Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DriveLab GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DriveLab GmbH

Stand: 2. November 2025

1. Geltungsbereich und Rolle der DriveLab GmbH

1.1. Die DriveLab GmbH, Lauriedhofweg 12, 6300 Zug (Telefon: +41 76 237 13 07, E-Mail: info@drivelab.ch), nachfolgend «DriveLab» genannt, betreibt die Online-Plattform drivelab.ch (nachfolgend «Plattform»).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Zugang zu und die Nutzung der Plattform durch die Kunden (nachfolgend «Nutzer») sowie die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich der Fahraus- und Weiterbildung.

1.3. DriveLab agiert als reine Vermittlungsplattform. DriveLab vermittelt Verträge zwischen Nutzern und selbstständigen, unabhängigen Dienstleistern (z.B. Fahrlehrer:innen, Kursanbieter), nachfolgend «Partner» genannt.

1.4. Der Vertrag über die Erbringung der gebuchten Dienstleistung (z.B. Fahrlektion, Nothelferkurs, VKU) kommt direkt und ausschliesslich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partner zustande. DriveLab ist nicht Partei dieses Dienstleistungsvertrags.

1.5. Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistung, einschliesslich Inhalt, Qualität und Durchführung, liegt vollumfänglich beim Partner.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1. Mit der Registrierung auf der Plattform und der Annahme dieser AGB kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und DriveLab zustande. Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Plattform, die Zahlungsabwicklung und die Vermittlung.

2.2. Durch die Buchung einer Dienstleistung über die Plattform gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem ausgewählten Partner ab. Dieser Vertrag kommt zustande, wenn die Buchung vom Partner oder von DriveLab im Namen des Partners bestätigt wird (z.B. per E-Mail).

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1. Für die Teilnahme an einer Fahrlektion, Führerprüfung oder einem Kurs sind ein amtlicher Identitätsnachweis sowie, je nach gebuchter Dienstleistung, ein gültiger Führerausweis oder ein gültiger Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie mitzubringen.

3.2. Ohne diese Dokumente ist die Durchführung der Dienstleistung nicht möglich. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung, und die Kosten bleiben vollumfänglich geschuldet.

3.3. Sollte einem Kunden der Führer- oder Lernfahrausweis entzogen werden, ist DriveLab umgehend zu informieren. Muss eine Buchung ausserhalb der Stornofrist abgesagt werden, gilt dies als verspätete Stornierung, und die Kosten werden nicht zurückerstattet.

4. Unterrichtssprache und Sprachkenntnisse

4.1. Die Unterrichtssprache ist in der jeweiligen Kurs- oder Lektionsbeschreibung ersichtlich (grundsätzlich Deutsch, gewisse Angebote auf Englisch).

4.2. Für die Teilnahme an Kursen und Lektionen in allen angebotenen Sprachen ist mindestens das Sprachniveau B2 (gemäss GER) erforderlich, um dem Unterricht sicher und vollumfänglich folgen zu können.

4.3. Ausnahme: Für Taxikurse ist mindestens das Niveau B1 erforderlich.

4.4. Teilnehmer müssen über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Liegen diese nicht vor, kann der Partner die Teilnahme verweigern, wobei die Kosten vollumfänglich geschuldet bleiben.

5. Ausbildungsqualität und Gewährleistung

5.1. DriveLab stellt sicher, dass die auf der Plattform vermittelten Partner über die erforderlichen behördlichen Bewilligungen (z.B. Fahrlehrerbewilligung) verfügen.

5.2. Wie in Ziffer 1.5 dargelegt, liegt die Verantwortung für die Qualität, Durchführung und den Inhalt der Ausbildung ausschliesslich beim Partner. DriveLab übernimmt keine Gewährleistung für die Qualität der vom Partner erbrachten Leistung.

5.3. Weder DriveLab noch der Partner übernehmen eine Garantie dafür, dass ein Fahrschüler den Führerausweis erlangt. Der Prüfungserfolg hängt massgeblich vom individuellen Lernfortschritt und Einsatz des Teilnehmenden ab.

6. Kurse (Nothelferkurse, VKU, WAB-Kurse etc.)

6.1. Mit der Anmeldung zu einem Kurs verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Kursgebühr. Nach erfolgreicher Anmeldung versendet DriveLab eine Anmeldebestätigung.

6.2. Stornierungen oder Terminverschiebungen für Kurse sind bis 6 Tage vor Kursbeginn kostenlos über die Plattform möglich. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet.

6.3. Bei einer späteren Absage – unabhängig vom Grund (auch im Falle von Krankheit, Unfall o.ä.) – wird das volle Kursentgelt fällig, da der Platz reserviert wurde. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6.4. Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme als nicht erfüllt gewertet und eine Kursbestätigung verweigert werden. Die Kursgebühr wird nicht zurückerstattet.

6.5. Kursabsage durch den Partner oder DriveLab

  1. Der Partner behält sich das Recht vor, einen Kurs aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht abschliessend:
    • Erkrankung oder anderweitige Verhinderung des Fahrlehrers / Instruktors.
    • Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl.
    • Vom Partner oder DriveLab nicht zu vertretende Umstände (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Witterungseinflüsse).
  2. Im Falle einer Absage durch den Partner oder DriveLab wird der Nutzer umgehend informiert. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet oder es wird nach Möglichkeit ein kostenloser Ersatztermin angeboten.
  3. Ausschluss von Folgekosten: Über die Rückerstattung der Kursgebühren hinaus besteht kein Anspruch auf Entschädigung (z.B. für Reisekosten, Verdienstausfall, verfallene Lernfahrausweise oder andere Folgekosten), die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Absage oder Verschiebung entstehen.

7. Besondere Bestimmungen für Motorrad-Ausbildung

7.1. Teilnehmende an der Motorrad-Fahrschule oder am Motorrad-Grundkurs haben grundsätzlich selbst für ein geeignetes, verkehrstüchtiges Motorrad zu sorgen.

7.2. Weder DriveLab noch die Partner stellen ein Fahrzeug, es sei denn, dies ist im Angebot explizit anders vermerkt.

7.3. Stellt der Partner (Fahrlehrer:in) fest, dass ein Motorrad technische Mängel aufweist oder nicht vorschriftsgemäss ist, behält er/sie sich vor, die Lektion oder den Kurs aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Der volle Preis bleibt geschuldet.

8. Fahrlektionen (praktischer Fahrunterricht)

8.1. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Der Tarif richtet sich nach der Preisliste auf der DriveLab-Plattform.

8.2. Fahrlektionen können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos vom Nutzer selbstständig storniert oder umgebucht werden. Dies hat ausschliesslich über das Online-Profil des Nutzers auf der DriveLab-Plattform zu erfolgen.

8.3. Spätere Stornierungen (weniger als 48 Stunden vor Lektionsbeginn) sind nicht erstattungsfähig; das volle Lektionshonorar wird berechnet. Mündliche oder informelle Nebenabreden (z.B. Absagen per SMS oder WhatsApp direkt an den Fahrlehrer) sind ausgeschlossen und ungültig.

8.4. Bestehen seitens des Partners (Fahrlehrer:in) Zweifel an der Fahrfähigkeit einer Person (z.B. Übermüdung, Einfluss von Substanzen), ist dieser/diese berechtigt, die Lektion jederzeit abzubrechen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

8.5. Der Partner behält sich vor, jederzeit ein anderes, für Fahrschulzwecke geeignetes und verkehrssicheres Schulungsfahrzeug einzusetzen bzw. zu wechseln; ein Anspruch auf eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Modell besteht nicht. Dies kann beispielsweise aufgrund von Wartung, Reparaturen oder Verfügbarkeit erforderlich sein; ebenso kann es vorkommen, dass Fahrlehrer*innen im Verlauf ihrer beruflichen Tätigkeit/Ausbildung ein neues Fahrzeug anschaffen, das nicht (mehr) dem bisherigen Modell entspricht.

9. Zahlungsbedingungen, Gebühren, Verzug und Cashback

9.1. Vorauszahlung: Sämtliche über die Plattform gebuchten Dienstleistungen sind grundsätzlich im Voraus über die von DriveLab angebotenen Zahlungsmittel zu bezahlen.

9.2. Kauf auf Rechnung (POWERPAY): DriveLab bietet die Zahlungsmöglichkeit Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY) an. Dies ist ein Service des externen Zahlungsdienstleisters MF Group/POWERPAY. Mit Abschluss eines Kaufs auf Rechnung übernimmt POWERPAY die Forderung und wickelt den Zahlungsvorgang ab. Bei Auswahl dieser Zahlungsart akzeptiert der Nutzer zusätzlich zu diesen AGB die AGB von POWERPAY (einsehbar unter powerpay.ch/de/agb).

9.3. Manuelle Rechnungsstellung und Gebühren: Erfolgt die Zahlung für eine Dienstleistung nicht im Voraus, behält sich DriveLab das Recht vor, dem Nutzer einmalig eine Rechnung auszustellen. Für manuell erstellte Rechnungen durch DriveLab (z.B. bei nicht im Voraus bezahlten Lektionen) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.

9.4. Zahlungsverzug und Inkasso: Bei Nichtbezahlung der Rechnung (gemäss Ziffer 9.3) innert Frist gerät der Nutzer in Verzug. DriveLab ist berechtigt, die Forderung an ein externes Inkassobüro (z.B. Creditreform) abzutreten. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, einschliesslich der anfallenden Inkassokosten, vollumfänglich zu tragen. (Eine Übersicht möglicher Kosten findet sich z.B. unter: https://www.creditreform.de/loesungen/inkasso-aussenstaende/inkasso/inkassokostenrechner)

9.5. Cashback (Wallet-Guthaben): Bei Angeboten, die spezifisch mit einem „Cashback“ beworben werden (z.B. gewisse Nothelferkurse), wird der ausgeschriebene Betrag dem Nutzer als Guthaben auf sein „Wallet“ (digitales Portemonnaie) auf drivelab.ch gutgeschrieben.

9.6. Nutzung des Guthabens: Dieses Guthaben kann ausschliesslich für den Kauf von Dienstleistungen verwendet werden, die über die DriveLab-Plattform angeboten und abgerechnet werden.

9.7. Ausschlüsse: Von der Bezahlung mit Wallet-Guthaben ausdrücklich ausgeschlossen sind die Angebote VKU Zürich, VKU Luzern und WAB Kurse. Diese Dienstleistungen werden von Drittanbietern erbracht, die nicht unter Vertrag von DriveLab stehen und nicht über die Plattform abgerechnet werden.

9.8. Keine Barauszahlung: Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder Übertragung des Wallet-Guthabens (ganz oder teilweise) auf andere Konten oder Personen ist ausgeschlossen.

10. Haftung und Versicherung

10.1. Versicherung der Partner: Die selbstständigen Partner (insb. Fahrlehrer:innen) sind für die gesetzeskonforme Versicherung ihrer Schulungsfahrzeuge (z.B. Vollkasko, Betriebshaftpflicht) selbst verantwortlich.

10.2. Selbstbehalt: Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls durch den Fahrschüler während einer Lektion gelten die Versicherungsbedingungen und der Selbstbehalt des jeweiligen Partners (Fahrlehrers). Die Höhe dieses Selbstbehalts (üblicherweise CHF 1’000.– oder mehr) ist direkt beim Partner zu erfragen.

10.3. Haftung von DriveLab: DriveLab haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der eigenen Pflichten (sorgfältiger Betrieb der Plattform und Vermittlung) entstehen.

10.4. Haftungsausschluss: Jede weitergehende Haftung von DriveLab – insbesondere für die von den Partnern erbrachten Dienstleistungen, für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Folgeschäden – ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. DriveLab haftet nicht für den Erfolg der Ausbildung.

11. Umgehungsverbot (Schutz der Vermittlungsleistung)

11.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Partner (z.B. Fahrlehrer:innen), die er über die Plattform kennengelernt hat, ausschliesslich über die DriveLab-Plattform zu buchen und abzuwickeln, solange der Nutzungsvertrag mit DriveLab besteht.

11.2. Es ist dem Nutzer strengstens untersagt, einem Partner ein Angebot zur Erbringung von Dienstleistungen „unter der Hand“ (d.h. unter direkter Bezahlung und Umgehung der Plattform) zu unterbreiten oder ein solches Angebot von einem Partner anzunehmen.

11.3. Solche direkten Abreden stellen eine Verletzung des Nutzungsvertrags mit DriveLab dar. Sie können zudem den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen, welche in der Schweiz behördlich und strafrechtlich geahndet wird.

11.4. Im Falle eines nachgewiesenen Verstosses gegen dieses Umgehungsverbot behält sich DriveLab das Recht vor, vom Nutzer eine Entschädigung in Höhe des potenziell entgangenen Umsatzes (z.B. der verlorenen Vermittlungskommissionen für die direkt gebuchten Dienstleistungen) zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

12. Datenschutz und Marketing

12.1. DriveLab behandelt personenbezogene Daten vertraulich und hält die Datenschutzbestimmungen ein. Daten werden nur erhoben und verarbeitet, wie es zur Erfüllung des Vermittlungsauftrags notwendig ist.

12.2. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt ausschliesslich, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. an den gebuchten Partner, an Zahlungspartner wie POWERPAY) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

11.3. Einwilligung zu Marketing: Mit der Annahme dieser AGB und der Registrierung auf der Plattform erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass DriveLab ihm Informationen zu Dienstleistungen, Angeboten und Neuigkeiten (Newsletter) sowie Werbemails per E-Mail oder über andere Kanäle zustellen darf.

12.4. Der Nutzer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Abmeldemöglichkeit findet sich in jeder entsprechenden E-Mail (Abmeldelink) oder kann durch Mitteilung an info@drivelab.ch erfolgen.

12.5. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von DriveLab.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

13.1. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz der DriveLab GmbH in 6300 Zug, Schweiz.

14. Schlussbestimmungen

14.1. DriveLab behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Plattform publiziert und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

14.2. Individuelle Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.