Stelle / Engpass / neben Hindernis

Behindert Verkehrsfluss oder Sicht spürbar — z. B. doppelt parkiert.

80 CHF

Halten an unübersichtlicher Stelle / Engpass / neben Hindernis

Kurzes Anhalten in heiklem Bereich (Kurve, Verengung) ist auch geregelt.

03

Vortritt & Signale

Vortrittsregeln und Lichtsignale gehören zu den teureren Ordnungsbussen. Bei klarer Gefährdung wird daraus schnell eine Anzeige.

250 CHF

Rotlicht überfahren

OBV 250 CHF bei kurzem Verstoss („Frisch-Rot", <1 s nach Umspringen). Wer länger nach Rot in die Kreuzung fährt oder andere gefährdet, riskiert eine Anzeige.

60 CHF

Stopp-Signal missachtet (kein Halt)

Ohne vollständigen Stillstand vor der Haltelinie.

140 CHF

„Kein Vortritt" missachtet

Vortrittsberechtigte werden zum Abbremsen oder Ausweichen gezwungen.

140 CHF

Vortritt am Fussgängerstreifen nicht gewährt

Fussgänger werden zum Zögern / Anhalten gezwungen.

250 CHF

Überholverbot missachtet

Z. B. über durchgezogene Linie oder bei Signal "Überholen verboten".

140 CHF

Rechtsüberholen (aktiv ausschwenken & wiedereinbiegen)

Bleibt verboten. Aktives Ausschwenken nach rechts und Wiedereinbiegen. Seit 1. Juli 2026 einheitlich 140 CHF Ordnungsbusse (Art. 8 Abs. 3 VRV) — reine Spurwechsel zählen nicht.

200 CHF

Unzulässiges Rechtsvorbeifahren auf Autobahn / Autostrasse Neu

NEU ab 1. Juli 2026: In der eigenen Spur rechts an langsameren Fahrzeugen vorbeifahren (ohne Spurwechsel) ist neu eine fixe Ordnungsbusse statt einer Strafanzeige. Art. 36 Abs. 5 VRV.

100 CHF

Unzulässiges Rechtsvorbeifahren auf mehrspurigen Haupt- & Nebenstrassen Neu

NEU ab 1. Juli 2026: gleiches Manöver wie auf der Autobahn, aber auf mehrspurigen Haupt- und Nebenstrassen. Art. 8 Abs. 3 VRV.

100 CHF

Verkehrsinsel links umfahren Neu

NEU ab 1. Juli 2026 als Ordnungsbusse erfasst: Motorfahrzeug 100 CHF, Velo / Mofa 30 CHF. Art. 7 VRV.

100 CHF

Reissverschluss-System missachtet

Spurabbau: erst kurz vor dem Ende einfädeln, abwechslungs­weise.

Anzeige

Sicherheitsabstand klar zu gering

"Halbe-Tacho"-Regel; ab klarem Verstoss → Anzeige + Ausweis-Massnahmen.

100 CHF

Rettungsgasse nicht gebildet

Bei Stau auf der Autobahn / Autostrasse seit 2021 Pflicht.

04

Motorrad / Roller — spezifische Pflichten

Spezifisch fürs Motorrad: Helm, Tagfahrlicht, Beifahrer-Pflichten. Andere Tatbestände (Tempo, Rotlicht, Vortritt) gelten wie beim Auto.

Motorrad-Bussen Schweiz — Motorradfahrer mit Helm und reflektierender Kleidung auf Schweizer Strasse
60 CHF

Helm nicht oder falsch getragen

Motorrad-Lenker (Cat. A/A1/A35) — Kinnriemen offen zählt als nicht getragen. (Leichtes Motorfahrrad / Mofa nach Ziff. 601 OBV: nur 30 CHF.)

60 CHF

Beifahrer ohne Helm

Fahrzeugführer haftet auch für den Beifahrer.

40 CHF

Licht am Tag nicht eingeschaltet

Motorräder fahren immer mit Abblendlicht.

Anzeige

Fahren zwischen zwei Spuren („Filtern")

In der Schweiz nicht generell erlaubt; aktives Vorbei­fahren ist meist Anzeige.

Anzeige

Lärm-Verstoss (Auspuff manipuliert)

Nicht-konformer Auspuff → Standkontrolle + Anzeige.

60 CHF

Drei oder mehr Personen auf Töff

Nur mit zugelassener Sitzbank und Beifahrer-Tauglichkeit.

05

Ausweise & Dokumente

Pflicht-Ausweise und administrative Tatbestände — eher tiefe Beträge, aber im Wiederholungsfall problematisch.

20 CHF

Führerausweis nicht mitgeführt

Pflicht: Original-Ausweis bei jeder Fahrt mitführen.

20 CHF

Fahrzeugausweis nicht mitgeführt

Kontrolle des grauen Ausweises bei jeder Fahrt.

Anzeige

Lernfahrausweis: ohne Begleitperson

Kategorie B / A1: Begleitperson ≥23 mit ≥3 Jahren Ausweis.

Anzeige

Probezeit: zweiter Eintrag

Folge: Annullation Führerausweis + Wiederholungs­prüfung.

60 CHF

Kontrollschild nicht vorschriftsgemäss befestigt

Schild lose, schief, unleserlich oder beschädigt — Schilder müssen befestigt, lesbar und unbeschädigt sein.

140 CHF

Fahren ohne vorgeschriebenes Kontrollschild

Eines oder beide Schilder gänzlich fehlend — deutlich höherer OBV-Ansatz.

200 CHF

Autobahnvignette fehlt / ungültig

Pauschal CHF 200 zusätzlich zur Jahresvignette (40 CHF).

06

Fahrzeug-Zustand & Ausrüstung

Fahrzeug-Zustand: Reifenprofil, Bremsleuchte, Ladung, Sicht. Bei sichtbaren Defekten direkt vor Ort kontrolliert.

100 CHF

Reifenprofil unter 1.6 mm

Pro Reifen — bei mehreren Reifen multipliziert es sich.

40 CHF

Defekte Bremsleuchte / Blinker

Sichtbare Defekte → Mängelrüge oder Busse vor Ort.

60 CHF

Sicht durch Schnee/Eis behindert

Auch Dach muss schneefrei sein — wegen Folgegefahr.

60 CHF

Sicherung der Ladung mangelhaft

Z. B. Ski, Velo, Möbel — bei klarer Gefahr → Anzeige.

Alkohol & Drogen am Steuer

Alkohol ist nicht im OBV-Katalog mit einem fixen Betrag erfasst — ab 0.5‰ liegt fast immer ein Strafverfahren vor. Details, Promille-Grenzen, Folgen und das Sonderregime für Probefahrer (0.0‰) findest du auf unserer separaten Seite.

Promille-Grenzen Schweiz öffnen →

Was passiert über die Ordnungsbusse hinaus?

Folgen einer Verkehrsbusse — Strafbefehl, Führerausweisentzug, Verfahrenskosten als Symbolbild
  1. 1. Ordnungsbusse

    Fixer Betrag bis CHF 300. Bezahlung innert 30 Tagen, kein Strafregister-Eintrag, keine Konsequenz für den Führerausweis.

  2. 2. Strafanzeige / Strafbefehl

    Wenn die OBV-Schwelle überschritten ist oder die Tat schwerer wiegt — Verfahrenskosten, Busse oder Geldstrafe in Tagessätzen.

  3. 3. Führerausweis-Massnahmen

    Verwarnung, Entzug ab leichten Widerhandlungen (1 Monat) bis Annullation in der Probezeit oder bei Raserdelikt.

  4. 4. Wiedererlangung

    Je nach Vergehen: verkehrspsychologisches Gutachten, MPU, Nachschulung — bevor der Ausweis wieder ausgehändigt wird.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Ordnungsbusse" in der Schweiz?

Eine Ordnungsbusse ist ein vereinfachtes Verfahren mit fixem Betrag (max. 300 CHF). Du erhältst sie für klar definierte Tatbestände in der Ordnungsbussenverordnung (OBV). Kein Strafregister-Eintrag, keine Konsequenz für den Führerausweis.

Ab wann gibt es eine Strafanzeige statt einer Busse?

Sobald der OBV-Tatbestand nicht mehr „passt" — z. B. weil die Tempo­überschreitung zu hoch ist (innerorts ab 16 km/h netto, ausserorts ab 21, Autobahn ab 26), bei groben Sicherheits­abstand-Verstössen oder bei klarer Gefährdung — wird ein ordentliches Verfahren eröffnet.

Was ändert sich ab 1. Juli 2026 beim Rechtsvorbeifahren?

Seit 1. Juli 2026 ist unzulässiges Rechtsvorbeifahren eine fixe Ordnungsbusse: 200 CHF auf Autobahn/Autostrasse, 100 CHF auf mehrspurigen Haupt- und Nebenstrassen. Früher führte dasselbe Manöver oft zu einer Strafanzeige mit möglichen Ausweismassnahmen. Wichtig: Rechtsvorbeifahren (in der eigenen Spur bleiben) ist nicht dasselbe wie Rechtsüberholen (aktiv ausschwenken und wieder einbiegen) — Letzteres bleibt verboten und kostet einheitlich 140 CHF. Grundlage ist die revidierte OBV/VRV/SSV.

Wie hoch ist die Busse bei 60 in 50?

Bei 6–10 km/h netto Überschreitung (innerorts) sind es 120 CHF Ordnungsbusse. „Netto" heisst nach Sicherheits­abzug — Radar üblicher­weise −5 km/h bis 100 km/h.

Was kostet Telefonieren am Steuer?

Telefonieren ohne Freisprechanlage kostet 100 CHF. Tippen oder Lesen am Smartphone fällt rechtlich oft unter „grobe Ablenkung" und führt zur Anzeige.

Wird der Gurt-Verstoss pro Person berechnet?

Ja. 60 CHF pro nicht angeschnallter Person, vorne wie hinten. Bei Kindern ohne korrekten Kindersitz (bis 12 Jahre oder 150 cm) kommt eine zusätzliche Busse von 60 CHF dazu.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlicht-Verstoss?

Kurz nach dem Umschalten („Frisch-Rot", innerhalb der ersten Sekunde) → 250 CHF Ordnungsbusse. War das Licht schon länger rot oder hast du andere gefährdet, läuft es als Anzeige — mit möglichem Strafbefehl und Führerausweis-Massnahmen.

Was kostet es, in der Schweiz ohne Vignette zu fahren?

Pauschal 200 CHF Busse plus 40 CHF für eine neue Jahresvignette — total 240 CHF, sofort vor Ort zu bezahlen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Auto und Motorrad?

Für die meisten Tatbestände (Tempo, Rotlicht, Vortritt) sind die Beträge identisch. Motorrad-spezifisch sind Helmpflicht (30 CHF), Licht-am-Tag (40 CHF) sowie das in der Schweiz nicht generell erlaubte Filtern zwischen den Spuren.

Was ist ein Raserdelikt?

Sehr hohe Tempo­überschreitungen (netto): ab +40 km/h in Tempo-30-Zonen, +50 km/h innerorts, +60 km/h ausserorts/Autostrasse, +80 km/h auf der Autobahn. Folge: Strafverfahren, Freiheitsstrafe, mindestens 2 Jahre Führerausweis-Entzug.

Wirkt sich eine Ordnungsbusse auf den Führerausweis aus?

Eine reine Ordnungsbusse (OBV) führt nie zu einem Eintrag im Strafregister oder zu Führerausweis-Massnahmen. Sobald aber eine Anzeige eröffnet wird, kann das Strassenverkehrsamt Massnahmen anordnen.

Kann ich eine Ordnungsbusse anfechten?

Du kannst die Busse innert 30 Tagen ablehnen — dann wird ein ordentliches Verfahren eröffnet, das in der Regel höher ausfällt und mit Verfahrenskosten verbunden ist. Anfechten lohnt sich vor allem, wenn die Tat nicht stimmt.

Unsicher? Wir helfen mit Praxis.

Die meisten OBV-Verstösse passieren aus Unsicherheit oder Routine — Vortritt, Spur, Tempo. In einer DriveLab-Fahrstunde gehen wir gezielt auf deine Schwachstellen ein, damit du teure Bussen und Strafanzeigen vermeidest.

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