Blaue Zone: Regeln, Parkscheibe, Zeiten & Bussen
Blau markierte Parkfelder heissen Blaue Zone: Werktags von 08.00 bis 19.00 Uhr darfst du hier nur mit Parkscheibe und zeitlich beschränkt parkieren — in der Regel eine Stunde, über Mittag und Nacht deutlich länger. Hier findest du die offizielle Parkdauer-Tabelle, die Regeln für Samstag und Sonntag, die Anwohnerparkkarte und alle Bussen nach OBV.
Aktualisiert: Juli 2026 · Regeln gemäss SSV Art. 48a & Anhang 3, Bussen gemäss OBV Anhang 1 (Stand 1.7.2026)
Auf einen Blick
- Beschränkte Zeit Mo–Sa 08–19 Uhr Werktage inkl. Samstag
- Grundregel 1 Stunde mit Parkscheibe
- Mittags-Fenster bis 14.30 Uhr bei Ankunft 11.30–13.29
- Übernacht bis 09.00 Uhr bei Ankunft ab 18.00
- Sonntag frei ausser Zusatztafel
- Parkscheibe fehlt CHF 40 OBV Ziff. 202
- Zeit überzogen CHF 40–100 gestaffelt nach Dauer
- Rechtsgrundlage SSV Art. 48a + OBV Anhang 1
Was ist die Blaue Zone?
Die Blaue Zone ist das häufigste Parkregime in Schweizer Wohnquartieren: Parkfelder mit blauer Markierung, signalisiert mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) — oft als Zonensignal für ein ganzes Quartier. Rechtsgrundlage ist Art. 48a der Signalisationsverordnung (SSV).
An Werktagen — dazu zählt auch der Samstag — gilt zwischen 08.00 und 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit: Du musst beim Abstellen die Parkscheibe einstellen und darfst nur so lange stehen, wie es die offizielle Parkscheiben-Tabelle erlaubt (in der Regel eine Stunde). Ausserhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist das Parkieren ohne zeitliche Beschränkung erlaubt, sofern keine Zusatztafel etwas anderes sagt.
Die Blaue-Zone-Felder sind für Motorwagen, andere mehrspurige Motorfahrzeuge und Motorräder mit Seitenwagen bestimmt (Art. 48a Abs. 1 SSV). Für Solo-Motorräder stellen die Städte in der Regel separate Töff-Parkfelder bereit.
Parkscheibe richtig einstellen — in 3 Schritten
-
1. Pfeil auf den nächsten Strich stellen
Stelle den Pfeil auf den Strich, der auf deine tatsächliche Ankunftszeit folgt (Striche = jede halbe Stunde). Beispiel: Ankunft 14.47 Uhr → Pfeil auf 15.00.
-
2. Gut sichtbar hinter die Frontscheibe
Die Scheibe muss beim Motorwagen gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen (Art. 48a Abs. 4 SSV). Nicht sichtbar angebracht: 40 CHF (OBV Ziff. 202).
-
3. Nicht nachstellen
Die Einstellung darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden. Nachstellen ohne wegzufahren kostet 40 CHF (OBV Ziff. 203) — genau wie eine falsch eingestellte Ankunftszeit.
Die offizielle Parkdauer-Tabelle (SSV Anhang 3)
So lange darfst du in der Blauen Zone stehen — die Tabelle stammt direkt aus Anhang 3 der Signalisationsverordnung und gilt an Werktagen (und nur wenn ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen):
| Tatsächliche Ankunftszeit | Einzustellende Ankunftszeit | Abfahrtszeit bis |
|---|---|---|
| 08.00 – 08.29 | 08.30 | 09.30 |
| 08.30 – 08.59 | 09.00 | 10.00 |
| … usw. je halbe Stunde | … | … |
| 11.00 – 11.29 | 11.30 | 12.30 |
| 11.30 – 13.29 | auf Ankunft folgender Strich | 14.30 |
| 13.30 – 13.59 | 14.00 | 15.00 |
| … usw. je halbe Stunde | … | … |
| 17.30 – 17.59 | 18.00 | 19.00 |
| 18.00 – 07.59 | auf Ankunft folgender Strich | 09.00 |
Merke: Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder wegfährt. Merke: Wer über Mittag (Ankunft 11.30–13.29) parkiert, darf bis 14.30 stehen — und wer ab 18.00 Uhr ankommt, bis am nächsten Morgen um 09.00.
Samstag, Sonntag & Nacht — was gilt wann?
Samstag
Der Samstag ist rechtlich ein Werktag: Parkscheibe und Zeitlimite gelten wie Montag bis Freitag, 08.00–19.00 Uhr.
Sonntag & Feiertage
Keine zeitliche Beschränkung — ausser eine Zusatztafel dehnt die Beschränkung ausdrücklich auf Sonn- und Feiertage aus (Art. 48a Abs. 2 SSV).
Nacht (19.00–07.59)
Keine Parkscheibe nötig, sofern du vor 08.00 Uhr wegfährst. Wer ab 18.00 Uhr ankommt und die Scheibe einstellt, darf bis 09.00 Uhr stehen bleiben.
Zusatztafeln beachten
Zusatztafeln können die Parkzeit anders beschränken (Minimum: 30 Minuten) oder die Beschränkung auf Sonn- und Feiertage ausdehnen. Die Tafel schlägt die Grundregel.
Bussen in der Blauen Zone (OBV)
Alle Beträge stammen aus Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (Stand 1. Juli 2026):
| Verstoss | Busse | OBV-Ziffer |
|---|---|---|
| Parkscheibe nicht oder nicht gut sichtbar angebracht | CHF 40 | 202 |
| Falsche Ankunftszeit eingestellt | CHF 40 | 203.1 |
| Parkscheibe nachgestellt, ohne wegzufahren | CHF 40 | 203.2 |
| Parkzeit überschritten: bis 2 Stunden | CHF 40 | 200a |
| Parkzeit überschritten: 2 bis 4 Stunden | CHF 60 | 200b |
| Parkzeit überschritten: 4 bis 10 Stunden | CHF 100 | 200c |
| Parkzeit um mehr als 10 Stunden überschritten | Ordentliches Verfahren | — |
Mehrere Verstösse können sich addieren. Alle weiteren Parkbussen — Parkverbot, Halteverbot, Trottoir, Behindertenparkplatz — findest du im grossen Bussenkatalog.
Anwohnerparkkarte: unbeschränkt in der eigenen Zone
Wer in einem Quartier mit Blauer Zone wohnt (oder dort ein Geschäft betreibt), kann bei der Stadt eine Anwohnerparkkarte lösen. Mit gültiger Karte hinter der Frontscheibe entfällt die Parkscheiben-Limite im bezeichneten Gebiet — geregelt über die Zusatztafel «Anwohner mit Bewilligung … gestattet». Preis, Gebiet und Bedingungen legt jede Stadt selbst fest:
Blaue Zone Zürich
Fast alle Wohnquartiere der Stadt sind Blaue Zone. Anwohnerparkkarten und Tageskarten gibt es online bei der Stadt Zürich.
stadt-zuerich.ch/parkieren ↗Blaue Zone Basel
Die Stadt setzt in den Quartieren flächig auf die Blaue Zone; Anwohnerparkkarten verwaltet der Kanton Basel-Stadt.
bs.ch ↗Blaue Zone Bern
Blaue Zonen prägen die Wohnquartiere; Parkkarten für Anwohnende gibt es bei der Stadt Bern.
bern.ch ↗Blaue Zone Luzern
Auch Luzern bewirtschaftet die Quartiere mit Blauen Zonen und Anwohner-Parkkarten der Stadt.
stadtluzern.ch ↗Parkverbot, Halteverbot & gelbe Markierungen
Nicht jede Fläche ohne blaue Markierung ist frei: Diese Signale und gelben Markierungen regeln, wo Halten und Parkieren verboten ist — und was es kostet (OBV, Stand 1.7.2026):
Parkverbot — Signal 2.50
Rundes Signal, blau mit rotem Rand und einer Diagonalen: Parkieren verboten, kurzes Halten zum Ein-/Aussteigen und Güterumschlag erlaubt. Busse gestaffelt: 40 (bis 2 h), 60 (2–4 h), 100 (4–10 h) — OBV Ziff. 250.
Halteverbot — Signal 2.49
Rundes Signal mit zwei gekreuzten Diagonalen: Schon freiwilliges Halten ist verboten. Halten: 80, Parkieren: 120 (OBV Ziff. 230).
Gelbe Linie mit Kreuzen / Feld mit Diagonalkreuz
Parkverbotslinie (6.22) und Parkverbotsfeld (6.23): Parkieren an der markierten Stelle verboten — gleiche Staffelung wie das Parkverbots-Signal (OBV Ziff. 255/256). Art. 79a SSV.
Gelbe ununterbrochene Linie am Fahrbahnrand
Halteverbotslinie (6.25): freiwilliges Halten verboten. Halten: 80, Parkieren: 120 (OBV Ziff. 241).
Gelbe Zickzacklinie
Kennzeichnet Haltestellen von Bus und Tram (6.21): Halten nur zum Ein- und Aussteigenlassen, sofern der ÖV nicht behindert wird. Parkieren: 120 (OBV Ziff. 239).
Weisse Zone (weisse Markierung)
Weiss markierte Felder sind entweder frei, gebührenpflichtig (Parkuhr) oder per Zusatztafel beschränkt — massgebend ist die Signalisation vor Ort.
Häufige Fragen zur Blauen Zone
Wie lange darf ich in der Blauen Zone parkieren?
Grundregel: eine Stunde ab dem eingestellten Strich. Du stellst den Pfeil der Parkscheibe auf den Strich, der auf deine Ankunft folgt, und darfst bis eine Stunde nach dieser Zeit stehen. Beispiel: Ankunft 09.40 → Pfeil auf 10.00 → Abfahrt bis 11.00. Über Mittag (Ankunft 11.30–13.29) darfst du bis 14.30 stehen, bei Ankunft ab 18.00 sogar bis am nächsten Morgen um 09.00 (SSV Anhang 3).
Gilt die Blaue Zone am Samstag?
Ja. Der Samstag zählt in der Schweiz als Werktag — Parkscheibe und Zeitbeschränkung gelten am Samstag von 08.00 bis 19.00 Uhr genauso wie unter der Woche.
Gilt die Blaue Zone am Sonntag?
Nein — an Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist das Parkieren in der Blauen Zone grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Ausnahme: Eine Zusatztafel dehnt die Beschränkung ausdrücklich auf Sonn- und Feiertage aus (Art. 48a Abs. 2 SSV).
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Pfeil auf den Strich stellen, der auf die tatsächliche Ankunftszeit folgt — die Striche sind im Halbstunden-Raster. Beispiel: Ankunft um 14.47 → Pfeil auf 15.00. Danach die Scheibe gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen und bis zur Wegfahrt nicht mehr verändern.
Was kostet Parkieren ohne Parkscheibe in der Blauen Zone?
40 CHF Ordnungsbusse (OBV Ziff. 202) — gleich viel wie eine falsch eingestellte Ankunftszeit oder eine nachgestellte Scheibe (Ziff. 203). Zusätzlich kann bei überschrittener Parkzeit die Staffelung 40/60/100 CHF dazukommen.
Darf ich die Parkscheibe nachstellen, um länger zu parkieren?
Nein. Die eingestellte Ankunftszeit darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden (Art. 48a Abs. 3 SSV). Nachstellen ohne wegzufahren kostet 40 CHF (OBV Ziff. 203.2). Wer länger bleiben will, muss wegfahren und darf erst bei einer neuen Ankunft neu einstellen.
Wie lange darf ich nachts in der Blauen Zone stehen?
Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr brauchst du keine Parkscheibe, sofern du vor 08.00 Uhr wegfährst. Kommst du ab 18.00 Uhr an und stellst die Scheibe ein, darfst du bis 09.00 Uhr des Folgetags stehen bleiben — ideal für die Nacht.
Was ist die Anwohnerparkkarte und was bringt sie?
Eine städtische Bewilligung für Personen, die im Quartier wohnen oder arbeiten: Mit gültiger Karte hinter der Frontscheibe darfst du in der bezeichneten Blauen Zone ohne Parkscheiben-Limite parkieren. Karte, Preis und Gebiet regelt jede Stadt selbst (z. B. Zürich, Basel, Bern, Luzern).
Für welche Fahrzeuge gilt die Blaue Zone?
Für Motorwagen, andere mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen (Art. 48a Abs. 1 SSV). Solo-Motorräder gehören auf die separaten Töff-Parkfelder der Städte; mehrspurige Motorfahrräder sind ausgenommen.
Was passiert, wenn ich die Parkzeit um mehr als 10 Stunden überziehe?
Die Ordnungsbussen-Staffelung (40/60/100 CHF) deckt nur bis 10 Stunden Überzeit ab. Darüber wird der Fall im ordentlichen Verfahren beurteilt — mit Verfahrenskosten und in der Regel höheren Beträgen.
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